STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5161 Thema: Überwachung von Tattoo-Studios und Permanent-Make-Up- (PMU)-Studios Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Tattoo- und PMU-Studios gibt es in Sachsen? Den Gesundheitsämtern im Freistaat Sachsen waren 2015 insgesamt 270 Tattoo-Studios und Permanent-Make-Up-Studios sowie eine Tattoo-Messe bekannt. Zusätzlich war ein mobiler Tätowierer registriert. Frage 2: Wie viele Überprüfungen der Einhaltung von Hygienevorschriften wurden 2015 durchgeführt? ln wie vielen Fällen kam es zu Beanstandungen und was wurde beanstandet? Im Jahr 2015 wurden von allen sächsischen Gesundheitsämtern insgesamt 92 hygienische Kontrollen vorgenommen. Zusätzlich wurden die Tattoo- Messe und der mobile Tätowierer auf Einhaltung von Hygienevorschriften überprüft. Teilweise haben die Gesundheitsämter mehrjährige Kontrollrhythmen der Studios, sodass nicht jedes Jahr jedes Studio überprüft wird bzw. die Hygienekontrollen werden anlassbezogen oder zur Eröffnung der Einrichtung durchgeführt. Bei einigen Gesundheitsämtern wurden bei den Überprüfungen keine Beanstandungen festgestellt. Die Beanstandungen der anderen Gesundheitsämter sind im Einzelnen nachfolgend aufgeführt: • 3 fehlende Hygienepläne nach § 36 Absatz 2 des lnfektionsschutzgesetzes , Mängel in Hände-, Haut-, Flächen- und lnstrumentendesinfektion , Mängel in der Sterilisation und Lagerung von Reinigungsutensilien , Defizite in der Ausstattung des Arbeitsraumes und der Einrichtungsgegenstände , 1 fehlender Sachkundenachweis, 1 fehlendes Erste-Hilfe-Material • Fehlender Sachkundenachweis, Unsachgemäßes Umfüllen von Desinfektionsmittel aus Großgebinden, Überlagerte Desinfektionsmittel, Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-16/378 Dresden, J , Juni2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Fehlende oder unvollständige Hygiene- ,Reinigungs- und Desinfektionspläne, nicht ordnungsgemäß überprüfte Sterilisatoren • Geringe Mängel bei Desinfektion/Sterilisation • Fehlende Kennzeichnung der Hände- und Hautdesinfektionsmittel sowie Pflegemittel mit dem Anbruchdatum (um die vom Hersteller vorgegebene Verwendungsfrist nicht zu überschreiten), meist zu große Mengen von einfach verpacktem Sterilgut ungeschützt gelagert (Überlagertes Sterilgut wurde nicht vorgefunden ), die Flächendesinfektion erfolgt häufig als Sprühdesinfektion (empfohlene Umstellung auf Wischdesinfektion), die Verwendung eines chirurgischen Mund-/Nasenschutzes statt einfachem Mundschutz während der Behandlung der Kunden wurde empfohlen, fehlender Hygieneplan • keine klare Trennung zwischen den reinen und unreinen Arbeitsbereichen, Abtupfen frisch gestochener Tattees mit normalem Küchenpapier • vereinzelte Verwendung von nicht VAH-gelisteten Hautdesinfektionsmitteln oder fehlende Abwurfbehälter und Verbandsmaterialien (v. a. Messe) • geringfügige Mängel hinsichtlich Ordnung, Sauberkeit, Desinfektion und Aufbereitung von Sterilgut Frage 3: Wie viele Überprüfungen der Einhaltung von Vorschriften zu den Tätowier - und PMU-Farben wurden 2015 durchgeführt? ln wie vielen Fällen kam es zu Beanstandungen und was wurde beanstandet? Im Jahr 2015 wurden im Rahmen der amtlichen Überwachung des Verkehrs mit kosmetischen Mitteln 11 Proben Tätowier- und PMU-Farbe an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen untersucht. Von den 11 Proben waren 8 zu beanstanden. Eine der 8 Beanstandungen erfolgte auf Grund von Kennzeichnungsmängeln; bei den anderen 7 Proben erfolgte die Beanstandung auf Grund von Mängeln in der stofflichen Zusammensetzung (5x Nachweis primärer aromatischer Amine, 4x Hinweis auf bzw. Verwendung verbotener Farbstoffe) teilweise kombiniert mit Kennzeichnungsmängeln (zum Teil mehrere Beanstandungsgründe zu einer Probe). Frage 4: Welche und wie viele Sanktionen wurden jeweils bei den unter Frage 2 und 3 genannten Überprüfungen erlassen? Bezüglich der hygienischen Beanstandungen wurden Belehrungen zu den Missständen vor Ort durchgeführt, diese protokolliert und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen . Es wurde zudem die sofortige Abstellung der Mängel mit einer Fristsetzung angeordnet und mittels Nachkontrollen überprüft. Bei der Messe wurden fehlende Materialien zur Verbesserung der Hygienebedingungen direkt bei einem Stand des Veranstalters käuflich erworben. Zur genauen Anzahl der Sanktionen wurden uns keine Informationen übermittelt. Im Zuge des Verfolgs der 2015 erfolgten Beanstandungen der Tätowier- und PMU- Farben wurden von Sachsen aus zwei Strafverfahren eingeleitet. ln 5 Fällen wurden die Beanstandungen an die für den verantwortlichen Importeur bzw. Hersteller der Farben zuständigen Überwachungsbehörden in anderen Bundesländern abgegeben; zu den in dortiger Zuständigkeit einzuleitenden Sanktionierungen liegen hier keine weite- Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTFRlUM FÜR SOZlAl.ES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ren Erkenntnisse vor. Für eine beanstandete Probe erfolgte keine Sanktionierung; für diese ist dokumentiert, dass kein Vertrieb der Ware in Deutschland erfolgt. Frage 5: Wie viele Beschwerden von Verbrauchern/Kunden über Tattoo- und PMU-Studios wurden den zuständigen Behörden gemeldet? Was waren die Beschwerdegründe ? Insgesamt wurde den Gesundheitsämtern eine Beschwerde im Jahr 2015 gemeldet. Zum Beschwerdegrund liegen uns keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2016-06-10T08:59:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes