STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5163 Thema: Zuschuss für Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pflegeschüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft gab es am Stichtag 31.12.2015 in Sachsen? Ausweislich der Amtlichen Schulstatistik des Statistischen Landesamtes besuchten 2.844 Altenpflegeschülerinnen und -schüler (ohne Umschüler) im Schuljahr 2014/2015 eine Schule in freier Trägerschaft Frage 2: Wie viele Anträge auf o. g. Zuschuss nach der "RL Ausbildungszuschuss Altenpflege" gab es 2015 und bis dato 2016? Wie viele Anträge wurden genehmigt und wie viele abgelehnt? Was waren die Gründe für die Ablehnung? 2015 201 6 Anzahl der Anträge 1.667 86 Anzahl der Bewilligungen 1.574 76 Anzahl der Ablehnungen 1 0 .. Quelle: Sachsische Aufbaubank- Stand: 31. Ma1 2016 Nach Nummer 2 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Gewährung eines Zuschuss für Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft (RL Ausbildungszuschuss Altenpflege) beginnt die Förderung ab dem 1. August 2015. Zuwendungen wurden hauptsächlich deswegen widerrufen oder Förderanträge zurückgenommen, weil sie für absolvierte Ausbildungsabschnitte vor diesem Zeitraum oder für abgebrochene Ausbildungen beantragt oder bereits bewilligt wurden. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51-16/463 Dresden, _gJuni 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 3: Wie hoch waren die jeweiligen Auszahlungshöhen in den Jahren 2015 und bis dato 2016? Was war der durchschnittlich in den Jahren ausbezahlte monatliche Betrag? Im Jahr 2015 erfolgten keine Auszahlungen (vgl. Nr. 7.5 RL Ausbildungszuschuss Altenpflege ). Im Jahr 2016 wurden bis dato Haushaltsmittel in Höhe von 28.449,50 € ausgezahlt. Durchschnittlich sind dies 5.689,92 € pro Monat. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-06-10T08:59:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes