2015/150 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsvninister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/517 Thema: 3. Entwurf zur Änderung der Mineralölverordnung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Welche Position nimmt der Freistaat Sachsen zu dem genannten 3. Entwurf zur Änderung der Mineralölverordnung bezüglich des weiteren Einsatzes von Kartonverpackungen ein? Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass sich die Kleine Anfrage auf den Entwurf der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) bezieht. Ziel der Verordnung ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren durch den Übergang von Mineralölkohlenwasserstoffen aus Lebensmittelbedarfsgegenständen auf Lebensmittel. Gemäß Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe als mutagen einzuschätzen. Aktuelle toxikologische Studien deuten zudem auf eine Anreicherung gesättigter Kohlenwasserstoffe oberhalb einer Kohlenstoffzahl von 20 im menschlichen Körper hin. Es sollen Höchstgehalte für gesättigte und aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe im Lebensmittelbedarfsgegenstand aus Papier, Pappe oder Karton festgelegt werden. Werden diese Werte nicht eingehalten, soll grundsätzlich ein Verbot bestehen, diese als Lebensmittelbedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen. Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon +49 351 564-20ÜÜ Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 16. Dezember 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4775 Dresden, — 8s JAN, 2015 Jetzt schalten Energieeffizienz */; S,- ■. . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/150 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Sofern jedoch durch wissenschaftlich hinreichende Daten und Unterlagen nachgewiesen wird, dass unter den vorhersehbaren Anwendungsbedingungen (beispielsweise auf dem Wege der Verwendung einer geeigneten funktionellen Barriere) ein möglicher Übergang auf Lebensmittel bestimmte Gehalte an gesättigten bzw. aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen im Lebensmittel nicht überschreitet, sollen diese Papiere, Pappen oder Kartons, unter bestimmten Bedingungen dennoch als Lebensmittelbedarfsgegenstände eingesetzt werden können. Die von der Verordnung unter anderem verfolgten Ziele - Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schadstoffen in Lebensmitteln und Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bereich von Papier- und Kartonverpackungen - werden von der Staatsregierung unterstützt. Ein ursprünglich vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegter 1. und 2. Entwurf wurden sowohl von der Industrie als auch von den Ländern kritisch gesehen. Aus Sicht der Länder war die geplante Regelung nicht analytisch hinreichend sicher überprüfbar und letztlich nicht rechtssicher vollziehbar. Unter aktiver Beteiligung des Freistaates Sachsen und Baden-Württemberg wurde vom BMEL daraufhin ein alternativer 3. Entwurf erarbeitet. Insoweit wird der aktuelle Entwurf aus Sicht der Staatsregierung positiv beurteilt. Es ist aufgrund des Stands des Verordnungsgebungsverfahrens damit zu rechnen, dass vor Einleitung des Bundesratsverfahrens noch Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden. Ob die dann vorliegenden konkreten Regelungsinhalte geeignet sind, diese Ziele auf optimale Weise zu erreichen, wird von der Sächsischen Staatsregierung ausgehend von dem Entwurf zu beurteilen sein, der dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt werden wird. Frage 2: Welche Möglichkeiten für den Einsatz von FOODBOARD (einer von der Fa. Mayr-Melnhof Karton entwickelten neuen Kartongeneration) sieht die Staatsregierung? Grundsätzlich sind alle Anstrengungen der Industrie zu unterstützen, die versuchen hohe Ansprüche an Kreislaufwirtschaft und Verbraucherschutz miteinander zu verbinden. Neben der FOODBOARD-Innovation der Firma Mayr-Melnhof bieten auch weitere namhafte Kartonhersteller Barrierelösungen an. Bisher kommunizierte Messergebnisse implizieren eine vielversprechende, effektive Verringerung von Mineralölübergängen.. Ob und inwieweit damit den Erfordernissen der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung Rechnung getragen werden kann, wird erst nach Erlass dieser Verordnung beurteilt werden können. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2