STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslraße 7 | 01097 Drssden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 615172 Thema: Strafverfahren gegen vier Manager des Leipziger Reiseunternehmens Unister Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,U nter der Ü berschrift,, Erneut Anklage gegen U nister-Ghefs erhoben" und ,,Die Akte Unister: Die wichtigsten Fakten zum Prozess" berichtete die Leipziger Volkszeitung in ihren Ausgaben vom 4. März 2016 und 12.113. März über die strafrechtlichen Vonrürfe gegen den Unister- Chef Thomas Wagner und weitere Führungskräfte des Leipziger Reiseunternehmens . Den lllanagern wird u.a. vorgeworfen, angeblich in ihren Online-Portalen zu überhöhten Preisen Flugtickets verkauft zu haben. lm Raum stehen darüber hinaus der Voruyurf des Gomputerbetrugs sowie der Steuerhinterziehung sowie der unerlaubte Handel mit Rücktrittspolicen, für die keine Versicherungssteuern gezahlt worden seien. lm Beitrag vom 12.113. März erhebt die LVZ dann den Vonrurf, dass von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden bzw. von deren - 2012 begonnen - die Ermittlungen führenden lntegrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) verhindert bzw. darauf Einfluss genommen worden sei, dass ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits im August 2012 vorbereitetes Anhörungsschreiben , mit welchem die Verantwortlichen von Unister über die M\Qry FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-1 579/1 6 Dresden, f'. Juni 2016 Ët r ffiltt tË WANDEL HINTER GITTERN 30O Jâhrc Gùfänqnis Waldheim 300 Jahre såchs¡schc Vollzugsgeschichte Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnli nien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang Uber Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugang fur elaktron¡sch signiortê sow¡e für v€rschlüsselte eleklronìsche Ookumonte nur über das EleKronischa G€richts- und Vêrwallungspostfschi nåh€re lnformat¡onen untor w.egvp.ds Seite I von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Bewertung angebotener Produkte als Versicherung ¡nformiert und zur Einstellung dieses Leistungsangebotes aufgefordert werden sollten, nicht zur Versendung kam. Wörtlich heißt es im LVZ-Beitrag: ,,Doch das Dokument wurde auf Bitten der Generalstaatsanwaltschaft zurück gehalten, um die Ermittlungen nicht zu gefährden, wie es offiziell hieß. Eine Bafin-Mitarbeiterin machte darüber einen Aktenvermerk, der der LVZ vorliegt: 'nicht abgesandt auf Wunsch der GenStA, Dr. Reuter. Telefonat vom 5.9.', heißt es dort." Der aufgelaufene, jeEt strafrechtlich verfolgte Steuerschaden habe sich durch die lntervention der Generalstaatsanwaltschaft selbst erheblich summiert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Hat es das besagte Telefonat des INES-Staatsanwaltes Dr. Reuter mit der Bafin tatsächlich gegeben und wurde von ihm oder einem anderen Vertreter der Staatsanwaltschaft darum ersucht, das vorbereitete Anhörungs- bzw. Aufklärungsschreiben zurücþuhalten und wie genau vollzog sich dieser Vorgang? Frage 2= Wenn ja, aus welchen sachlichen und rechtlichen Gründen und unter welcher verfahrensseitiger Rechtfertigung erfolgte diese,,lntervention" bar. das besagte E rsuchen der Generalstaatsanwaltschaft? Zusammenfassende Antwort auf Fragen 1 und 2 Am 31. Juli 2012 ging bei der Staatsanwaltschaft Leipzig eine anonyme Strafanzeige gegen Verantwortliche von Unternehmen der Unister Gruppe ein. Diese Anzeige enthielt u. a. den Vorwurf, dass über die Flugvermittlungsportale verschiedener Unternehmen der Unister Gruppe ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Versicherungsleistungen vertrieben und die Erträge aus diesem Vertrieb nicht der Versicherungssteuer untezogen würden. Aus der Anzeige ging auch hervor, dass der Sachverhalt mit der Bitte um Prüfung und Einleitung der erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen unterschiedlichen Behörden, so den Staatsanwaltschaften in Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Leipzig und Dresden, dem Finanzamt Leipzig ll, dem Bundeszentralamt für Steuern und der BaFin zur Kenntnis gebracht worden war. Die Staatsanwaltschaft Leipzig legte die dort eingegangene Anzeige am 31 . Juli 2012 der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Abt. lll ,,lntegrierte Ermittlungseinheit Sachsen - INES", mit der Bitte um Prlifung einer Übernahme vor, woraufhin dort unter dem Az. 30 AR 381/12 ein entsprechender Prüfuorgang angelegt wurde. lm Rahmen der Vorprufung nahm der zuständige Dezernent der INES, Staatsanwalt Dr. Reuter, am 5. September 2012 telefonisch Kontakt mit der BaFin auf, um zu erfragen, welche Ermittlungsmaßnahmen bei der BaFin auf die dort gleichfalls vorliegende Strafanzeige hin angedacht seien. Nach der Erinnerung des Dezernenten berichtete die Sachbearbeiterin der BaFin im Verlauf des Telefonats u. a. darüber, dass dort der Entwurf eines an die Unister Gruppe gerichteten Schreibens vorliege. Der Dezernent ersuchte die Sachbearbeiterin der BaFin, das beabsichtigte Schreiben zunächst nicht zu versenden, um nach Möglichkeit auszuschließen, dass Verantwortliche der Unister Gruppe vorab von der Anzeige Kenntnis erlangen und gegebenenfalls notwendig werdende Ermittlungshandlungen gefährdet werden würden. Zu diesem Zeitpunkt waren die auf die anonyme Anzeige hin veranlassten Prüifungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen; die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens stand aus. Frage 3: Hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bzw. INES als ermittlungsleitende Staatsanwaltschaft in sonstiger Weise Einfluss auf den Kontakt anvischen Bafin und Unister genommen oder dies versucht? Eine Einflussnahme der Generalstaatsanwaltschaft Dresden - INES - auf den Kontakt zwischen BaFin und der Unister GmbH in sonstiger Weise hat nicht stattgefunden und wurde auch nicht versucht. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Frage 4: Hat die Staatsanwaltschaft auf die im besagten Pressebeitrag zitatweise wiedergegebene EinschäEung des Leipziger Jura-Professors ilarc Desens, dass gegen Unister unverhältnismäßig vorgegangen wurde und dass es ,,ein Justizskandal wäre", wenn sich herausstellte, dass die Staatsanwaltschaft die Bafin gebeten hat, den Bescheid nicht herauszuschicken, um die vermeintliche Steuerschuld in die Höhe zu treiben und damit den Haftbefehl besser begründen und in einem etwaigen Prozess eine höhere Strafe einfordern zu können, reagiert ban. gibt es einen derartigen Einwand der Verteidigung der angeklagten ilanager gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht? Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat auf die von Herrn Professor Desens gegenüber der Presse abgegebene Einschätzung nicht reagiert. Der erhobene Vorwurf war allerdings Gegenstand einer Presseanfrage der FV\A/ Medien GmbH, die der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beantwortet und die Kontaktaufnahme der Generalstaatsanwaltschaft zur BaFin bestätigt hat, Die F\¡1ff Medien GmbH hat die auf die Presseanfrage durch die Generalstaatsanwaltschaft abgegebene Erklärung in ihre Berichterstattung vom 8. April 2016 eingearbeitet. ln dem bei dem Landgericht Leipzig anhängigen Strafverfahren, Az. 15 KLs 391 Js 57113, hat ein Verteidiger vorgetragen, dass auf Grund des Telefonats vom 5. September 2012 weitere Umsätze erzielt und weiterhin gegebenenfalls falsche Steuererklärungen abgegeben worden seien, was zumindest bei der Schuldfrage zu berücksichtigen sei. Ein weitergehender Vonruurf, die Staatsanwaltschaft habe die Bafin gebeten, den Bescheid nicht herauszuschicken, um die vermeintliche Steuerschuld in die Höhe zu treiben und damit den Haftbefehl besser begründen und in einem etwaigen Prozess eine höhere Strafe einfordern zu können, wurde bisher nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2016-06-08T11:01:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes