STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5173 Thema: Umsetzung des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) an sächsischen Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Anteil der momentan nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristeten Arbeitsverträge an sächsischen Hochschulen, wel che nach § 2 Abs. 2 überwiegend durch Drittmittel finanziert werden, wurden auf Grundlage des im März 2016 novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen? (Bitte in absoluten Zahlen und prozen tual angeben!) Frage 3: Wie viele Personen aus der Gruppe des durch überwiegend aus Drittmitteln finanzierten nicht-wissenschaftlichen Personals, die bis zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf Grundlage dieses Gesetzes befristet beschäftigt waren, sind nun unbefristet oder nach Teilzeit- und Befristungsgesetz beschäftigt und wie viele sind nicht mehr an den Hochschulen beschäftigt? (Bitte sowohl nach Hochschu len aufschlüsseln, als auch in absoluten Zahlen angeben!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Auf die beigefügte Übersicht in der Anlage wird verwiesen. Frage 2: Welche Regelungen haben die sächsischen Hochschulen er lassen, um die in § 2 Abs. 2 WissZeitVG geforderte Entsprechung der Befristungsdauer mit dem bewilligten Projektzeitraum sicher zu stellen? An einem Großteil der Hochschulen bestehen Regelungen und Standards, die diesem Ziel entsprechen. Ein konkreteres Bild zeigt die nachfolgende Übersicht. Deren Quelle sind die Aussagen der Hochschulen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/101-2016 Dresden, /p. Juni 2016 Tagder I Deutschen Einheit I Freistaat Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Hochschule Regelungen Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Die Hochschulleitung achtet grundsätzlich auf die Über einstimmung der Befristungsdauer mit dem bewilligten Projektzeitraum. Unterstützend für die Umsetzung werden dazu die Hand lungsempfehlungen zum Umgang mit dem befristeten wissenschaftlichen Personal vom SMWK 2014 hinzuge zogen. Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Regelung kommt unter Nutzung des gegebenen Ermessensspielraums zur Anwendung Hochschule Mittweida Regelung kommt unter Nutzung des gegebenen Ermessensspielraums zur Anwendung Westsächsische Hoch schule Zwickau seit Jahren gelebte Praxis, dass die Dauer des befriste ten Arbeitsvertrages sich an dem Ende des Bewilligungs zeitraumes des Drittmittelprojektes orientieren soll Hochschule Zittau/Görlitz Regelung kommt beim Einstellungsvorgang zur Anwen dung TU Chemnitz Als Teil der verbindlichen Standards für die Befristung des akademischen Mittelbaus haben sich Verträge bei Drittmittelprojekten an deren Laufzeit zu orientieren. Universität Leipzig Regelung kommt unter Nutzung des gegebenenErmessensspielraums zur Anwendung TU Dresden Informationsrundschreiben nach Gesetzesnovellierung über die Rahmenbedingungen der Beschäftigung; neues Formularblatt „Zusätzliche Angaben zum Abschluss ei nes befristeten Arbeitsvertrages eines wissenschaftli chen Mitarbeiters" mit Angaben zu Art und Dauer des be willigten Projektes bzw. der Projektlaufzeit TU Bergakademie Frei berg Regelung kommt - wie auch vor der Gesetzesnovellie rung - unter Nutzung des gegebenen Ermessensspiel raums zur Anwendung; Regelung wurde nochmals in Handreichung für einstellende Professoren aufgenom men. Hochschule für Bildende Künste Dresden Fehlmeldung Palucca Hochschule für Tanz Dresden Fehlmeldung Hochschule für Musik Dresden Fehlmeldung Hochschule für Musik und Theater Leipzig Orientierung am Entwurf „Rahmenkodex über den Um gang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Fehlmeldung Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Frage 4: Welche Hochschulen haben auf Grundlage des im März 2016 novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Gebrauch von § 2 Abs. 1 Satz 5 und 6 gemacht und die Dauer befristeter Arbeitsverträge auf Grund von Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren, Vorliegen einer Behinderung nach § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung verlängert? An drei Hochschulen wurde die Regelung angewendet: Universität Leipzig, TU Bergakademie Freiberg sowie TU Dresden. An den beiden letztgenannten Universitäten ging es dabei um die Betreuung von Kindern. liehen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage 6/5173 Umsetzung des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes an säehsischen Hochschulen Hochschule Wissenschaftliches/künstl. Perso nal befristet nach § 2 Abs. 2 Wiss ZeitVG (Frage 1) Nichtwissenschaftliches Personal, Drittmittel finanziert bereits vor Novellierung (auf Basis § 2 Abs. 2 Satz 2 WissZeitVG alte Fassung vom 12.04.2007) (Frage 3) Insgesamt zum Stichtag 30.04.2016 davon Verträge ab Stichtag 17.03.2016 Absolut zumStichtag 16.03.2016 zum Stichtag 30.04.2016 absolut % unbe fristet befristet nach Teilzeit- und Befristungsgesetz ausge schieden Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden 1 0 0 0 0 0 0 Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kul tur Leipzig 113 13 11,5 3 0 0 0 Hochschule Mittweida 56 1 1,8 29 0 27 2 Westsachsischen Hochschule Zwickau 61 10 16,4 69 0 6 0 Hochschule Zittau/Görlitz 96 7 7,3 13 0 0 0 Technischen Universität Chemnitz 61 13 21 20 0 15 0 Universität Leipzig 7901 1441 18,2 1131 0 1041 6 TU Dresden 1707 184 10,8 256 0 14 3 TU Bergakademie Freiberg 409 83 20,3 41 0 0 0 Hochschule für Bildende Künste Dresden 0 0 0 0 0 0 0 Palucca Hochschule für Tanz Dresden 0 0 0 0 0 0 0 Hochschule für Musik Dresden 7 0 0 2 0 1 0 Hochschule für Musik und Theater Leipzig 4 0 0 0 0 0 0 Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig 0 0 0 0 0 0 0 1 Im EDV-System gab es keine Erfassung des Befristungsgrundes. Damitgeben die Zahlen sowohl drittmittelfinanzierte befristete Verträge nach WissZeitVG als auch TzBfG an. 2016-06-13T11:17:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes