STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfåch 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Klaus Bartl, Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 615174 Thema: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnifz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die am 04.05.2016 in Chemnitz vorgestellte Studie zum ,,HRB Jahnsdorf" hätte lt. Aussagen von Herrn Zschammer (LTV) bei der Umsetzung der HRB- Baumaßnahme auf Basis ,,einer aktuellen Berechnung", ein HQ50 als Schutzziel. Die teilweise planfestgestellten Maßnahmen an der Würschnitz in Klaffenbach und Harthau orientieren auf ein HQ25. Die Planung dafür erfolgte in logischer Konsequenz der Aussage auf einer ,,älteren" Datenbasis." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine grundlegende lnformation bei der Veranstaltung am 4. Mai 2016 war, dass ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) im Bereich Jahnsdorf so dimensioniert werden müsste, dass die Durchlasskapazitäl der Brücke ,,Blaues Wundef' von 75 m"/s in Chemnitz-Harthau nicht überschritten wird. Damit dürfte unter Berücksichtigung des Zwischeneinzugsgebietes an der Sperrstelle des HRB Jahnsdorf der Abfluss maximal 48 ms/s betragen. Mit einem effektiven Stauraum von ca. 1,5 Mio. m3 könnte diese Bedingung bei der optimierten Vozugsvariante rechnerisch bis zu Zuflussen eingehalten werden, die nach aktueller Datenbasis einem statistisch fünfzigjährlichen Ereignis (HO50) entsprechen. Frage l: Welchen Hochwasserschutz haben die Maßnahmen M1 bis M5 unter Anwendung der ,,aktuellen Datenbasis"? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 19. Mai 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5189z- 01 41 .50/1 9/51 89 Tag der Dêutschen E¡nh.¡t Dresden, /O, Oç.20./6 TrtÞ¡¡¡t € ¡I ã¡t ¡ll FT6istaât Sachsen or.-o3.ro.zor6 - lo|f)í) o) (o oôl Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, '13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden * Kêin Zugang für elektronisch signierte sowie fûr verschlüsseltê elektronische DokumêntêSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Für den Fall eines Hochwasserschutzes unter HQ25: Warum wurden die Maßnahmen M1 bis M5 nicht auf eine Erhöhung auf mind. HQ25 überprüft? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Bemessungsabfluss der Maßnahmen M1 bis M5 in Klaffenbach und Harthau entspricht 75 ms/s und damit nach der aktuell verfügbaren Datenbasis einem Hochwasserereignis HQ25. Frage 3: lst es geplant, die in Sachsen existierenden HWSK für Gewässerl. Ordnung und der bisher durchgeführten Hochwasserschutzmaßnahmen in Sachsen mit,,aktueller Datenbasis" zu überprüfen? Ja, im zweiten Zyklus der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement -Richtlinie werden zunächst auf Grundlage des aktuell verfügbaren Datenstandes die Gefahren- und Risikokarten und im Weiteren die Schutz- und Vorsorgema ßnah men überprüft und erforderlichenfal ls aktualisiert. Frage 4: Welche Kosten-Nutzen-Verhältnisse haben die seit 2005 durchgeführten Maßnahmen des Hochwasserschutzes für mind. ein HQ50 in Sachsen? (Bitte einzeln auflisten mit Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme, einschließlich auch temporärer Maßnahmen wie z.B. Spundwände) Grundvoraussetzung für die Realisierung der seit dem Jahr 2005 durchgeführten Maßnahmen des Hochwasserschutzes ist, dass jeweils der Nutzen (in Form der durch die Anlage verhinderten Schäden) die Kosten übersteigt, wobei dies nicht erforderlich ist bei hierin auch enthaltenen Maßnahmen der nachhaltigen Hochwasserschadensbeseitigung , bei Maßnahmen im Zuge der gesetzlichen vorgeschriebenen Unterhaltungspflicht für Hochwasserschutzanlagen sowie bei notwendigen Sofortsicherungen . Da diese Voraussetzung bei allen realisierten Maßnahmen eingehalten wurde, war eine nach diesen Kriterien und jeweiligen Schutzzielen differenzierte Auflistung für die über vierhundert bereits realisierten Komplex- und Teilmaßnahmen nicht erforderlich und liegt nicht vor. Frage 5: Wie schätzt die Staatsregierung die Effekte kleinerer Maßnahmen im Einzugsbereich der Würschnitz ein, um im Falle eines Hochwasserereignisses den Zufluss in ein HRB Jahnsdorf zu drosseln? Seite 2 von 3 STAÀTSMìNìSTERìUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Kleinere Maßnahmen im Einzugsbereich (zum Beispiel Waldmehrung und -umbau, konservierende landwirtschaftliche Bodenbearbeitung, Renaturierung von Wasserläufen , Anlage kleinerer Stauhaltungen) könnten hier selbst in der Summenwirkung den Hochwassezufluss zu einem Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Jahnsdorf nur geringfügig reduzieren. Dies gilt vor allem für die seltenen Ereignisse gegen die dieser zusätzliche Schutz benötigt wird. Für weitere HRB existieren aber aufgrund der Flussgebietsstruktur und der Bebauung ârì den Flussläufen der Würschnitz und ihrer Nebengewässer neben dem bereits im Bau befindlichen HRB Neuwürschnitz keine geeigneten Sperrstellen, mit der der Hochwasserabfluss in der unteren Würschnitz wesentlich reduziert werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-06-13T09:08:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes