STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/qp24 Dresden, t Juni 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5182 Thema: "Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit - Alkoholeinfluss" Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange Drs. 6/4714 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fahrzeugführer wurden in Sachsen in den Jahren 1995 bis 1999 festgestellt, die ein Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol ohne Verkehrsunfall führten? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Polizeidirektion , § 24a Absatz 1 StVG und § 316 StGB!) Zur Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen. Ergänzend ist anzumerken, dass eine Vergleichbarkeit der Daten nicht oder nur bedingt möglich ist. Zum einen wurden bis einschließlich des Jahres 1996 Verkehrsvergehen (Straftaten) wegen Trunkenheit nur insgesamt erfasst . Zum anderen wurde zum 1. Mai 1998 der im § 24a StVG festgelegte Grenzwert von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Die territoriale Differenzierung erfolgte in dem betreffenden Zeitraum nach den Zuständigkeitsbereichen der damaligen Polizeipräsidien. Frage 2: Wie viele in Sachsen festgestellte Verstöße wegen Führens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol wurden in den Jahren 1995 bis 2015 an das Fahreignungsregister nach Flensburg gemeldet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Polizeidirektion, § 24a Absatz 1 StVG, § 24c StVGund§316StGB!) Zur Beantwortung wird auf die Anlagen 2 bis 5 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSEN In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass nicht die Polizeidirektionen, sondern die Verfolgungsbehörden diese Meldungen vornehmen. Demnach handelt es sich zum einen um Angaben der Bußgeldstellen der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie der Zentralen Bußgeldstelle und zum anderen um Angaben der Staatsanwaltschaften. Für diese Verfolgungsbehörden gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der statistischen Erfassung . Eine Aufschlüsselung nach Polizeidirektionen konnte nur bedingt vorgenommen werden. Bei der teilweise ebenfalls nicht möglichen Differenzierung nach Alkohol- bzw. Drogeneinfluss ist zudem auf den in Betracht kommenden sogenannten Mischkonsum hinzuweisen. Bezüglich der Anlagen 2 und 3 ist anzumerken, dass die Angaben aufgrund der einschlägigen Aufbewahrungsfristen nur begrenzt recherchierbar sind. Hinsichtlich der Anlage 4 wird angemerkt, dass eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung bei den sächsischen Staatsanwaltschaften nicht geführt wird. Die Beantwortung der Frage beruht daher auf einer Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften. Die Anlage gibt die Anzahl der Beschuldigten, bei denen in der Verfahrenstabelle die Strafvorschrift des § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr ) eingetragen, ein Rechtskraftdatum vorhanden und eine Mitteilung an das frühere Verkehrszentralregister (bis zum 30. April 2014) bzw. das jetzige Fahreignungsregister (seit dem 1. Mai 2014) ergangen ist, wieder. Für die Jahre 1995 und 1996 sind in den Datenbanken nach Ablauf der Speicherfristen keine Daten mehr gespeichert. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit den durchgeführten Datenbankabfragen insbesondere nicht festgestellt werden kann, ob der Verstoß gegen die genannte Strafvorschrift auf dem Genuss alkoholischer Getränke oder von Drogen beruht. Die Angaben zur Art des berauschenden Mittels werden in der Datenbank nicht erfasst. Insoweit gibt die Auswertung auch lediglich die Gesamtzahl der berauschten fahruntüchtigen Beschuldigten wieder. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten daher die Papierakten zu sämtlichen in der Anlage dargestellten 96.596 Ermittlungsverfahren manuell durchgesehen und händisch daraufhin ausgewertet werden, ob der Straftatbestand des § 316 StGB wegen des Führens eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss verwirklicht wurde. Darüber hinaus müssten auch sämtliche wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB geführte Ermittlungsverfahren daraufhin ausgewertet werden, ob der jeweilige Beschuldigte im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt und dadurch den Straßenverkehr gefährdet hat (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB), da in den Datenbanken grundsätzlich alle Begehungsformen des § 315c StGB mit dem Tatvorwurf "Gefährdung des Straßenverkehrs" eingetragen und die nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a StGB unter Einfluss von Alkohol bzw. von Drogen begangenen Straftaten nicht gesondert gekennzeichnet werden. Schließlich müssten im Hinblick auf die erfragten Verstöße nach § 24a Abs. 1 StVG und § 24c StVG zahlreiche weitere Verfahrensakten händisch ausgewertet werden. Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die beiden genannten Vorschriften wird in den Datenbanken in dem Feld "Tatvorwurf" eine Sammelbezeichnung eingetragen, die auch für andere Ordnungswidrigkeitenverfahren verwendet wird. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAO-ISETN Mittels einer Datenbankabfrage können die betreffenden Verfahren daher nicht festgestellt werden. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wären somit umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Straf rechts pflege nicht zu leisten ist. Darüber hinaus liegen der Sächsischen Staatsregierung für die Jahre 2007 bis 2014 die als Anlage 5 beigefügten Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Eine Recherehe für weiter zurückliegende Jahre wäre mit erheblichem Aufwand verbunden und konnte innerhalb der Frist nicht durchgeführt werden. Bei den Angaben handelt es sich um Zahlen für Sachsen der im o. g. Zeitraum registrierten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Alkohol bzw. Drogen. Das Jahr, in dem ein registrierter Verstoß gezählt wurde, wird anhand des Eingangsdatums der entsprechenden Mitteilung an das frühere Verkehrszentralregister bzw. das jetzige Fahreignunjgsregister bestimmt. Dies ist unter Umständen nicht identisch mit dem Jahr der Tat. Qfe Ermittlung des Freistaates Sachsen erfolgte anhand der Kennziffer der mitteilend ^h Stelle. Für die Zuordnung ist der Sitz der mitteilenden Behörde ausschlaggebenc Mit ftleungilichen Grüßen A Markus Ulbig Anlagen: 5^ Seite 3 von 3 Anlage 1 zur Drucksache 6/5182 Jahr Polizeipräsidium § 24a Absatz 1 StVG Verkehrsvergehen wegen Gesamt 'runkenheit insgesamt 1995 Chemnitz 887 5.946 6.833 Dresden 447 5.058 5.505 Leipzig 231 3.089 3.320 Jahr [Polizeipräsidium |§ 24a Absatz 1 StVG Verkehrsvergehen wegen Trunkenheit insgesamt [Gesamt l996~ Chemnitz 1.311 5.782 7.093 Dresden 1.241 7. 195 8.436 Leipzig 442 3.521 3.963 Jahr Polizeipräsidium § 24a Absatz 1 StVG §316StGB Gesamt 1997 Chemnitz 1.632 3.544 5.176 Dresden 1.743 4.589 6.332 -elpzlg 627 1.902 2.529 Jahr Polizeipräsidium § 24a Absatz 1 StVG §316StGB Gesamt 1998 Chemnitz 2.752 2.880 5.632 Dresden 2.850 4.009 6.859 -eipzig 2.010 2.369 4.379 Jahr Polizeipräsidium § 24a Absatz 1 StVG §316StGB Gesamt 1999 Chemnitz 3.140 2.527 5.667 Dresden 3.659 3.719 7.378 Leipzig 2.714 2.255 4.969 Behörde Stadt Chemnitz Erzgebirgskreis Jahr 1995 1999 2000 2001 '002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2010 2011 2013 2014 2015 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2009 2012 2013 Anlage 2 zurDrucksache6/5182 Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten VerstöBe wegen Führens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol insgesamt 456 435 351 00, 387 248 369 267 280 249 239 davon Verteilung auf Polfzeidirekttonen PD Ghemnta 369 267 280 249 238 PD Dresden POGörtitz PD Leipzig PD Zwickau davon gemäß S 24a Abs. 1 StVG 491 456 435 351 357 387 248 326 234 249 205 211 205 § 24c StVG 18 16 §316StGB 18 Anmerkungen Für die Jahre 1995 bis 2008 liegen keine statistischen Angaben vor. Keine Trennung zwischen § 24a Abs. 1 und Abs. 2 StVG (Alkohol- und Drogeneinfluss) möglich. Es wird nicht erfasst, welche Pollzeidirektion die Anzeige vorgelegt hat. Für die Jahre 1995 bis 2008 liegen keine statistischen Angaben vor. Anlage 2 zurDrucksache6/5182 Landkreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Jahr 2015 1995 1998 1999 2000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2011 2013 2014 2015 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2004 2005 2006 2007 2009 2011 Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten Verstöße wegen Fuhrens eines Fahrzeuges unter Elnfluss von Alkohol insgesamt 256 190 193 96 236 156 364 281 158 171 davon Verteilung auf Polizeidirektionen PD Chemnrtz 256 PD Dresden PD Görlttz PD Leipzig PD Zwtckau 364 281 158 171 139 135 142 159 125 davon gemäß §24aAte.1 StVG 233 182 186 92 232 152 364 281 158 171 139 135 142 159 122 125 § 24c StVG § 316 StGB 17 Anmerkungen Für die Jahre 1995 bis 2009 liegen keine statistischen Angaben vor. |Die hier abgefragten Daten werden statistisch nicht |erfasst. Hilfsweise wurde die Anzahl der erlassenen |Bußgeldbescheide zu Ordnungswidrigkeitenverfahren mit |Alkoholeinfluss gemeldet. Für die Jahre 1995 bis 2002 liegen keine statistischen Angaben vor. Anlage 2 zurDrucksache6/5182 Behörde .andeshauptstadt Dresden Jahr 2004 2006 2007 2008 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl der an das Fahreignungsregistw gemeldeten Verstöße wegen Fuhrens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol insgesamt 483 davon Verteilung auf Porizeidlrekttonen PD ChemnitE PO Dresden PD Gorlte PO Leipzig PD Zwickau davon gemäß § 24a Abs. 1 StVG 355 §24cStVG § 316 StGB Anmerkungen :ür die Jahre 1995 bis 2007 liegen keine statistischen Angaben mehr vor. |Die hier abgefragten Daten werden statistisch nicht |erfasst. Hilfsweise wurde die Anzahl der erlassenen iußgeldbescheide zu Ordnungswidrigkeitenverfahren mi Alkohol- und Drogeneinfluss gemeldet. Eine Differenzierung nach Alkohol- oder Drogeneinfluss ist licht möglich. :ürdie Jahre 1995 bis 2013 liegen keine statistischen Angaben vor. Anlage 2 zur Drucksache 6/5182 Behörde Jahr Anzahl der an das Fahrelgnungsregister gemeldeten Verstoße wegen Fuhrens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol insgesamt davon Vertoilung auf Polizeldtrektionen PD Chemnitt PO Dresden PD Görtitz PD Leipzig PD Zwickau davon gemäß § 24a Abs. 1 StVG §24cStVG § 316 StGB Anmerkungen 2013 2014 2015 1995 415 406 393 384 |Eine Erfassung nach Polizeidirektionen erfolgt nicht, lerfahrungsgemäß kommen fast alle Anzeigen von der PD Dresden. Bautzen 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 92 92 92 84 84 214 214 231 231 185 185 173 173 289 289 259 259 232 232 253 253 232 232 226 226 222 222 263 263 194 194 Für die Jahre 1995 bis 1999 liegen keine statistischen Angaben vor. Die statistischen Angaben für die Jahre 2000 bis 2007 betreffen nur den ehemaligen Landkreis Kamenz, Daten des ehemaligen Landkreises Bautzen liegen für diesen Zeitraum nicht vor. Fahranfänger (§ 24c StVG) werden nicht separat erfasst und sind daher Teil der Gesamtmeldung. Es wird nicht erfasst, welche Polizeidirektion die Anzeige vorgelegt hat. Landkreis Görlitz 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Für die Jahre 1995 bis 2012 liegen keine statistischen Angaben vor. Behörde Landkreis Meißen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Jahr 2012 2014 2015 1995 1996 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2011 2013 2014 201E 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Anlage 2 zur Drucksache 6/5182 Anzahl der an das Fahreignungsreglster gemeldeten Verstoße wegen Führens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol insgesamt 159 108 342 253 170 111 davon Verteilung auf Poltzeidlrektfonen PD Chemnitz PD Dresden 342 253 275 170 111 PD Gorlte 159 108 PD Leipzig PD Zwiekau davon gemäß § 24a Abs. 1 StVG 155 105 343 330 241 265 165 102 §24cStVG 10 § 316 StGB Anmerkungen Für die Jahre 1995 bis 2009 liegen keine statistischen Angaben vor. Für die Jahre 1995 bis 2012 liegen keine statistischen Angaben vor. Behörde Stadt Leipzig Landkreis Leipzig Jahr 2011 2013 2014 201 E 1995 1996 1997 1998 1999 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Anlage 2 zurDrucksache6/5182 Anzahl der an das Fabreignungsregister gemeldeten Verstöße wegen Führens elnes Fahrzeuges unter Emfluss von Alkohol insgesamt davon Verteilung auf Polizeidireküonen PD Chemnitz PD Dresden 226 226 254 PD Gorhtz PD Leipzig 1308 876 681 818 750 600 437 543 466 334 338 287 273 175 169 109 PD Zwlckau davon gemäß § 24a Abs. 1 StVG 221 251 1308 876 681 818 750 600 437 543 466 334 338 287 175 169 109 S24CS1VG §316StGB Anmerkungen |Die hier abgefragten Daten werden statistisch nicht 'erfasst. Hilfsweise wurde die Anzahl der von der Polizei vorgelegten Anzeigen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Alkoholeinfluss gemeldet. |Für die Jahre 1995 bis 1999 liegen keine statistischen |Angaben vor. |Die hier abgefragten Daten werden statistisch nicht |erfasst. Hilfsweise wurde die Anzahl der von der PD |Leipzig vorgelegten Anzeigen gemeldet. !Die Angaben für die Jahre 2000 bis 2003 umfassen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Alkohol- und Drogeneinfluss. Eine getrennte Erfassung erfolgte erst ab dem Jahr 2004. Für die Jahre 1995 bis 2010 liegen keine statistischen Angaben vor. Anlage 2 zur Drucksache 6/5182 Behörde Jahr Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten Verstöße wegen Puhrens cines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol insgesamt davon Verteilung auf Polizeidirektionen PO Chemmtz PD Dresden PO Gorlltz PD Leipzig PD Zwlckau davon gemäß § 24a Abs. 1 StVG §24cStVG § 316 StGB Anmerkungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 150 166 147 146 109 150 140 10 166 160 147 136 11 146 141 109 108 Landkreis Nordsachsen 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 124 214 142 82 188 188 124 124 214 214 142 141 82 77 |Für die Jahre 1995 bis 2010 liegen keine statistischen |Angaben vor. Die Angaben für die Jahre 2011 bis 2013 umfassen sowohl Alkohol- als auch Drogenverstöße. Eine getrennte] Erfassung erfolgte erst ab dem Jahr 2014. 'g< Landesdirektion Sachsen 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 65 00 49 64 65 59 55 49 64 42 31 Für die Jahre 1995 bis 2002 liegen keine statistischen Angaben vor. Die Wene beziehen sich auf den Tattag, nicht auf den Zeitpunkt der Meldung an das KBA; letzteres ist hier nicht recherchierbar. Anlage 2 zurDrucksache6/5182 Behörde Jahr 2011 2012 2013 _2015 Anzahl der an das Fabreignungsregister gemeldeten Verstöße wegen Führen® eines Fahrzeuges unter Einfluss von Alkohol Insgesamt 30 oz: 30 46 davon Verteilung auf Poltzeidirektionen PO Chemnitz PD Dresden PD Görlta PD Leipzig Zwickau davon gemäß § 24a Abs. 1 StVG 43 § 24c StVG § 316 StGB Anmerhungen Anlage 3 zur Drucksache 6/5182 Behörde Stadt Chemnitz Erzgebirgskreis Jahr 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2010 2011 201; 2014 201 £ 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten Verstöße wegen Fuhrens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen insgesamt 456 435 351 357 387 248 38 118 91 114 davon Vsrteitung auf Polizeidirektionen PD Chemnitz 38 118 91 113 114 PD Dresden PD Gorlitz PD Leipzig PD Zwickau davon gemäß § 24a Abs. 2 StVG 491 456 435 351 357 387 24« 31 114 86 106 101 §316StGB 13 Anmerkungen Für die Jahre 1995 bis 2008 liegen keine statistischen Angaben vor. Keine Trennung zwischen § 24a Abs. 1 und Abs. 2 StVG (Alkohol- und Drogeneinfluss) möglich. Es wird nicht erfasst, welche Polizeidirektion die Anzeige vorgelegt hat. :ür die Jahre 1995 bis 2008 liegen keine statistischen Angaben vor. Anlage 3 zur Drucksache 6/5182 Behörde Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten Verstöße Jahr | wegen Fuhrens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen insgesamt davon Verteilung auf Polizeidirektionen Chemnrtz PD Dresden PO Görtrtz PD Leipzig PD Zwickau davon gemäß §24aAbs 2 StVG §316StGB Anmerkungen 2015 93 92 84 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2011 2012 2013 2014 2015 89 89 59 59 109 109 58 58 62 62 72 Für die Jahre 1995 bis 2009 liegen keine statistischen Angaben vor. Die hier abgefragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Hilfsweise wurde die Anzahl der erlassenen Bußgeldbescheide zu Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Drogeneinfluss gemeldet. 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 76 21 44 28 49 86 113 125 91 68 76 21 44 28 49 86 113 125 91 76 21 44 28 49 86 113 125 91 :ür die Jahre 1995 bis 2002 liegen keine statistischen Angaben vor. Anlage 3 zur Drucksache 6/5182 Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten Verstöße wegen Fuhrens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen insgesamt davon Verteilung auf Polizeidlrektionen ur die Jahre 1995 bis 2007 liegen keine statistischen Angaben vor. Die hier abgefragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Hilfsweise wurde die Anzahl der erlassenen Bußgeldbescheide zu Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Alkohol- und Drogeneinfluss Semeldet. Eine Differenzierung nach Alkohol- oder Droaeneinfluss is licht möglich. Landeshauptstadt Dresden ur die Jahre 1995 bis 2013 liegen keine statistischen Angaben vor. Behörde Landkreis Bautzen Landkreis Görlitz Jahr 2013 2014 2015 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Anlage 3 zur Drucksache 6/5182 Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten Verstoße wegen Fuhrens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen insgesamt 136 162 85 89 64 58 71 56 89 141 120 davon Verteilung auf Polizeidirektionen PD Chemnrtz PD Dresden PD Corlitz PD Leipzig PD Zwickau davon gemäß § 24a Abs. 2 StVG 136 162 85 37 89 70 64 58 71 56 141 120 §316StGB Anmerkungen Eine Erfassung nach Polizeidirektionen erfolgt nicht, erfahrungsgemäß kommen fast alle Anzeigen von der PD Dresden. Für die Jahre 1995 bis 1999 liegen keine statistischen Angaben vor. |Die statistischen Angaben für die Jahre 2004 bis 2007 betreffen nur den |ehemaligen Landkreis Kamenz, Daten des ehemaligen Landkreises IBautzen liegen für diesen Zeitraum nicht vor. Es wird nicht erfasst, welche Polizeidirektion die Anzeige vorgelegt hat. Für die Jahre 1995 bis 2012 liegen keine statistischen Angaben vor. Behörde Anlage 3 zur Drucksache 6/5182 Jahr 2012 2014 2015 Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten Verstoße wegen Fuhrens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen insgesamt 71 109 davon Verteilung auf Polizeidirektionen PD Cheinnitz PD Dresden PO Gorlitz 84 109 PD Leipzig PD Zwickau davon gemäß §24aAbs.2 StVG 84 71 109 §316StGB Anmerkungen 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2011 2012 2013 2014 201 E IFür die Jahre 1995 bis 2009 liegen keine statistischen Angaben vor. 54 54 82 82 72 72 78 78 78 81 81 81 47 47 Schweiz-Osterzgebirge 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Für die Jahre 1995 bis 2012 liegen keine statistischen Angaben vor. Anlage 3 zur Drucksache 6/5182 Behörde Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten Verstoße Jahr | wegen Pührens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen insgesamt 2011 2012 2013 2014 2015 davon Verteilung auf Polizeidtrektionen PD Chemnitz PD Dresden 120 88 107 PD Gorirtz PD Leipzig PD Zwickau davon gemäß §24aAbs.2 StVG 120 88 107 § 316 StGB Anmerkungen Die hier abgefragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Hilfsweise wurde die Anzahl der von der Polizei vorgelegten Anzeigen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Drogeneinfluss gemeldet. 1996 1997 1998 1999 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2013 2014 2015 1308 1308 876 876 681 681 818 818 264 264 113 113 68 68 62 85 85 64 64 56 56 108 108 66 66 96 96 168 168 128 128 Für die Jahre 1995 bis 1999 l;egen keine statistischen Angaben vor. |Die hier abgefragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Hilfsweise [wurde die Anzahl der von der PD Leipzig vorgelegten Anzeigen Igemeldet. |Die Angaben für die Jahre 2000 bis 2003 umfassen |0rdnungswidrigkeitenverfahren mit Alkohol- und Drogeneinfluss. Eine Igetrennte Erfassung erfolgte erst ab dem Jahr 2004. ipzig 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 :ür die Jahre 1995 bis 2010 liegen keine statistischen Angaben vor. Behörde Landkreis Nordsachsen [Zentrale Bußgeldstelle der LDS Jahr 2010 2012 2013 2014 2015 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2012 2013 2014 2015 1995 1996 1997 Anlage 3 zur Drucksache 6/5182 Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten Verstoße wegen Fuhrens eines Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen insgesamt 164 121 167 130 124 "14 86 45 35 davon Verteilung auf Polizeidirekbonen PD Chemnitz PD Dresden PD Gorlrtz PD Leipzig 164 121 167 130 124 214 86 73 PO Zwickau davon gemäß § 24a Abs. 2 StVG 164 121 167 130 124 214 86 73 11 11 § 316 StGB Anmerkungen 'ur die Jahre 1995 bis 2010 liegen keine statistischen Angaben vor. Die Angaben für die Jahre 2011 bis 2013 umfassen sowohl Alkohol- als auch Drogenverstöße. Eine getrennte Erfassung erfolgte erst ab dem Jahr 2014. 'Für die Jahre 1995 bis 2002 liegen keine statistischen Angaben vor. Die Werte beziehen sich auf den Tattag, nicht auf den Zeitpunkt der Meldung an das KBA; letzteres ist hier nicht recherchierbar. Eine Recherche nach Polizeidirektionen ist nicht möglich. Anlage 3 zur Drucksache 6/5182 Behörde Jahr 2012 2013 2014 2015 Anzahl der an das Fahreignungsregister gemeldeten Verstöße wegen Führens etnes Fahrzeuges unter Einfluss von Drogen insgesamt 45 45 davon Verteilung auf Polizeidirelttionen PD Chemnitz PD Dresden PD Görlltz PD Leipzig PD Zwickau davon gemäß § 24a Abs. 2 StVG 45 30 45 §316StGB Anmerkungen Anlage 4 zur Drucksache 6/5182 Anzahl der Beschuldigten bei denen in der Verfahrenstabelle die Strafvorschrift § 316 StGB eingetragen ist, ein Rechtskraftsdatum vorhanden ist und eine Mitteilung an das FAER ergangen ist. (Ohne Gesamtstrafen) Quelle: web.sta-Datenbanken mit Stand 27. Mai 2016 Staatsanwaltschaft Jahr der (Erst-)Mitteilung Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Gesamtergebnis 1997 1262 1799 238 1316 905 5520 1998 1421 2222 544 2046 1174 7407 1999 1241 1737 1179 2297 965 7419 2000 1359 1654 1268 2133 916 7330 2001 1118 1488 1253 1857 905 6621 2002 1070 1223 946 1741 815 5795 2003 967 1332 910 1613 784 5606 2004 973 1392 932 1721 780 5798 2005 911 1326 1087 1871 788 5983 2006 820 1276 978 1566 627 5267 2007 861 1250 831 1504 524 4970 2008 878 1291 867 1406 612 5054 2009 885 972 705 1407 542 4511 2010 802 1051 639 972 428 3892 2011 613 917 644 960 430 3564 2012 586 868 573 812 407 3246 2013 557 606 559 702 356 2780 2014 595 722 641 731 396 3085 2015 570 734 490 604 350 T748 Gesamtergebnis 17489 23860 15284 27259 12704 96596 Anlage 5 zurDrucksache6/5182 Eingetragene Drogen- und Alkoholverstöße in den Jahren 2007 bis 2014 in Sachsen Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt Art des Verstoßes 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Ordnungswidrigkeit darunter Fahren unter Alkoholeinfluss 5313 5112 4102 3587 3273 2950 2525 2789 darunter Fahren unter Drogeneinfluss 826 784 577 735 962 1 054 1 077 1 375 Straftat darunter Fahren unter Alkoholeinfluss 7002 7005 6225 5303 4842 4610 4038 4420 darunter Fahren unter Drogeneinfluss 38 59 45 42 44 47 47 63 zusammen 13161 | 12937 10936 9647 9 108 8651 7678 8635 Hinweis: Je Verkehrsverstoß können bis zu fünf Regelverstöße angegeben sein, sodass die Tabelle Mehrfachnennungen enthält. 2016-06-15T07:15:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes