STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FUR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/5190 Thema: Fällungen im Nationalpark Sächsische Schweiz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach dem äußeren Eindruck haben die Fällungen, insbesondere in den Kernzonen des Nationalparks in den letzten Jahren massiv zugenommen. Auffallend dabei ist der vermehrte Einsatz schwerer Technik zum Holzrücken und Abtransport. Die damit einhergehenden Zerstörungen sowohl in den Waldzonen als auch der Wege stehen m. E. in einem auffälligen Widerspruch zu den gesetzten Zielen des Naturschutzes und der Nutzung durch Wanderer und Besucher in der Sächsischen Schweiz. Diese werden bei der Benutzung von gesperrten Wegen, bei der ein evtl. Schaden nicht nachgewiesen werden kann, mitunter drastisch bestraft." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß $ 5 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz vom 23. Oktober 2003 (NLPR-VO), gliedert sich der Nationalpark (NLP) Sächsische Schweiz in die ,,Natuzonen A und B" sowie eine ,,Pflegezone ". Nur diese Zonierung hat unmittelbare Auswirkungen auf Art und Umfang von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Nationalpark. Die ,,Kernzone" dient ausschließlich zur Regelung der Erholungsnutzung und umfasst Flächen, in denen zum Schutz der Naturausstattung besondere Verhaltensanforderungen für Besucher gelten. Die Kernzone befindet sich in der Natuzone A. # FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 18. Mai 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t,',t922- 0141 .50t19t5192 Dresden, ^.o6-¿grtl Tagd*II Dcutsch.n Einhcitl I Ifl¡rlrlll FreistaatSachsen r I or.-03,19.2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. t Koin Zugang für elektronisch signierte sowiê für verschlüssêltg elektron¡schê Dokumênte @(\ sf ô¡(o o(\¡ - - - - Seite I von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Mit der Verordnung uber die Nationalparkregion (NLPR-VO) vom 23. Oktober 2003 wurden die Zielstellungen im Nationalpark weiter ausgeformt und die Zonierung grundhaft verändert. Eine Vergleichbarkeit der Daten auf Grundlage der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz (NLP-VO) vom 12. September 1990 und der NLPR-VO vom 23. Oktober 2003 ist nicht gegeben. Frage l: Wie haben sich in den letzten 20 Jahren die Zahlen der Fällungen sowie der Einsatz der Forsttechnik bei Fällungen im Gebiet des Nationalparks Sächsischen Schweiz entwickelt? (Bitte nach Jahren und der Zonierung (Kernzone, Pufferzone und sonstige Gebiete) im Nationalpark Sächsische Schweiz aufschlüsseln.) Der Holzeinschlag im Staatswald, der durch die Nationalparkverwaltung betreut wird, lag im Zeitraum der Jahre 1996 bis 2015 im Mittel bei ca. 23.000 Erntefestmetern (Efm) pro Jahr. Schwankungen ergeben sich teilweise aus dem Holzanfall infolge unvorhersehbarer Naturereignisse, wie zum Beispiel Sturmschäden oder Borkenkäferbefall. Der Holzeinschlag erfolgt auf der Grundlage von abgestimmten Planungen, insbesondere der zehnjährigen Betriebspläne (Forsteinrichtungsplanung) sowie der jährlichen Wirtschaftspläne gemäß $ 22 Abs. 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG). Die Waldpflege beschränkt sich auf die Naturzone B und die Pflegezone. ln betrieblicher Hinsicht handelt es sich bei Naturzone B-Pflegebereich und Pflegezone um eine Behandlungseinheit , die bisher nicht differenziert erfasst wird und nur mit hohem Fehlerrisiko nachträglich aufgeteilt werden kann. Auf eine Differenzierung wurde daher verzichtet. ln der Natuzone A erfolgen grundsätzlich keine Waldpflegemaßnahmen mehr. Das Nationalpark-Programm benennt in Kapitel 5.2.2.1 Einzelmaßnahmen, die ausnahmsweise auch in der Natuzone A zulässig sind. ln diesem Rahmen erfolgten die Holzentnahmen bei Sanitärhieben, Verkehrssicherungsmaßnahmen und bei der Zurückdrängung gebietsfremder, besonders expansiver Baumarten. Die Erntemengen in den Jahren 1996 bis 2015 können derAnlage l Tabelle a) entnommen werden. Für die Periode 1996 bis einschließlich 2004 ist eine Aufgliederung der Holzmengen auf die Naturzone B und die Natuzone A nicht möglich. Die Angaben für den vorgenannten Zeitraum beinhalten auch Mengen, die außerhalb des Geltungsbereiches der Nationalpark-VO in den, durch die ehemaligen Sächsischen Forstämter Lohmen und Bad Schandau verwalteten Staatswaldflächen eingeschlagen worden sind. Die Entwicklung des Einsatzes von Maschinen in der Waldarbeit ist differenziert zu betrachten. Die Rückung des geernteten Holzes erfolgte in den letzten 20 Jahren durch Forstspezialschlepper und Foruvarder, die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen . Es haben in diesem Segment keine grundlegenden technologischen Anderungen stattgefunden. lm Segment der Holzernte hat der Einsatz von Erntemaschinen/ Harvestern kontinuierlich zugenommen. Seit dem Jahr 2012 wurden ausschließlich Harvester zur Fällung eingesetzt. Der Holzeinschlag ist eine körperlich schwere und besonders gefahrgeneigte Tätigkeit. Um die Ergonomie und Arbeitssicherheit der Mitarbeiter zu verbessern, ist die Verlagerung vom motormanuellen Einschlag hin zur maschinellen Bearbeitung notwendig. Die Arbeitskräfte werden für Spezialfällungen im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen und in anderen Arbeitsgebieten eingesetzt . Die Angaben zum Einsatz von Harvestern bei der Ernte enthält die Tabelle b) der Anlage 1. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Aus Artenschutzgründen und Rücksichtnahme auf die Erholungsnutzung erfolgt der Holzeinschlag im Nationalpark nur in einem kuzen Zeitraum im Winterhalbjahr und wird räumlich konzentriert. Hierdurch wird die Pflegeintensität in den einzelnen Pflegekomplexen erhöht. Gleichzeitig aber werden größere Flächenanteile des Nationalparks über einen längeren Zeitraum unberührt belassen. Die zeitliche Konzentration der H iebsmaßnahmen erfordert den Einsatz Ieistungsfähiger Forsttechn ik. Frage 2: Wie haben sich im Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz mit zunehmendem Einsatz schwerer Forsttechnik die Schäden in Waldgebieten und an Wegen entwickelt und welche Kosten sind mit der Wiederherstellung der zerstörten Wege verbunden? (Bitte nach Zonen und Jahren aufschlüsseln.) Die Entwicklung der Kosten für den Wege- und Brückenbau ist in Anlage 2 aufgeführt. Bei dem ausgewerteten Mitteleinsatz handelt es sich um die Gesamtkosten für den Wege- und Brückenbau. Wiederherstellungsmaßnahmen zerstörter Wege werden nicht gesondert erfasst. Wegebaumaßnahmen sind linienhaft und verteilen sich häufig auf verschiedene Zonen. Eine Aufteilung der Wegebaukosten auf die einzelnen Zonen ist im Rahmen des betrieblichen Managements nicht erforderlich und kann nachträglich nicht hinreichend genau durchgeführt werden. Frage 3: Welche Ziele sowohl des Naturschutzes als auch der Entwicklung des Nationalpark Sächsischen Schweiz werden mit diesen Fällungen verbunden und welcher Stand bei der Erreichung dieser Ziele wurde bisher erreicht bzw. wann sollen diese Ziele abschließend erreicht werden und welche Maßnahmen sind bis zur Erreichung dieser Ziele noch geplant und zu eruvarten? Die Zielstellungen für die Waldpflege im Nationalpark sind in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz vom 23. Oktober 2003 (SächsGVBl. S. 663), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 9. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 310) geändert worden ist, als Anlage 5 ,,Grundsätze und Ziele der Pflege und Entwicklung im Nationalpark" enthalten. Gemäß Ziffer 2 soll in der Naturzone B die Waldentwicklung durch geeignete forstliche Maßnahmen auf Grundlage der durch die oberste Naturschutzbehörde und die oberste Forstbehörde einvernehmlich erlassenen Waldbehandlungsgrundsätze in Richtung der natürlichen Waldgesellschaften gelenkt werden. Abschnittsweise soll ein Zielzustand erreicht werden, der eine Waldentwicklung in ihren natürlichen Abläufen ohne nutzende und lenkende Eingriffe ermöglicht (Prozessschutz). Ergänzend können stabile Dauerwaldstrukturen geschaffen und erhalten werden. ln der Pflegezone soll entsprechend Ziffer 4 unter anderem durch eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung des Waldes die biotoptypische Artenvielfalt der heimischen Pflanzen- und Tienruelt erhöht werden. lm Nationalpark-Programm werden die hiezu vorgesehenen Maßnahmen in den Kapiteln 5.2.2 und 5.2.3.2 näher beschrieben und in den Waldbehandlungsgrundsätzen weiter ausgeformt. Seite 3 von 6 STAATSÏMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENlÐ Seit Ausweisung des Nationalparks wurde der Flächenanteil mit Prozessschutz schrittweise auf derzeit 57 Prozent der Waldfläche (53 Prozent der Gesamtfläche Nationalpark ) erhöht. Angestrebt wird in Zwischenschritten bis circa dem Jahr 2030 eine weitere Erhöhung der Prozessschutzfläche auf 75 Prozent des Nationalparks (siehe Nationalpark-Programm, Kapitel 5.2.1.3). Zeitlich und lagemäßig sind diese Zwischenschritte in einem Flächengliederungsplan als Teil der Pflege- und Entwicklungsplanung ,,Waldentwicklung" fixiert. ln den noch zu pflegenden Waldteilen sind bis zur Überführung in den Prozessschutz beziehungsweise in den dauerhaft zu pflegenden Waldflächen noch Pflegemaßnahmen vorgesehen. Grundlage hierfür ist die im Entwurf vorliegende Pflege- und Entwicklungsplanung ,,Waldentwicklung", welche sich im Stadium der abschließenden Bearbeitung befindet. Frage 4. Durch den Staatsbetrieb Sachsenforst wurden per Pressemitteilungen in den vergangenen Jahren steigende Gewinne durch Fällungen und Verkauf bekannt gegeben. Wie haben sich in den letzten 20 Jahren die Gewinne des Staatsbetriebes Sachsenforst, insbesondere durch Fällungen im Nationalpark Sächsische Schweiz entwickelt und wie steht die Verwaltung des Nationalpark Sächsische Schweiz zu dem scheinbaren Widerspruch zum Grundsatz ,,Natur Natur sein zu lassen ", steigende Zahlen bei Fällungen in der Kernzone und angrenzender Pufferzone und dem erhöhten Einsatz von schwerer Forsttechnik ? Eine Vollkostenrechnung ist in der sächsischen Forstvenrualtung (später Staatsbetrieb Sachsenforst) allgemein und im Nationalpark Sächsische Schweiz im Speziellen erst im Jahr 2005 eingeführt worden. Das nach Produktbereichen differenzierte Betriebsergebnis kann demnach für die Jahre vor 2005 nicht geliefert werden - nur dieses gewährleistet aber eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Jahren. Das Betriebsergebnis vom Staatsbetrieb Sachsenforst im Bereich Forstbetrieb (Produktion von Holz und anderen Ezeugnissen) ist seit der Gründung im Jahr 2006 mit Unterbrechungen kontinuierlich angestiegen, im Jahr 2015 aber wieder gesunken. Die insgesamt positive Entwicklung des Betriebsergebnisses ist im Wesentlichen nicht auf gesteigerte Holzeinschläge, sondern auf höhere Deckungsbeiträge in der Holzernte zuruckzuführen. Ursache hierfur sind Schwankungen in den Holzerntekosten und den Preisen am Holzmarkt, die in dieser Form auch für den Nationalpark Sächsische Schweiz Geltung haben. Der Beitrag des Nationalparks Sächsische Schweiz zum Gesamtbetriebsergebnis des Staatsbetriebes Sachsenforst für die Jahre 2005 bis 2015 kann der Anlage 3 entnommen werden. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUÏ\4 FÜR UMWEUT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN æ Der im Nationalpark geltende Grundsatz ,,Natur Natur sein lassen" und Waldpflegemaßnahmen stellen angesichts der räumlichen Differenzierung der Entwicklungsgrundsätze und -ziele im Nationalpark nur einen scheinbaren Widerspruch dar. Als ,,Entwicklungs"-Nationalpark erfolgen in einem flächenmäßig abnehmenden Umfang Waldpflegemaßnahmen in einem Übergangszeitraum bis circa zum Jahr 2030. Parallel hiezu wird die Prozessschutzfläche, in der der Grundsatz ,,Natur Natur sein lassen" gilt, erweitert. Diese zeitlich begrenzte Differenzierung des Managements steht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben des $ 24 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Frage 5. Für Wanderer, Kletterer und Gäste des Nationalpark Sächsische Schweiz ist es in den vergangenen Jahren zu erheblichen Einschränkungen und Verboten durch Sperrungen und Wegeinziehungen gekommen. ln diesem Zusammenhang erfolgten Fällungen in großem Umfang, um Wege unpassierbar zu machen und damit ein Begehen der gesperrten Gebiete weitestgehend unmöglich zu machen. Welche Ziele sowohl des Naturschutzes als auch der Entwicklung des Nationalparkes Sächsischen Schweiz liegen diesen Sperrungen zugrunde, wurden diese Ziele erreicht und sind in den kommenden Jahren weitere Ausweitungen der Sperrungen und Wegeeinziehungen zu en¡varten? Wenn ja, wie werden diese begründet und wie erfolgt eine Kommunikation mit Verbänden und der öffentlichkeit? Die Wegebenutzung ist in der Verordnung Nationalparkregion Sächsische Schweiz ($ 6 Abs.2 Nr. 16 und 17) und dem Pflege- und Entwicklungsplan,,Teil Wegekonzeption" geregelt. Hiernach besteht im Nationalpark ein Wegegebot, welches in der Kernzone aus Arten- und Prozessschutzgründen auf gekennzeichnete Wege beschränkt ist. Alle Fragen der Umsetzung des Wegekonzeptes, wie auch die Fortschreibung des Wegekonzeptes , werden seit dem Jahr 2001 in der ständigen Arbeitsgruppe Wanderwege, die sich aus Vertretern der Städte und Gemeinden in der Nationalparkregion, der Forstvenryaltung, der Naturschutzfachbehörde, der Wander- und Bergsportverbände, der Naturschutzverbände und der Tourismusvereine zusammensetzt ($ 17 Abs. 4 NLPR-VO), einvernehmlich abgestimmt. Einziehungen oder dauerhafte Sperrungen von gekennzeichneten Wegen erfolgten in dieser Zeit keine. Es wurden im Gegenteil mehr als ein Dutzend neuer Wege gekennzeichnet. Das nicht gekennzeichnete Wegenetz wird jedoch in der Regel nicht unterhalten. Eine Anderung der bisherigen Praxis ist nicht vorgesehen. Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 6: Welchen Schutzstatuts genießen Kernnahrungshabitate in einer verinselten Großstadtlage, die einen besonderen Wert für die lokale Population des Haussperlings (Nutzung durch l0 Brutpaare; Rote Listen Sachen V=Vorwarnliste) besitzen unter Verwendung des Aufsatzes von J. Trautner und R. Jooss; Die Bewertung ,,erheblicher Störung" nach $ 42 BNatSchG, Naturschutz und Landschaftsplanung 40 (9) 2008) haben? Die Frage 6 war nicht zu beantworten. Der Abgeordnete Wolfram Girnther teilte am 24.Mai 2016 mit, ,, ... bitte betrachten Sie die Frage Nr. 6 als gegenstandslos - diese ist nur irrtümlich wegen der Verwendung einer älteren Kleinen Anfrage als Vorlage mit ins Dokument gerutscht.". Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 3 ItiXëiisulr Seite 6 von 6 * ** Anlage 1 a) Erntemengen ln betrieblicher Hinsicht handelt es sich bei Naturzone B-Pflegebereich und Pflegezone um eine Behandlungseinheit, die bisher nicht differenziert erfasst wird und nur mit großem Aufwand und hohem Fehlerrisiko nachträglich aufgeteilt werden kann. Auf eine Differenzierung wurde daher verzichtet. Das NLP-Programm benennt in Kapitel 5.2.2.1 Einzelmaßnahmen, die ausnahmsweise auch in der Naturzone A zulässig sind. ln diesem Rahmen erfolgten die Holzentnahmen bei Sanitärhieben, Verkehrssicherungsmaßnahmen und bei der Zurückdrängung gebietsfremder, besonders expansiver Baumarten. b) Einsatz Vollernter (Harvester) Jahr NLP [m3] Naturzone B [m'] Pflegebereich/ Pfleqezone" Naturzone A [m'] Ruhebereich ** 1 996 18.725 k.A. k.A. 1997 23.371 k.A. k.A. 1 998 32.102 k.A. k.A. I 999 29.288 k.A. k.A. 2000 26.581 k.A. k.A. 2001 29.389 k.A. k.A. 2002 24.589 k.A. k.A. 2003 20.567 k.A. k.A. 2004 20.727 k.A. k.A. 2005 21.050 21.040 10 2006 25.050 24.910 140 2007 15.700 15.1 10 590 2008 22.700 21.920 780 2009 22.000 21.410 590 2010 22.940 22.940 2011 23.650 23.350 300 2012 28.543 27.402 1.141 2013 25.542 25.139 403 2014 28.568 28.425 143 2015 28.847 28.847 Jahr Waldpfleqe mit Vollernter in m3(fm) 2005 1.540 2006 5.229 2007 0 2008 4.139 2009 8.064 2010 12.382 2011 13.860 2012 28.543 2013 25.542 2014 28.568 2015 28.847 Anlage 2 Erfasste direkte Kosten für den Wege- und Brückenbau im NLP ( Datenq uelle: Sachsenforst) Jahr direkte Kosten Wege- & Brückenbau lrEURl 1996 479,3 1997 409,9 1998 828,1 1999 393,5 2000 285,7 2001 220,6 2002 254,4 2003 297,3 2004 166,8 2005 214,4 2006 148,2 2007 197,0 2008 172,7 2009 184,0 2010 265,8 2011 219,7 2012 255,1 2013 197,8 2014 262,1 2015 267,0 Anlage 3 Entwicklung der Betriebsergebnisse im Zusammenhang mit dem Holzeinschlag / Holzverkauf im Nationalpark Sächsische Schweiz Jahr Betriebsergebnisse in TEUR (Überschüsse [+l; Defizite þ]) Leistung Forstbetrieb im NLP i.e.S. insgesamt" (Produktbereich 1) darin Einschlag / Verkauf von Holz (Produkt 1110) Nationalpark insgesamt (alle Leistungen / Produktbereiche) 2005 -866,8 -1 50,1 -3.472,7 2006 -200,6 243,6 -3.129,5 2007 -339,0 295,1 -3.648,3 2008 -393,0 1 13,8 -4.028,2 2009 -371,2 66,7 -3.386,1 2010 -148,5 327,3 -3.550,9 2011 -58,6 412,1 -3.543,4 2012 550,7 928,8 -3.464,8 2013 450,7 768,4 ,3.090,4 2014 637,4 1.111,8 -2.842,0 2015 2,3 581,8 -3.305,4 * umfasst vor allem Holzernte/-verkauf, Bestandespflege, Walderneuerung, Waldschutz, Walderschließung (Wegebau), Grundstücksnutzung auf Forstflächen, die Verkehrssicherung und die Jagd 2016-06-16T09:37:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes