STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 47-0141.51/8279 Dresden, Juni 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5191 Thema: Berücksichtigung von Fragen des Umweltschutzes bei der investiven und konsumtiven Sportstättenförderung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit werden bei der investiven Sportförderung seitens des Frei- Staates Sachsen Fragen des Umweltschutzes berücksichtigt? Bei der investiven Sportförderung werden Fragen des Umweltschutzes berücksichtigt . Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen vom 5. Mai 2009 sieht dazu in Ziffer III Pkt 3.7 und Pkt. 3.8 spezielle Regelungen vor. Frage 2: Inwieweit werden bei der konsumtiven Sportförderung seitens des Freistaates Sachsen Fragen des Umweltschutzes berücksichtigt? Im Rahmen der konsumtiven Sportförderung werden laufende Ausgaben wie beispielsweise Sach- und Personalkosten gefördert. Somit bilden Fragen des Umweltschutzes bei der Förderung keinen Schwerpunkt. Frage 3: An welche Auflagen zum Umweltschutz kann eine finanzielle Förderung nach der Sportförderrichtlinie geknüpft werden (Ausschluss bestimmter Baumaterialien, Ausgleichsflächen u. a.)? Auflagen des Umweltschutzes resultieren ggf. aus dem baurechtlichen Genehrrugungsverfahren . Der Nachweis der baurechtlichen Zulässigkeit obliegt dem Zuwendungsempfänger im Rahmen seiner Projektverantwortung. DJe Prüfung der Einhaltung von Genehmigungsauflagen liegt insoweit im Zuständigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, S, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 4: Welche ökologischen Standards sind beim Bau und Betrieb von Sportstätten zu beachten? Beim Bau und Betrieb von Sportstätten ist das in der Bundesrepublik Deutschland und im Freistaat Sachsen geltende Umwelt- und Energierecht einzuhalten. So sind beispielsweisefür den Bau und Betrieb bestimmter technischer Anlagen Umweltverträglichkeitsprüfungen oder immissionsschutzrechtliche Regelungen relevant. Im Zusammenhang mit der Sportförderrichtlinie und investiven Sportstättenbaumaßnahmen sind die Energieeinsparungen, Kostensenkungen und Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten und auf Sportanlagen zu nennen, welche durch die Vereinbarung "Energieeffizienz-Check in sächsischen Sportstätten (EEC)" zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und dem Landessportbund Sachsen e. V. (LSB) ermöglicht wurden. Gemeinsame Partner des LSBwaj^n das SMUL die Umweltallianz Sachsen sowie die Sächsische Energieagentur (S^ENApmbH). Unterstützt wurde die Kampagne durch Mittel des SMUL'in Hohe von 3^000/ , mit deren Hilfe 75 Prozent der Kosten für die Energieberatung gefördert wurd^fh. M;t dem EEC wurden insgesamt 44 Energieberatungen realisiert. Mit frftun^lichen Grüßen MarKus Ulbig Seite 2 von 2 2016-06-14T15:09:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes