STAATS1Vm\l!STERlUM DES INNERN Freistaat SACtiSETN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antowort angeben) StAs-0141.51/8278 DresdenA. Juni 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5196 Thema: Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Flauen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 12.05.2016 wurde durch das Staatsministerium des Innern bekannt gegeben,dass die EAE in Flauen zum 30.06.2016 stillgelegt werden soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden der Vogtlandkreis und die Stadt Flauen vor der Veröffentlichung über die Schließung informiert? Ja, der Landrat des Vogtlandkreises und der Oberbürgermeister der Stadt Flauen wurden jeweils mit Schreiben vom 11. Mai 2016 durch den Leiter der Stabsstelle Asyl im Sächsischen Staatsministerium des Innern per Fax über die bevorstehende Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in Flauen in Kenntnis gesetzt. Frage 2: Wurde der Betreiber über die Schließung vor der Veröffentlichung informiert ? Ja. Frage 3: Wer hat den Betreiber über die Schließung informiert? Der Betreiber wurde durch den Abteilungsleiter 6 der Landesdirektion Sachsen (LDS) über die beabsichtigte Schließung informiert. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N Frage 4: Wurde dem Betreiber die Möglichkeit eröffnet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EAE nun im Bereich der Integration eingesetzt werden können? Nein. Bei dem DRK handelt es sich jedoch um eine Organisation, die ein breites Leistungs- Spektrum anbietet. Nach Auskunft des DRK-Landesverbandes wird vor der Beendigung der Arbeitsverhältnisse geprüft, ob die Mitarbeiterinnen/die Mitarbeiter in einem anderen Bereich eingesetzt werden können. Frage 5: Wurde der Vogtlandkreis gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EAE zukünftig im Bereich der Integration einzusetzen? Nein. Allerdings beinhaltet das Schreiben vom 11 Mai 2016 an den Landrat des Vogtlandkreise auch einen Hinweis auf die eventuelle Möglichkeit der Förderung bei der Übernahn ^i von Mitarbeitern der Erstaufnahmeeinrichtung durch den Landkreis durch das Säc^isch^T'Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Glei^hstejfung und Integration. Dieses beabsichtigt, hierfür seine Richtlinie "Integrative Maiyiahifien" zu ändern. Mit freuipdlichen Grüßen i Markus Ulbig Seite 2 von 2 2016-06-15T07:17:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes