STAATSMINI STEH11JTV1 FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCFERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Aibertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-14/769 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Dresden, DrS.-Nr.: 6/520 ^Januar2015 Thema: BHV-1 Freiheit in Sachsen ' Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der gegenwärtige Stand bei der Bekämpfung des Rinderherpes-Virus BHV1 im Freistaat Sachsen? Sachsen befindet sich in der Endsanierung bei der Bekämpfung der BHV1-Infektion der Rinder. Mit Stand vom 22. Dezember 2014 befand sich in Sachsen laut Hl-Tier noch ein Reagent. Über 99 Prozent aller sächsischen Milch- und Mutterkuhherden sind bereits amtlich anerkannt BHV1-frei. Bei Mastbeständen liegt dieser Prozentsatz über 98 Prozent. Frage 2: Gibt es die Zielstellung, in Sachsen BHV-1-Freiheit zu erreichen? Mit der Merzung der letzten Reagenten im Laufe dieses Jahres ist eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als Artikel 10-Gebiet gemäß Richtlinie 64/432 gegeben. Der Antrag aller ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme des Freistaates Thüringen (bereits als Artikel 10-Gebiet anerkannt) liegt bei der Kommission der Europäischen Union zur Prüfung. Sollte der eingereichte Antrag genehmigt bzw. geringfügige Nachforderungen gestellt werden, ist eine Anerkennung als Artikel 10-Gebiet im Laufe des Jahres 2015 realistisch. Frage 3: Welche Aufwendungen/Maßnahmen sind hierfür notwendig? Die amtliche Anerkennung aller sächsischen Betriebe als BHV1-frei wird weiter vorangetrieben. Gelegentlich noch auftretende einzelne positive Tiere im Anerkennungsverfahren oder in den gemäß BHV1 -Verordnung notwendigen jährlichen Untersuchungen werden umgehend gemerzt und entsprechende weiterführende Blutprobenahmen durchgeführt, um so weitere Reinfektionen frühzeitig zu unterbinden. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM11M1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRÄIJCHERSCHUTZ »Freistaat SACHSEN Frage 4: Wann könnte die BHV-1-Freiheit in Sachsen erreicht sein? Siehe Antwort unter Frage 2. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2