SÄCH5ìSCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 615201 Thema: lmagekampagne ,,So geht sächsisch" - Werbepartnerschaft mit Sachsenring als Sponsoring Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vom Wesen der Werbepartnerschaft des Freistaates Sachsen mit der Sachsenring-Rennstrecken Management GmbH (SRM) entspricht diese einem klassischen Sponsoring durch den Freistaat Sachsen IDS 6140291. So wird es auch auf der lnternetpräsenz der $[ benannt - der Freistaat ist dort als Sponsor aufgeführt. Gemäß der Antwort der Staatsregierung (DS 6/46721 kann der Freistaat Sachsen jedoch keine Sponsoring-Leistungen erbringen. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Gab es während der Werbepartnerschaft mit Sachsenring jemals Verträge, die als Sponsoringverträge konzipiert bzw. geschlossen wurden? Solche Verträge gab es nicht. Frage 2: Wurde bei dieser Werbepartnerschaft vertraglich fixiert, wie der Vertragspartner Freistaat Sachsen genannt bzw. tituliert werden soll? Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-0 1 41 .50 I 34 I 1 332- Dresden, f,. Juni 2016 Tag der I I DeutschenÊinheìtl ,It¡,t lIl FreistaatSachsenrl or.-o3.ro.zor6 Hausanschr¡ft: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Wenn ja: Als welche Art von Vertragspartner ist der Freistaat Sachsen in den einzelnen Verträgen mit der SRM konkret benannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 ln den bisherigen Verträgen mit der SRM wurde ausnahmslos der Freistaat Sachsen als Auftraggeber der lmagewerbung am Sachsenring genannt. Frage 4: Wenn die Werbepartnerschaft nicht als Sponsoring konzipiert bzw. realisiert war: Aus welchem Grund ist der Freistaat Sachsen auf der Seite der SRM dann als Sponsor benannt? Frage 5: Aus welchem Grund hat die Staatsregierung gegen diese Darstellung auf der Seite der SRM nicht interveniert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5 Die Bezeichnung des Freistaates Sachsen als Sponsor auf der Seite der SRM ist nicht korrekt. Dies führt aber nicht zu einer anderen rechtlichen Qualifízierung der Verträge. Auch wird die Seite eigenverantwortlich von SRM betreut. Seitens der Sächsischen Staatskanzlei besteht keine Möglichkeit, permanent die lnternetseiten aller Werbe- und Kooperationspartner zu kontrollieren. Auf den nunmehr erfolgten Hínweis hin wurde aber veranlasst, dass die Bezeichnung korrekt als Partner erfolgt. Mit freundlichen Grüßen 2 è Dr. Fritz Seite 2 von 2 2016-06-09T13:38:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes