SACHSISCHE STAATSKANZLEI SACHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert (DlE LINKE), Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 615202 Thema: lmagekampagne "So geht sächsisch" - Banner- und Bandenwerbung am Sachsenring Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln den fetzten vier Jahren sind 2,71 Mlo. Euro aus der sächsischen lmagekampagne in eine ,,Werbepartnerschaft" mit der Sachsenring- Rennstrecken Management GmbH (SRM) geflossen. Dabei steht die Vermutung im Raum, dass ohne diese Mittel die SRM finanziell kaum überleben könnte. (vgl. Speedweek: ..Sachsenrinq-GP: Versteckte Subventionen. hohe Kosten" gelesen am20. Mai20l6) Sie SRM ist der lokale Ausrichter des an einem Wochenende im Jahr stattfindenden Motorrad Grand Prix. Unklar ist, aus welchen Grund die SRM auch in Zeiten jenseits des Grand Prix-Wochenendes vom Freistaat Sachsen Gelder für Bannerwerbung auf der Rennstrecke erhält, obwohl die SRM nicht Betreiber der Strecke ist (DS 6/4319). Die SRM als Ausrichter des Motorrad Grand Prix refinanziert sich in erster Linie über den Kartenverkauf und hat wohl keinerlei Anrechte auf die Erlöse aus Werberechten. (vgl. Speedweek: ..Wolfqanq Streubel: Wieder 200.000 Fans am Sachsenrinq" gelesen am 20. Mai 2016; Rappich, Lynn: ..Kommunikationsmanaqement im Motorsport am Beispiel der Motorrad Weltmeisterschaft auf dem Sachsenrinq" gelesen am 20. Mai 2016) Daher die Nachfrage, inwieweit für die Werbepartnerschaft des Freistaates Sachsen Rücksprachen mit Dorna als offiziellem Veranstalter notwendig waren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-01 41 .50 t34t 1 333- 2016145467 Dresden, ?p. Juni 2016 Iag der I I DeutschenE¡nheitl ll tllil; lll FreistaatSachsen rl or.-o3.ro.zor6 Hausanschríft: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSISCHE STAATSKANZLEì Freistaat SACHSEN5 Frage 1: Aus welchen Gründen kann die SRM als lokaler Ausrichter des einen Grand Prix Wochenendes auch Werbeeinnahmen für Bannerwerbung jenseits dieses Wochenendes einnehmen? Die vertraglichen Regelungen zwischen SRM und den Betreibern der Strecke zur Werbung und den damit verbundenen Einnahmen sind der Staatsregierung nicht bekannt. Diese sind auch nicht von Relevanz, solange SRM als Vertragspartner des Freistaates Sachsen die vereinbarten Werbeleistungen erbringt, was der Fall ist. Zahlungen des Freistaates Sachsen an SRM erfolgen allein auf der Grundlage des Werbepartnerschaftsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und der SRM. Frage 2= Aus welchen Gründen wurde eine solche Werbepartnerschaft (jenseits des Grand Prix-Wochenendes) nicht mit dem Betreiber der Strecke eingegangen? Da die SRM die seitens des Freistaates Sachsen als Vertragspartner gewünschten Werbeleistungen erbringen konnte, gab es keine Gründe, mit den Betreibern der Strecke gesonderte Vertragsverhandlungen hierüber zu führen. Frage 3: Gab es von Dorna als offiziellen Veranstalter des Grand Prix irgendwelche Auflagen für diese Bannerwerbung bzw. für die Werbepartnerschaft mit Sachsen insgesamt? Auflagen seitens Dorna gegenüber dem Freistaat Sachsen gab es nicht. Frage 4: Hat der Freistaat Sachsen jemals Bandenwerbung (direkt an der Rennstrecke) für den Motorrad Grand Prix am Sachsenring eingekauft? Frage 5: Wenn ja: welche Bandenwerbung hat der Freistaat Sachsen wann für jeweils welche Kosten beiwem eingekauft? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5 Zum lnhalt der mit SRM vereinbarten Werbeleistungen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen DS 6/4320, DS 6/4029 und DS 6/5200 verwiesen. Dort sind die jeweils mit der SRM vereinbarten Werbeleistungen detailliert dargestellt. Hierzu gehört unter anderem die Platzierung von sechs Bannern in der Sachsenkurve (Kurve 12 -fV Bereich) während der Grand Prix Veranstaltungen. Hierbei handelt es sich um sog. Seite 2 von 3 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI IU FreistaatSACHSEN Bandenwerbung. Die hierauf entfallenden Kosten werden in den Verträgen nicht gesondert ausgewiesen. Es wurde jeweils ein Gesamtbetrag für die Bannenrverbung am Veransta ltu n gswochenende i nsgesamt verein bart. Mit freundlichen Grüßen 2 s-,-/, Dr. Fritz Jaeckel Seite 3 von 3 2016-06-21T09:18:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes