STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach l00510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-vo n-Li nde n a u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 615211 Thema: Schädliche Staubbelastung durch Bergbauhaldensanierung in Freital (Landkreis Sächsische Schweiz-Ostezgebirge) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Derzeit wird die Bergbauhalden um Teich lV (Hüttengrundhalde) in Freital saniert. Die Anwohnerlnnen des Stadtteils Freital-Oberdöhlenl bemerken seit 10.05.2016 feinen weißen Staub, welcher durch Wind in das Wohngebiet um die Weißiger Straße getragen wird. Der Staub stammt von den nahe gelegenen Bergbauhalden um Teich lV (Hüttengrundhalde) und legt sich sichtbar wie ein Teppich auf Gebäude, Autos und Vegetation . Es war den Bürgerlnnen nicht möglich, Ansprechpartnerlnnen oder Verantwortliche ausfindig zu machen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es Untersuchungen, die die Zusammensetzung und Klassifizierung (Feinstaub, Ultra-Feinstaub etc.) des äolisch verfrachteten Lockersediments der Bergbauhalden um Teich lV in Freital aufschlüsseln? Wenn ja, was liegt in welchen Konzentrationen vor, von wem werden Untersuchungen in welchen zeitlichen Abständen durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Frage 2: Wie hoch ist die Belastung durch Uran oder andere radioaktive Stoffe und welche strahlenschutztechnischen Schritte leitet die Staatsregierung aufgrund der Ergebnisse ein? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul. sachsen.de* lhr Zeichen z-0141.50t't9t5'196 lhre Nachricht vom 24. Mai20'16 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014't.50t't9t5196 Dresden, 00.Ob.lo16 Tag der Dêutschcn Einh.itr¡¡rlr llI FreistaatS¡chsen r ¡ or.-o3.ro.zo16 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0'1097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Ftrr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektron¡sch signiertê sowie fûr verschlüssêlte elektronisch€ Dokumente TI¡rI - - -(\¡:= Seite 1 von 2 STAATSil¡INISTERIUM I FTeiStAAt FÜR UMwELT UND I SACHSEN LANDWIRTSCHAFT I Frage 3: Geht, aufgrund seiner Zusammensetzung oder Partikelgröße, von dem durch den Wind verfrachteten Sediment eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier, sowie der Vitalität von Bäumen und Sträuchern im Umfeld aus und nach welchen Kriterien wird dies von wem bewertet? Frage 4: Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, welche Auswirkungen der Staub auf Grundwasser und Boden hat, sobald er durch z.B. Regenereignisse in diese eingetragen wurde? Wenn ja, welche Maßnahmen leitet sie davon ab? Wenn nein, warum nicht und wird es in Zukunft Untersuchungen zur Auswirkung geben? Frage 5: Sind Benachrichtigungen und Warnungen an die Bevölkerung vorgesehen , z.B. Verzehrhinweise von selbst angebautem Gemüse, Handlungsempfehlungen zum Aufenthalt in Halden nahen Gebieten etc.? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: lm Rahmen der Sanierung von Teich lV in Freital wurde über mehrere Wochen Kalk eingesetzt. Am 9. und 10. Mai 2016 kam es durch geänderte klimatische Randbedingungen zu einer unbeabsichtigten Verwehung dieses Kalkes. Daraufhin wurden die Arbeiten mit dem Kalk vorübergehend eingestellt und danach - unter günstigeren klimatischen Bedingungen - zu Ende gebracht. Dieser Sachverhalt begründet, dass keinerlei radiologische oder sonstige schädliche Belastungen von dem Staub zu erwarten sind. Eine Verwehung von Materialien aus Teich lV oder von der Hüttengrundhalde ist auszuschließen. Unabhängig davon möchten wir darauf hinweisen, dass die Gesteine der Hüttengrundhalde keine gegenüber dem natürlichen Hintergrund erhöhten Radionuklidgehalte aufweisen. Die Halde ist deshalb auch nicht als radiologische Altlast gelistet. Als radiologische Altlasten werden nur solche Objekte gelistet, die Radionuklidkonzentrationen oberhalb 0,2 Bq/g aufweisen. Mit freundlichen Grüßen fl( Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-06-07T10:24:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes