STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 14-0414.51/8284 Dresden. ?0 Juni 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5212 Thema: Dienstleistungen Dritter Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 03 04 Titel 534 01 - Dienstleistungen Dritter- im Haushaltsjahr 2015? Die Ausgaben bei Kapitel 03 04 Titel 534 01 betrugen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 133.868,02 EUR. Frage 2: An welche Firmen, zu welchen Zwecken und jeweils in welcher Höhe wurden im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel aus dem Kapitel 03 04 Titel 534 01 ausgezahlt? Von einer Beantwortung wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Bei der Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Auftragnehmer, Auftragsinhalt sowie die entsprechenden Kosten der Aufträge stellen dem Wesen nach derartige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar, gerade auch in der hier abgefragten, auf die Einzelaufträge/Zwecke und deren Gesamtheit bezogenen Zusammenstellung. Für diejenigen, die über Kenntnisse der Branchenüblichkeit verfügen, lassen die Angaben auch Rückschlüsse auf Umfang und Kostenstruktur der jeweiligen Leistungserbringerzu . Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS1V11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSE1N verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Frage nicht zu beantworten ist, denn den beteiligten Firmen könnte eine Veröffentlichung der Daten zum Nachteil gereichen. In die entsprechende Abwägung ist jedoch einzubeziehen, ob andere Formen einer Informqtionsübermittlung in Betracht kommen. Um der hohen Bedeutung des parlamentai /ischep Fragerechts angemessen Rechnung zu tragen, wird die Staatsregierung in nicfitöff^ntlicher Sitzung des Innenausschusses des Sächsischen Landtages auf Verla|hgeryweitergehende Auskunft erteilen. glichen Grüßen 1.^. Markus Utbig Seite 2 von 2 2016-06-20T12:28:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes