STAATSM1NISTBR1UM DES INNERN Freistaat SACMSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) St^s24-OU1.51/8287 Dresden, ^i .Juni 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5217 Thema: Zahlungen gemäß § 10 Abs. 3 SächsFlüAG am 15.05.2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie hoch ist der Betrag der Zahlungen gemäß § 10 Absatz 3 SächsFlüAG, die der Freistaat Sachsen an die Landkreise und an die Kreisfreien Städte am 15.05.2016 ausgezahlt hat (bitte Auflistung getrennt nach den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städte)? Zum Au^zahlungsstichtag 15-Mai 2016 sind noch nicht alle Abrechnungsunterlagei /''seitens der Landkreise und Kreisfreien Städte eingereicht worden. Erst w^nn siämtliche Unterlagen vorgelegt und geprüft wurden, können die entsprechenden Erstattungsbeträge bestimmt und ausgezahlt werden. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. 2016-06-09T11:10:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes