STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Klotzbücher, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5230 Thema: Fragen an die Staatsregierung zur Bedeutung und Auswir¬ kungen von TTIP im Sächsischen Freistaat Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/9/10 Dresden, 2 0. JUN! Z01B Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: durch die Veröffentlichung des Verhandlungsstandes zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP ist es der Staatsre¬ gierung nunmehr möglich diejenigen Fragen aus der großen Anfrage zu den Freihandelsabkommen (Drs.-Nr.: 6/1092) zu beantworten, zu welchen die Staatsregierung keine Bewertung vornehmen konnte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Frage 1: Zu welchen Bestandteilen und Inhalten des Investorjnnenschutzes bzw. Entwurfsständen zum genannten Abkommen hat die Staatsregierung welcher Stelle gegenüber eine wie lautende Stellungnahme abgegeben oder eine wie lautende Position vertreten? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechen¬ den Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zi¬ tate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Frage 2: Inwieweit hat die Staatsregierung im Rahmen welcher Verfah¬ ren/Beteiligungen die Möglichkeit der Einführung von inländi¬ schen staatlichen Gerichten zur Schlichtung von Streitig¬ keiten, deren Verfahrensgegenstand das oben genannte Abkommen ist, vertreten und inwiefern wären diese geeignet, gegenüber den Verfahren privaten Schiedsgerichten die er¬ forderliche und in der bundesdeutschen, wie sächsischen Verfassungsordnung verankerte Öffentlichkeit und Transpa¬ renz der gerichtlichen Verfahren ausnahmslos zu gewährleis¬ ten? Seite 1 von 3 Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7. 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfah¬ rens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Auffassung, dass die in TTIP und anderen Freihandelsabkommen forcierte Ausschreibungspflicht langfristig zu einer Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge führen wird? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeb¬ lichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten) Frage 4: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfah¬ rens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Frage, welche kommunalen Dienstleistungen wie beispielsweise die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Perso¬ nennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur von der in TTIP genannten Ausschreibungspflicht nicht berührt werden sollten? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinnge¬ mäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Do¬ kumente beantworten) Frage 5: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfah¬ rens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Frage, ob das vorgesehene Verfahren der „Regulatorischen Koope¬ ration" mit dem europarechtlichen Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zu¬ sammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Wie bereits in der Antwort zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 6/1092) dargestellt, ist die Staatsregierung nicht direkt in den Verhandlungsprozess über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP eingebunden. Die Verhandlungen führt die Europäische Kommission. Bisher haben 13 Verhandlungsrunden stattgefunden, ohne dass ein Abschluss der Verhandlungen absehbar ist. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Informationsangebot der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/trade/policv/in-focus/ttip/index de.htm) verwiesen. Der Stand der Verhandlungen zu dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäi¬ schen Union sowie den USA (TTIP) war Gegenstand der Sitzungen der Europaminis¬ terkonferenz am 21. Mai 2015, der Umweltministerkonferenz am 15./16. Juni 2016 sowie der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) am 17./18. Juni 2015 und am 9./10. Dezember 2015. Hinsichtlich der Ergebnisse der WMK wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 6/5068) verwiesen. Auf der Wirtschafts¬ ministerkonferenz am 8./9. Juni 2016 wurde der Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Stand der TTIP-Verhandlungen zur Kenntnis genommen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN In Ziffer 24 des Beschlusses der BR-Drs. 500/15 (B) hat der Bundesrat am 18. Dezem¬ ber 2015 die Zusage der Europäischen Kommission begrüßt, dass kein Handelsab¬ kommen der EU zu einem niedrigeren Niveau beim Verbraucher-, Umwelt- und Datenschutz, beim sozialen Schutz oder beim Arbeitsschutz führen wird, als es derzeit in der EU existiert, und dass kein solches Abkommen die Fähigkeit der EU und der Mitgliedstaaten einschränken wird, künftig auf der Grundlage des Maßes an Schutz, das sie für angemessen halten, Maßnahmen zur Erreichung von Allgemeinwohlzielen zu ergreifen. Veränderungen aufgrund eines Handelsabkommens dürfen nur zu einem höheren Schutzniveau führen. Auch in Ziffer 76 der BR-Drs. 510/15 (B) vom 29. Januar 2016 betont der Bundesrat seine Erwartung, dass die von der Kommission angekündigten Schutzmechanismen in Bereichen wie der öffentlichen Daseinsvorsorge, dem Umwelt- und Verbraucherschutz, der Kultur- und Medienvielfalt wie auch der Bildung in das TTIP-Abkommen entspre¬ chend eingearbeitet werden. In Ziffer 29 des Beschlusses der BR-Drs. 500/15 (B) werden die Anstrengungen der Kommission begrüßt, Investitionsschutzabkommen als Teil von bi- und multilateralen Handelsabkommen einschließlich des Investitionsstreitbeilegungssystems grundsätz¬ lich zu reformieren und bestehende Defizite auszuräumen. Die Vorschläge zur Errich¬ tung eines Handelsgerichtshofes, der sich aus unabhängigen Richtern zusammensetzt, öffentlich tagt und eine Berufungsmöglichkeit zulässt, werden daher grundsätzlich un¬ terstützt. Sachsen hat im Bundesrat den oben genannten Ziffern der Beschlüsse zugestimmt. Eine abschließende Bewertung der Sachverhalte wird erst auf Grundlage der jeweils endgültigen Verhandlungsergebnisse möglich sein. Die Staatsregierung hat bisher kei¬ ne Stellungnahmen gegenüber dritten Stellen abgegeben. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2016-06-21T09:39:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes