STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Aktenzeichen Postfach 10 09 20 101079 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 2-0141.51/17/48-2014 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Herrn Dr, Matthias Rößler & Januar 2015 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/524 Thema: Kulturraumfinanzierung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden im Zeitraum 2007 bis 2014 Kulturraummittel beantragt? (Bitte nach Kulturräumen und Jahr angeben) Frage 2: Wurden Kulturraummittel nicht ausgeschöpft? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte nach Kulturräumen und Jahr aufschlüsseln) Frage 3: Falls Frage 2 bejaht wird. Aus welchen Gründen wurden die Mittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Mittel des Sächsischen Kulturlastenausgleichs nach § 6 Abs. 2 Buchst, a SächsKRG in Höhe von mindestens 82.000.000 EUR werden den Kulturräumen nach Maßgabe der §§ 1 und 2 SächKRVO von Amts wegen zugewiesen. Der Anspruch auf Zuweisung besteht dem Grunde und der Höhe nach. Die Mittel werden nicht auf Antrag bewilligt. Die Zuweisungen werden auf der Grundlage statistischer Daten (Ergebnisse der kommunalen Jahresrechnungen - Auszahlungen für Kulturpflege) berechnet. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden Lediglich für die Mittel nach § 6 Abs. 2 Buchst, b SächsKRG (mindestens 1.000.000 EUR) erfolgt eine Antrag Stellung im antragsgebundenen Verfahren und eine Bewilligung nach Antragslage im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens als Zuwendungen nach §§ 23, 44 SäHO. In den Jahren 2009 und 2010 standen jeweils bis zu 1.734.000 EUR und in den Jahren 2011 und 2012 standen jeweils bis zu 1.000.000 EUR zur Bewilligung zur Verfügung. In den Haushaltsjahren 2013 und 2014 standen jeweils bis zu 1.500.000 EUR zur Bewilligung zur Verfügung. www.smwk.sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Antragslage hat dabei im angefragten Zeitraum die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel überschritten. Die Mittel wurden durch die vorgelegten Anträge in voller Höhe ausgeschöpft. Restmittel ergaben sich nur, wenn der Bewilligungsrest zu gering war, um einen der vorgelegten Anträge noch in notwendiger Höhe bewilligen zu können. Da die Finanzierung der Maßnahme mit Hilfe des zu geringen Bewilligungsrestes nicht gesichert gewesen wäre, war eine Bewilligung aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Im Übrigen wird auf die als Anlage beigefügte tabellarische Übersicht verwiesen, aus der die Antragslage für die Jahre 2009-2014 hervorgeht. Daten über die Anzahl der Anträge und deren Umfang konnten innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand nicht recherchiert werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange 1 Anlage Seite 2 von 2 Anträge nach § 6 Abs. 4 Satz 1 SächsKRG a. F. in 2009 Bezeichnung des Kulturraumes Antragshöhe in EUR Vogtland-Zwickau 240.000,00 Erzgebirge-Mittelsachsen 433.471,56 Leipziger Raum 600.000,00 Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 587.649,20 Oberlausitz-Niederschlesien 1.017.117,95 Chemnitz 461.215,00 Leipzig 43.685,00 Dresden 15.000.00 3.398.138.71 Anträge nach § 6 Abs. 4 Satz 1 SächsKRG a. F. in 2010 Bezeichnung des Kulturraumes Antragshöhe in EUR Vogtland-Zwickau 383.989,00 Erzgebirge-Mittelsachsen 253.657,00 Leipziger Raum 600.000,00 Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 572.553,66 Oberlausitz-Niederschlesien 649.133,45 Chemnitz 287.300,00 Leipzig 64.000,00 Dresden 61.580.33 2.872.213.44 Anträge nach § 6 Abs. 2 Buchst, b SächsKRG in 2011 Bezeichnung des Kulturraumes Antragshöhe in EUR Vogtland-Zwickau 652.500,00 Erzgebirge-Mittelsachsen 249.597,69 Leipziger Raum 309.370,00 Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 558.973,41 Oberlausitz-Niederschlesien 437.629,98 Chemnitz 202.930,80 Leipzig 17.000,00 Dresden 84.662.00 2.512.663.88 Anträge nach § 6 Abs. 2 Buchst, b SächsKRG in 2012 Bezeichnung des Kulturraumes Antragshöhe in EUR Vogtland-Zwickau 581.676,10 Erzgebirge-Mittelsachsen 235.152,40 Leipziger Raum 0,00 Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 100.000,00 Oberlausitz-Niederschlesien 296.540,00 Chemnitz 200.000,00 Leipzig 79.071,88 Dresden 63.500.00 1.555.940.38 Anträge nach § 6 Abs. 2 Buchst, b SächsKRG in 2013 Bezeichnung des Kulturraumes Antragshöhe in EUR Vogtland-Zwickau 538.500,00 Erzgebirge-Mittelsachsen 150.000,00 Leipziger Raum 0,00 Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 207.715,81 Oberlausitz-Niederschlesien 601.763,99 Chemnitz 200.000,00 Leipzig 210.375,00 Dresden 198.173.87 2.106.528.67 Anträge nach § 6 Abs. 2 Buchst, b SächsKRG in 2014 Bezeichnung des Kulturraumes Antragshöhe in EUR Vogtland-Zwickau 204.024,80 Erzgebirge-Mittelsachsen 375.000,00 Leipziger Raum 598.994,50 Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 210.690,94 Öberlausitz-Niederschlesien 490.754,17 Chemnitz 333.619,42 Leipzig 159.000,00 Dresden 374.967.18 2.747.051.01