STAATS[4INISTËRIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 l01O97 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-vo n- Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja ileier, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 616245 Thema: Filmaufnahmen in der JVA Zeithain Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln der JVA Zeithain soll am 24. ilai 2016 eine Sicherheitskontrolle stattgefunden haben, im Rahmen derer nicht nur die Gefangenen körperlich untersucht sondern auch fünf Hafträume unter Abbau der kompletten Einrichtung durchsucht worden seien. Begleitet und gefilmt sollen diese Maßnahmen durch ein Kamerateam von RTL (Das Jenke Experiment) worden seien. Obwohl die involvierten lnsassen mehrfach zum Ausdruck gebracht haben sollen, nicht gefilmt werden zu wollen, wurden die Aufnahmen nicht eingestellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-1 700/1 6 Dresden, ZJ - Juni2016 ffiiltË WANDEL HINTER 6ITTERN 3@ Jahrc Gcfångnis Wâldhcím ll00 l¿hre såch:ische Vollzugsge*hichte Hausanschrlft: Såchslsches Staatsmlnlster¡um der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost Uber Deutsche Post 01095 Dresden www. justiz.sachsen, de/smj Verkehruverblndung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang Uber Einfahrt Hosp¡talstraße 7 .zugang für ôlôktronisch s¡gn¡erle sowie fúr verschlüss6lte el€ktronische Dokumênte nur üb€r das Elektron¡sche Gerichts- und VeMallungspostfach; náhere lnformationen untsr ww.egvp.dê Ëil Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUNI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I gt-I Nr#lw Frage l: Von welcher Stelle wurden die Aufnahmen wann in welchem Umfang in Abwägung welcher Rechte der Gefangenen genehm¡gt und mit welchen Maßnahmen sichergestellt, dass die Aufnahmen ¡m genehmigten Umfang erfolgen? Die Filmaufnahmen erfolgten nach Abstimmung mit der Pressestelle des Staatsministeriums der Justiz. Bei den Filmaufnahmen stand die Arbeitsweise der Sicherheitsgruppe Justizvollzug im Vordergrund. Dabei wurden die Persönlichkeitsrechte der Gefangenen und die Belange des Datenschutzes mit dem lnformationsinteresse der Öffentlichkeit an einer Bildberichterstattung abgewogen. Vor der Ausstrahlung wird das Bildmaterial dem Staatsministerium der Justiz zur Prüfung übersandt werden. Frage 2: lnwieweit wurde die Sicherheitskontrolle allein aus Gründen der Filmaufnahmen durchgeführt? Es handelte sich um eine routinemäßige Kontrolle der Sicherheitsgruppe Justizvollzug in der Justizvollzugsanstalt Zeithain. Die Kontrolle fand nicht aufgrund der geplanten Filmaufnahmen statt. Frage 3: Wann und in welchem Umfang (Aufnahmen von Gefangenen oder deren persönlicher Gegenstände mit Personenbezug etc.) wurde die Sendung ausgestrahlt? Der Termin für die Ausstrahlung der Filmaufnahmen steht noch nicht fest. Die Aufnahmen in der Justizvollzugsanstalt Zeithain stellen nur einen kleinen Teil der geplanten Reportage dar. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 4: lnwieweit wurde der Widerspruch der Gefangenen gegen Filmaufnahmen ihrer Person und gegen die Vensendung/Ausstrahlung für eine Fernsehreportage berücksichtigt bzw. inwieweit stellt die Staatsregierung sicher, dass er Berücksichtigung findet? Mit der Redaktionsleitung der Fernsehsendung ,,Das Jenke Experiment" wurde vereinbart , dass der fertige Videoschnitt der Pressestelle des Staatsministeriums der Justiz vor der Ausstrahlung zur Verfügung gestellt wird, sodass eine Überprüfung im Hinblick auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Gefangenen und das Geheimhaltungserfordernis im Hinblick auf die sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Justizvollzugsanstalt Zeithain erfolgen kann. Frage 5: Unter welchen VorausseEungen werden Filmaufnahmen bei Justiz und Polizei generell - insbesondere mit Blick auf die eingeschränkten Grundrechte - genehmigt ? Vor der Genehmigung einer Filmaufnahme erfolgt eine Abwägung zwischen dem lnformationsrecht der Presse und den Regelungen über die Geheimhaltung und den Persönlichkeitsschutz . Dabei wird auch geprüft, ob ein überwiegendes öffentliches lnteresse oder ein schutzwürdiges privates lnteresse durch die Filmaufnahmen verletzt werden könnte. ln die Abwägung fließen auch datenschutzrechtliche Aspekte ein. Das Recht am eigenen Bild ist durch $ 22 des Kunsturhebergesetzes geschützt. Danach dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Gegebenenfalls müssen die Personen, deren Einwilligung nicht vorliegt, z.B. durch grafische Verschleierung oder stimmliche Verfremdung derart unkenntlich gemacht werden, dass eine ldentifizierung nicht möglich ist. lm Hinblick auf Filmaufnahmen in den Gerichten ist $ 169 GVG zu beachten, Demnach ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verktlndung der Urteile und Beschlüsse öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Tonund Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres lnhalts sind während der Verhandlung unzulässig. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Von der Sächsischen Polizei werden grundsätzlich erst nach Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Sender, der Redaktion oder der Produktionsfirma Filmaufnahmen zugelassen. Voraussetzungen der Zustimmung von streifen- und einsatzbegleitenden Filmaufnahmen oder lnterviews sind u.a., dass die schriftlichen Einverständnisse aller betrotfenen Polizeibeamten und Bürger eingeholt und dass die Filme der jeweiligen Polizeibehörde vor deren Ausstrahlung vorgelegt werden. Bei fehlender Einwilligung werden die Personen unkenntlich gemacht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2016-06-27T07:37:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes