STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5257 Thema: Kindertagesstätten- (KiTa's) und Schulverpflegung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kampagnen, Programme oder Fördermöglichkeiten existieren in Sachsen bezüglich KiTa- oder Schulverpflegung? (Listen Sie bitte die einzelnen Kampagnen, Programme oder Fördermöglichkeiten und deren Teilnehmerzahl auf.) Frage 2: Wie hoch sind die veranschlagten Haushaltsmittel 2016 für die unter Frage 1 genannten Fördermöglichkeiten, Kampagnen und Programme? (Bitte schlüsseln Sie nach den einzelnen Fördermöglichkeiten auf.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Maßnahmen zur Verbesserung der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen sind grundsätzlich förderfähig nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz "Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe" (geänderte Fassung vom 17.11.2015). Gegenwärtig fördern Bund und Land gemeinsam das Projekt "Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen". Wie vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen, sind veranschlagte Mittel für das genannte Vorhaben dem Haushaltplan 2015/16 Einzelplan 08 Seite 157 zu entnehmen. Frage 3: Welche Qualitätskriterien haben die KiTa's und Schulen bei der Auswahl des Anbieters und der Verpflegung zu beachten? Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen entscheiden eigenver- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-16/489 Dresden, c?oiuni 2016 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ antwortlich sowie unter Einbeziehung relevanter Gremien, zum Beispiel der Schulkonferenz oder in Kindertageseinrichtungen der Elternversammlung, über die Auswahl von Speisenanbietern sowie dem damit verbundenem Leistungsangebot Die Sächsischen Staatsministerien für Kultus sowie Soziales und Verbraucherschutz empfehlen, bei der Verpflegung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen die entsprechenden Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. zu berücksichtigen. Frage 4: Wie viele und welche Schulen und KiTa's haben die von der Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung angebotene Beratung durch Praxisberater 2015 und im 1. Quartal 2016 wahrgenommen und bei welchen Schulen erfolgte die Prozessbegleitung? Im genannten Projektzeitraum erfolgten über 50 Anfragen und Beratungen von Kitas, Schulen, Eitern und Speisenanbietern. Daraus resultierten 48 Aufträge an die Praxisberater . Schulen, die derzeit eine Prozessbegleitung erhalten und ihrer Veröffentlichung zugestimmt haben, sind der nachstehenden Internetseite zu entnehmen: http://www. vernetzu ngsstelle-sachsen. de/beratu ng-projekte/beratung sgespraeche-m itkitas -schulen/. Die anderen Einrichtungen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden. Frage 5: Welche Schulen und KiTa's verzichten auf das Angebot von Schweinefleisch auf ihren Speiseplänen? Was waren jeweils die Gründe hierfür? Eine Übersicht, in welchen Schulen und Kindertageseinrichtungen auf das Angebot von Schweinefleisch bei der Verpflegung verzichtet wird, liegt den Sächsischen Staatsministerien für Kultus sowie für Soziales und Verbraucherschutz nicht vor. Mit freundlichen Grüßen 'd~ra~~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2016-06-20T11:09:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes