STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UNO LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5258 Thema: Jagd in Sachsen, insb. Rotwild, Schalenwildgebiete Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Populationsgröße (in Stck./ T ha bzw. Areal) für das Rotwild scheint der Staatsregierung angemessen als soziobiologische Grenze für eine vitale, gut strukturierte Rotwildpopulation bzw. einen Mindestbestand der Wildvorkommen zur Erhaltung der Art in den regionalen Vorkommen (vgl. VwV Schalenwild v. 01.03.2013, ll.c) und welche regionalen Abweichungen unter Einbeziehung welcher Faktoren werden dabei gemacht? Die Venrualtungsvorschrift (VwV) Schalenwild vom 1. Mäz 2013 regelt unter anderem die Grundlagen für die Abschussplanung bei Rot-, Damund Muffelwild und führt Bewertungskriterien für die eingereichten Abschusspläne auf. Das in Ziffer ll Buchstabe c der VwV Schalenwild genannte Bewertungskriterium eines Mindestbestandes der Wildvorkommen zur Erhaltung der Art in den regionalen Populationen richtet sich immer nach den konkreten Bedingungen im Lebensraum der jeweiligen Population und kann pauschal nicht in Stück pro Flächeneinheit angegeben werden. Erst im Kontext mit den Bewertungskriterien Streckenanalyse, Wildschadensituation, Lage, Wanderbewegungen und Empfehlungen der Jagdbeiräte und Hegegemeinschaften ergibt sich ein umfassendes Bild der aktuellen Situation. Dieses Gesamtbild dient als Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Jagdbehörden bei der Bestätigung oder Festsetzung der Abschusspläne. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 30. Mai 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014'1.50t't915203 Dresden, ?8- C, f ø Tag der I I Dcutschen Einheit I .. I .IT ¡I ¡ ¡ Fre¡taatI or.-o3. Sachsenro.zor6 - - - -Ct -c.¡ :ç9 !!=- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium ft¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen beflnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie ft¡r verschli¡sselte êl€ktronische DokumenteSeite I von 4 STAATSIUINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT lm Freistaat Sachsen kann für das Rotwild im Wesentlichen von drei großen Vorkommensgebieten von Rotwildpopulationen ausgegangen werden, die sich in jedem Fall über die Grenzen des Freistaates Sachsen erstrecken. Eine eingeengte Betrachtung von Populationsgrößen, die sich lediglich auf den sächsischen Teil dieser Vorkommensgebiete bezieht, wäre fehlerhaft, zumal die Populationsdichte dynamisch aufzufassen ist (zeitlich variierende Lebensraumnutzung, Zu- und Abwanderung). Bei den genannten Vorkommensgebieten handelt es sich um: o das linkselbische Elbsandsteingebirge - Erzgebirge - Vogtland unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete in der Tschechischen Republik und Bayern, . die Dübener Heide unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete in Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie¡ die Lausitzer Heide unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete in Brandenburg und Polen. Diese Vorkommensgebiete sind populationsökologisch nicht gleichzusetzen mit den ehemaligen legislativ festgelegten Schalenwildgebieten. Vielmehr handelt es sich um Gebiete, die durch eine räumliche und zeitliche Konzentration von Populationen beziehungsweise Teilpopulationen des Rotwildes charakterisiert sind. Um diese Gebiete herum existieren Streif- oder Wanderungsgebiete, die im günstigsten Fall zu einem Austausch (Zu- und Abwanderungen) zwischen Populationen beziehungsweise Teilpopulationen führen können, sofern keine Wanderungsbarrieren vorhanden sind. lndikatoren, ob Populationsgröße, -struktur und -dynamik den für den Wald im Freistaat Sachsen geltenden gesetzlichen Vorgaben (SS 16 und 24 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) in Verbindung mit $ 1 Abs. 1 und 2 Sächsisches Naturschutzgesetz(SächsNatschG) und $ 1 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)) entsprechen, lassen sich insbesondere aus dem Waldzustand ableiten. Sie beziehen sich vorrangig auf den Verbiss der Kunstverjüngung, die Entwicklung der Naturverjüngung, den Asungsdruck auf die Waldvegetation generell und den Anteil von jährlich neu geschälten Bäumen. Das Ausmaß von Schälschäden kann neben der Populationsdichte auch durch eine nicht artgerechte Bejagung oder durch Störungen beim Zugang zu den Nahrungshabitaten bedingt sein. Der Verbissdruck dagegen ist ein lndikator, der direkte Rückschlüsse auf den Mindestnahrungsbedarf und damit auf das Verhältnis der Populationsgröße zur Tragfähigkeit des Waldlebensraumes zulässt. Grundsätzlich entscheiden Zustand und Ziele der Waldentwicklung im Kontext mit einem ganzheitlichen Rotwildmanagement über eine relative Bewertung der Populationsgröße und der Populationsdynamik. Frage 2= Warum wurde wann die SchalenwildVO vom 21.04.1997 mit den sog. Schalenwildgebieten (vgl. Karte von 2006; aufgehoben und inwiefern ist deren Regelungsgehalt ve¡zichtbar oder soll wann inwiefern geändert wieder in eine neue Rechtsverordnung nach $ 35 Zille¡ l7 SächsJagdG überführt werden? Die Schalenwildverordnung vom 21. April1997 wurde in die Verordnung über die Jagd vom 29. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 560) integriert. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN lm Zuge der Neuregelung des sächsischen Jagdrechts im Jahr 2012 wurde mit der Sächsischen Jagdverordnung (SächsJagdVO) vom 27. August 2Q12 auf die administrative Ausweisung von Schalenwildgebieten verzichtet. ln Verbindung mit $ 21 Abs. 1 Satz 5 des Sächsischen Jagdgesetzes (SächsJagdG) vom 8. Juni 2012 soll hierdurch der genetische Austausch zwischen den Rotwildpopulationen, insbesondere durch Wanderungen der aktiven jüngeren männlichen Stücke, bei gleichzeitiger Reduktion des Venrualtungsaufiruandes für die Abschussplanung und deren Bestätigung oder Festsetzung erleichtert werden. Gegenwärtig sieht die Staatsregierung keinen Anlass, von der Verordnungsermächtigung gemäß S 35 Nummer 17 SächsJagdG Gebrauch zu machen. Frage 3: lnwiefern soll welche Art von Schalenwild außerhalb der jeweiligen Schalenwildgebiete tatsächlich komplett ausgeschossen werden und bis wann soll dies jeweils geschehen? Aktuell sind im Freistaat Sachsen keine Schalenwildgebiete ausgewiesen (siehe Antwort zu Frage 2). Frage 4: lnwiefern sind die Darstellungen eines SBS-Vertreters in einem Vortrag vom 09.12.2015 , Seite 25 - 3 wesentlichen Heimatgebiete des Rotwildes in Sachsen ohne lsolation, Rotwildpopulationen im Wesentlichen sesshaft, Aufbau von mehr oder weniger ,,isolierten" Rotwildpopulationen in einzelnen Landeswaldkomplexen ist waldbaulich inakzeptabel (Tharandter Vlald, Dresdner Heide, Wermsdorfer Wald...)l so zu verstehen, dass die Rotwildvorkommen a. im Tharandter Wald, der Dresdner Heide, dem Werdauer Wald, bei Mühltroff sowie b. flächendeckend außerhalb der drei genannten sog. Heimatgebiete ausgelöscht werden sollen? Die Darstellungen des SBS-Vertreters in besagtem Vortrag sind keinesfalls so zu verstehen. Es gab keine Aussage, dass Vorkommen außerhalb der sogenannten Heimatgebiete auszulöschen sind, sondern dass es sich bei oben genannten Waldgebieten (Ausnahme Dresdner Heide) um Streifgebiete für das Rotwild als Teil der drei großen Vorkommensgebiete handelt (siehe Antwort zu Frage 1). Seite 3 von 4 STÀATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 5: Wie viele Stücke Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzrvild wurden jeweils in den Jagdjahren seit 1998/99 a. innerhalb der jeweiligen Schalenwildgebiete (ohne Schwarzwild) (bitte nach jeweiligem Gebiet und dabei wiederum nach Eigenjagdbezirken des Freistaates Sachsen, die vom Staatsbetrieb Sachsenforst velwaltet werden (Veruvaltungsjagdbezirke) und anderen Jagdbezirken trennen) und b. außerhalb der Schalenwildgebiete (auch hier bitte nach Eigenjagdbezirken des Freistaates Sachsen, die vom Staatsbetrieb Sachsenforst venrualtet werden (Verwaltungs-jagdbezirke) und anderen Jagdbezirken trennen) erlegt? (sofern diese Daten in dieser Detailschärfe und zusammenfassend bereits öffentlich einsehbar sind, bitte auch die Quelle nennen) Angaben zu den Jagdstrecken von Rot-, Dam-, Mutfel- und Schwazwild innerhalb und außerhalb von Schalenwildgebieten (ohne Schwarzwild) getrennt nach Verwaltungsjagdbezirken und anderen Jagdbezirken enthält die Anlage. lm Zuge der Neuregelung des sächsischen Jagdrechts im Jahr 2012 wurde mit der SächsJagdVO vom 27. August 2012 auf die administrative Ausweisung von Schalenwildgebieten verzichtet. lnsoweit liegen der Staatsregierung Angaben zur Jagdstrecke für Rot-, Dam- und Mutfelwild getrennt nach innerhalb und außerhalb von Schalenwildgebieten nur bis einschließlich Jagdjahr 201212013 vor. Eine weitere Aufgliederung dieser Daten nach den jeweiligen Schalenwildgebieten ist nicht sinnvoll möglich, da der Sächsischen Staatsregierung entsprechende Daten insbesondete zu den gemeinschaftlichen Jagdbezirken und Eigenjagdbezirken nicht vorliegen. ln der geforderten Form sind die Daten nicht öffentlich einsehbar. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretun 3 Barbara Anlage: 1 Seite 4 von 4 Anlaqe Rot-, Dam-, Muffelwildstrecke innerhalb und außerhalb (a.) der Schalenwildgebiete (SWG) und Schwazwildstrecke nach Jagdbezirksarten Rotwild Damwild Muffelwild Schwarzwild Jagdjahr 1998/1999 1999/2000 200012001 2001t2002 200212003 2003t2004 200412005 2005/2006 200612007 200712008 2008/2009 2009t2010 2010t2011 2011t2012 201212013 1.625 Veruvaltungsjagdbezirke andere Jagdbezirke Vennaltungsjagdbezirke andere Jagdbezirke Verwaltungsjagdbezirke andere Jagdbezirke Venraltungs-jagdbezirke andere Jagdbezirke SWG a. SWG SWG a. SWG SWG a. SWG SWG a. SWG SWG a. SWG SWG a. SWG 446 31 131 47 541 104 4.61217 2.151 61 108 25 13.358 21.406 20.969 27.490 27.208 17.186 24.961 19.265 11.321 20.340 24.765 20.932 22.858 19.308 27.597 3.467 5.1 09 5.369 6.432 5.775 3.601 4.417 3.278 1.946 3.669 3.884 3.484 3.683 3.302 267 285 259 214 240 152 80 106 99 106 83 93 102 82 34',| 375 392 423 398 370 432 555 408 519 496 608 688 499 124 105 98 116 86 85 58 40 33 44 61 43 44 49 34 45 56 32 49 40 57 71 54 86 89 71 136 133 80 77 133 116 101 65 50 55 66 62 74 64 73 61 307 296 267 301 381 403 421 542 219 225 239 286 312 307 66 56 72 59 45 58 31 32 41 18 41 37 35 30 67 74 64 88 125 155 177 188 210 225 189 167 87 69 290 266 292 338 296 299 190 244 155 227 162 212 131 173 1.757 1.793 1.892 2.134 2.273 2.142 2.385 2.444 1.790 1.808 1.912 1.953 1.830 1.649 31 29 19 15 17 32 35 37 53 23 20 41 25 22 2.008 2.109 2.243 2.355 2.011 1.985 1.756 1.595 1.198 1.445 1.431 1.337 1.339 1.404 2016-06-29T09:46:17+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes