-o - - STAATSMINISTER'IUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTScHAFT Postfach 100510 | 01076Oresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5259 Thema: Monitoring wildlebender Tierarten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Rahmen des WILD-Projektes kann in Sachsen eine Erhebung der Feldhasenpopulation nicht sinnvoll stattfinden, dezu wenige Referenzgebiete betreut werden, um eine statistisch hinreichend gesicherte Aussage treffen zu können. Sachsen weist im Bundesländervergleich des nordostdeutschen Tieflandes die geringste Feldhasenbesatzdichte auf. Quelle: Wir Jäger in Sachsen Ausgabe 3-2016, S. 8". Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welcher absolute und relative Anteil der in Sachsen aktiven Jäger (gelöster Jahresjagdschein) beteiligte sich in den vergangenen zwei Jahren bzw. dem vergangenen Jagdjahr (soweit sich das Monitoring daran orientiert) einerseits am sächsischen Wildmonitoring nach $ 3 Abs. 7 SächsJagdG und andererseits dem Wildtier-lnformationssystem der Länder Deutschlands (WILD) jeweils und hat dabei a. bereits einen Online-Zugang bzw.b. teilt auch mehrmals jährlich Beobachtungen von W¡ldtieren - mit Ausnahme von Schalenwild und Füchsen - mit? Gemäß $ 3 Abs. 7 des Sächsischen Jagdgesetzes (SächsJagdG) sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, bei der systematischen Erfassung , Beobachtung und Übenryachung bestimmter Wildarten (Wildmonitoring ) mitzuwirken. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 31. Mai 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t't9t5204 Dresden, ¿8.O- /b Tag der I I DcutschenEinhcitlaI r¡lrI¡rlll FreisøetSachsen n ¡ or.-o3.ro.zo16 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsm¡nister¡um fÍir Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugâng fùr elektron¡sch signierte sow¡e für verschlüssêltê êlêktron¡sche DokumêntêSete 1 von 3 STAÀTSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Das Jagdausübungsrecht steht dem Eigentümer oder Nutznießer eines Eigenjagdbezirkes , der Jagdgenossenschaft oder dem Jagdpächter zu (S 1 Abs. 2 SächsJagdG). Von 11.354 lnhabern eines Jahresjagdscheins im Freistaat Sachsen (Stand zum 31. Dezember 2015) sind 2.467 Jagdscheininhaber Jagdausübungsberechtigte im Sinne des $ 1 Abs. 2 SächsJagdG. Diesen steht die webbasierte EDV-Anwendung ,,Sächsisches Wildmonitoring" für die einfache und erweiterte Präsenzerfassung von Wild, die Abschussplanung, die Streckenerfassung und für die Kommunikation mit den Jagdbehörden zur Verfügung. Derzeit haben bereits 46 Prozent der Jagdausübungsberechtigten (1.127 von 2.467) und der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) über die zuständigen Jagdbehörden die Zugangsdaten für die eingerichteten Online-Zugänge abgerufen. Mehrmals jährlich werden von den Jagdausübungsberechtigten und den Verantwortlichen in den Verwaltungsjagdbezirken im Regelfall ausschließlich Daten im Rahmen der sogenannten enreiterten Präsenzerfassung, die anlassbezogen erfolgt, gemeldet. ln den Jagdjahren 201412015 und 201512016 wurden im Rahmen der enrueiterten Präsenzerfassung 90 Meldungen durch Jagdausübungsberechtigte der gemeinschaftlichen Jagdbezirke und Eigenjagdbezirke sowie 163 Meldungen durch den SBS fürdie Verwaltungsjagdbezirke abgegeben. lnformationen, ob Jagdausübungsberechtigte hierbei auch mehrfach Meldungen abgesetzt haben, liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Online-Anwendung ,,Sächsisches Wildmonitoring" wurde für die Jagdausübungsberechtigten und Jagdbehörden im Freistaat Sachsen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben entwickelt. Das Wildtier-lnformationssystem der Länder Deutschlands (WILD) ist hingegen ein Projekt des Deutschen Jagdverbandes e. V. und der angeschlossenen Landesjagdverbände. Hier werden alle zwei Jahre von den Jagdausübungsberechtigten auf freiwilliger Basis Daten zum Vorkommen, zur Populationsdichte und -entwicklung bestimmter Wildtierarten erhoben. Zur Beteiligung der Jagdausübungsberechtigten am WILD liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Für den WILD-Bericht 2015 konnten erstmals die von den Jagdausübungsberechtigten der gemeinschaftlichen Jagdbezirke und Eigenjagdbezirke sowie von den Verwaltungsjagdbezirken im Freistaat Sachsen über die Online-Anwendung ,,Sächsisches Wildmonitoring " erfassten Daten aggregiert auf Gemeindeebene per Datenexport zur Verfügung gestellt werden. Frage 2: Inwiefern gibt es Unterschiede in der Datenqualität und -menge beim sächsischen Wildmonitoring nach $ 3 Abs. 7 SächsJagdG bzw. dem Wildtier-lnformationssystem der Länder Deutschlands (WILD) zwischen Eigenjagdbezirken des Freistaates Sachsen, die vom Staatsbetrieb Sachsenforst verwaltet werden (Verwaltungsjagdbezirke) und anderen Jagdbezirken? Unterschiede zwischen den jeweiligen Jagdbezirken im Freistaat Sachsen bei der Datenqualität sind der Staatsregierung nicht bekannt. Bezüglich der Beteiligung am sächsischen Wildmonitoring (Datenmenge) wird auf die Antwort zu Frage 1 venruiesen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN I Frage 3: Wie viele ,,Wildtierbeauftragte" (vgl. Bericht des SMUL, Drs. 5112304, Seite 3) gibt es im Freistaat mittlerweile, wie viele wurden wann ausgebildet und sind/ waren jeweils in welchem Zeitraum in welchem Aufgabenfeld tätig? lm Freistaat Sachsen wurden bisher 95 Personen zu Wildtierbeauftragten ausgebildet, davon 36 Personen im Jahr2013 und 59 Personen im Jahr 2014. Seitdem nehmen die Wildtierbeauftragten ihre Aufgaben kontinuierlich wahr und stehen als Ansprechpartner für andere Jäger oder auch Behörden zur Verfügung. Kernaufgabe ist dabei die anlassbezogene Erstbewertung, Sicherstellung, Dokumentation und Meldung von Hinweisen (Fotos, Risse, Spuren, Losung, Haare etc.) auf die Wildarten Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Baummarder, lltis, Waschbär, Marderhund und Mink. Frage 4: Wie viele Referenzgebiete und Gebiete mit flächendeckender Erhebung im Rahmen des W|LD-Projektes (Wildtier-lnformationssystem der Länder Deutschlands) gibt es jeweils in den Jahren seit 2008jeweils für welche Wildtierarten in Sachsen und inwiefern ist damit eine statistische Aussage über das Vorkommen der jeweiligen W¡ldtiere möglich oder nicht möglich? Hiezu liegen der Staatsregierung keine lnformationen vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 venryiesen. Frage 5: Warum war es verzichtbar oder unmöglich, Daten aus dem ,,Sächsischen Wildtiermonitoring" für das Wolfsmonitoring {zuletzt im Jahr 201412015) in die Auswertung eingehen zu lassen (dem Büro LUPUS wurde kein Zugriff auf diese Datensätze gewährt)? Das Wildmonitoring nach $ 3 Abs. 7 SächsJagdG dient als zusätzliche Datenquelle für das sächsische Wolfsmonitoring. Gemäß $ 2 Abs. 6 der Sächsischen Jagdverordnung(SächsJagdVO) in Verbindung mit der Bekanntmachung des SBS vom 24. Februar 2016 (Sächsisches Amtsblatt Seite 341) melden die Jagdausübungsberechtigten Wahrnehmungen von Wölfen im Jagdbezirk elektronisch über die Online- Anwendung ,,Sächsisches Wildmonitoring". Die übermittelten Daten stehen sodann der unteren Jagdbehörde, der unteren Naturschutzbehörde und somit den zuständigen Artverantwortlichen (den Wolfsbeauftragten) bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten, welche die Schnittstelle zum sächsischen Wolfsmonitoring (Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz und lnstitut LUPUS) bilden, zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der über das Wildmonitoring erfassten lnformationen zum Wolf ist somit grundsätzlich gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Seite 3 von 3 2016-06-29T09:44:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes