STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9948 Dresden . ^.Juni 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5275 Thema: Aufzug der sogenannten "Bürgerbewegung Grimma" am 20. Mai2016inGrimma Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen haben sich an o. g. Aufzug beteiligt und inwieweit sind diese welchen Strukturen der extremen Rechten zuzurechnen und/oder als Anhänger der Kategorien B oder C welcher Fußballfanszenen bekannt? An der Versammlung "Bürgerbewegung Grimma" beteiligten sich ca. 60 Personen. Über die Teilnahme von Personen, die als "Fußballanhänger" der Kategorie B oder C zuzurechnen sind, liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Bezüglich der Verwendung des Begriffes der "extremen Rechten" wird auf die Vorbemerkung Nummer l. der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Die "Bürgerbewegung Grimma" ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Nach Informationen des LfV haben sich mindestens drei Personen mit rechtsextremistischen Bezügen an der o. g. Veranstaltung beteiligt, von denen eine Person der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene und zwei Personen den Jungen Nationaldemokraten (JN) zugerechnet werden . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DBS 11MNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Kräfte der Polizei waren im Zusammenhang mit dem o. g. Aufzug im Einsatz und wie viele dieser Kräfte waren in ziviler Kleidung eingesetzt? Es wurden ca. 60 Polizeibedienstete eingesetzt. Davon waren zwei Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Frage 3: Welche polizeiliche Gefahrenprognose bestand im Vorfeld der Versammlung und inwieweit wurde ihr durch Beauflagung - insbesondere hinsichtlich der Streckenführung - oder durch welche anderen Maßnahmen Rechnung getragen? Bei der polizeilichen Lagebeurteilung im Vorfeld der Versammlung wurden Störungen sowie Auseinandersetzungen zwischen gewaltbereiten Personen einkalkuliert. Dem wurde mit der Durchführung lageangepasster polizeilicher Einsatzmaßnahmen Rechnung getragen. Die Versammlung wurde durch die zuständige Versammlungsbehörde wie angezeigt beschieden. Frage 4: Welche Verstöße gegen erteilte Auflagen, von Versammlungsteilnehmern im Zusammenhang mit dem Aufzug ausgehende Straftaten (bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Zahl der Beschuldigten, Kurzdarstellung des Sachverhalts, Stand des Ermittlungsverfahrens) und Ordnungswidrigkeiten sowie welche anderen besonderen Vorkommnisse wurden bekannt? Frage 5: Wie viele Personenkontrollen und wie viele Platzverweise wurden im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Versammlung nach welchen Rechtsgrundlagen und aus welchen tatsächlichen Gründen gegen wie viele Personen durchgeführt bzw. erteilt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Gegen zwei Personen wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Mitführens von Vermummungsgegenständen aufgenommen. Die Kontrolle bzw. Identitätsfeststellung der beiden Personen erfolgte auf der Grundlage des § 163 b Abs. 1 der Strafprozessor ^nung i. V. m. § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Darü^r hipaus wurden die Identitäten von drei Teilnehmern der Versammlung "Bürgerbe 'wegifng Grimma", die versucht hatten, ein Transparent von einem Gebäude zu i/ auf der Grundlage des § 19 Abs. Nr. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachien/festgestellt. Mit fr,burjdlichen Grüßen Markus Ulbic Seite 2 von 2 2016-06-27T09:31:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes