STAATS[4INISTERIUI\4 DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalshaße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 615276 Thema: Friedensrichter mit Kontakten zu ,,DASS" und der,,ldentitåren Bewegung" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die ,,Sächsische Zeitung" berichtet am 31.05.2016 auf Seite 3 über den Friedensrichter Neustadts, Lothar Hoffrmann: ,,Zu Beginn seiner Februar Rede bei Pegida stellt der Ex Beamte sich vor: ,lch gehöre zum Orgateam DASS.' Die Abkürzung steht für Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz. [...] Auch Sachsens Justizministerium will den Casus Hoffmann dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden vorlegen, ,damit der dafür zuständige Direktor des Amtsgerichts Pirna die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens prüfen kann."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff ,,rechtsextrem ". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. FE-\YåJ w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) I 040E-KLR-1 734/1 6 Dresden, 23, Juni2o't6 ËilI H llt tË WANDEL HINTER GITTERN 30O Jahtc Gcfångnis Weldhcim 3Cû Jahre sãchsische Vollzugsgñh¡chte Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost Uber Deutsche Post 01095 Dresden www,justiz,sachsen. de/smj Velkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang ilber Einfahrt Hospitalstraße 7 .zugsng fúr êlaktronisch signierte sowie für verschlüssello slektronischo Dokumenla nur üb€r das Elektronische Gerichts- und Vsrwaltungspostfach; nåhôre Informat¡onên unter M.€gvp.deSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\HJ w Frage 1: Wann und auf welcher Rechtsgrundlage wurde das Oberlandesger¡cht Dresden bzw. das Amtsgerichts Pirna mit der Prüfung e¡nes Amtsenthebungsverfahrens gegen den Neustädter Friedensrichter Lothar Hoffmann betraut? Gemäß $ 11 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) wird ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen Friedensrichter auf Antrag des Vorstands des Amtsgerichts eingeleitet, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat. Aufgrund einer Presseanfrage vom 26. Mai 2016 teilte das Sächsische Staatsministerium der Justiz mit Schreiben vom 30. Mai 2016 dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden die darin geschilderten und in dem angesprochenen Presseartikel später erwähnten Umstände mit und bat um Weiterleitung der Mitteilung an den Direktor des Amtsgerichts Pirna auf dem Dienstweg zur Prüfung in eigener Zuständigkeit, inwieweit der mitgeteilte Sachverhalt Anlass zur Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens gibt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden leitete dieses Schreiben mit Schreiben vom 2. Juni 2016 überden Präsidenten des Landgerichts Dresden an den DirektordesAmtsgerichts Pirna weiter, wo es am 3. Juni 2016 einging. Frage 2: Fand bisher eine Prüfung eines Amtshebungsverfahrens gegen den Neustädter Friedensrichter Lothar Hoffmann durch das Oberlandesgericht Dresden bzw. das Amtsgericht Pirna statt und mit welchem Ergebnis? Das Oberlandesgericht Dresden ist nach $ 11 Absatz 3 Satz 1 SächsSchiedsGtltStG nicht für die Prüfung eines Amtsenthebungsverfahrens zuständig. Der Direktor des Amtsgerichts Pirna hat bereits am 31. Mai 2016 aufgrund des angesprochenen Artikels in der Sächsischen Zeitung mit der Prlifung begonnen, ob ein Antrag auf Amtsenthebung von Lothar Hoffmann als Friedensrichter beim Landgericht Dresden gestellt wird. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUIVI DER JUST'IZ Frage 3: Werden die Gruppe ,,Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz (DASS)" und die ,,ldentitäre Bewegung" vom Landesamt für Verfassungsrechtlich beobachtet und werden beide Gruppierungen durch die Sächsische Staatsregierung als rechtsextrem eingeschäEt? Hinsichtlich der Bürgerinitiative ,,Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz" (DASS) liegen der Staatsregierung tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Der DASS wird daher auf der Rechtsgrundlage von $ 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen beobachtet. Die ,,ldentitäre Bewegung Sachsen" wird Beobachtungsobjekt des sächsischen Verfassungsschutzes , Bei dem bundesweit agierenden Personenzusammenschluss bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen Schutzgüter der freiheitl ichen demokratischen Grundord nu ng. Frage 4: Welche Kenntnisse liegen der Sächsischen Staatsregierung über die Mitgliedschaft von als rechtsextrem eingeschäEten Personen in der Gruppe ,,Demokratischer Aufbruch Sächsische Schweiz (DASS)" und der Gruppierung ,,ldentitäre Bewegung" vor? Beim DASS wirken Rechtsextremisten maßgeblich mit. Zum Organisationsteam des DASS gehören Mitglieder der ,,Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD), darunter ein Stadtrat von Sebnitz. Ein weiterer Sebnitzer NPD-Stadtrat trat mehrfach als Redner bei Veranstaltungen des DASS aul. Zwei weitere Mitglieder des Organisationsteams sind als Vertreter der rechtsextremistischen Szene bekannt. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 srAArsMrNrsrnïlT I w Freistaat SACHSEN Unter den Mitgliedern der ,,ldentitären Bewegung" befinden sich Personen, die bereits in anderen rechtsextremistisch eingestuften Organisationen aktiv waren, Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seit6 4 von 4 2016-06-27T15:19:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes