5TAÄTSM!¥!STER!U1V1 FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ K SACHSEN Freistaat Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSM1NISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-14/778 Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Dresden, ^7 Januar 2015 Drs.-Nr.: 6/528 Thema: Ermittlung der Angemessenheitswerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: In welchen Landkreisen/kreisfreien Städten beruhen die geltenden KdU-Angemessenheitswerte (KdU-Richtwerte) auf Mietwerterhebungen und -auswertungen durch ein beauftragtes Büro? Frage 2: Welche Büros haben in den Landkreisen/kreisfreien Städten die KdU-Angemessenheitsermittlung erstellt? Wurden in den KdU-Angemessenheitsermittlungen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte ausdrücklich die Rechtsvorgaben des BSG B 4 AS 18/09 vom 22.09.2009 („schlüssiges Konzept“ und Kriterien für Teilwohnungsmärkte) umgesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Die Antworten entnehmen Sie der als Anlage beigefügten Übersicht. Frage 3: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1U1V1 FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: In welchen Landkreisen/kreisfreien Städten wurde in den KdU-Angemessenheitsermittlungen untersucht, ob die als angemessen bewerteten Wohnungen für die einzelnen Haushaltsgrößen in den Teilwohnungsmärkten in ausreichender Anzahl vorhanden sind (§ 22a Abs. 3 SGB II)? Eine solche KdU-Angemessenheitsermittlung erfolgte in den Landkreisen Erzgebirge, Leipzig, Meßen, Mittelsachen, Nordsachsen, Sächsische Schweiz Osterzgebirge, Vogtland und Zwickau sowie in den Kreisfreien Städten, Chemnitz, Dresden und Leipzig. Frage 5: Wann wurden die derzeit gültigen Kdll-Angemessenheitswerte für den Landkreis Görlitz ermittelt bzw. durch einen Mietpreisindex angepasst? Erfolgte bereits eine Neuermittlung bzw. Anpassung bzw. ist sie für die nächste Zeit geplant? Grundlage für die Festlegung waren Kenntnisse der Kosten für Unterkunft und Heizung aus 2008/Anfang 2009; durch die Festlegung in den einzelnen Bereichen (Görlitz, Weißwasser, Bad Muskau, Niesky, übrige Städte und Gemeinden im Landkreis NOL, Löbau und Zittau, übrige Städte und Gemeinden im Altkreis Löbau-Zittau) fanden regionale Gegebenheiten Berücksichtigung; die geltende Vorschrift ist bis zum 01.04.2009 in Kraft getreten. Derzeit überarbeitet der Landkreis Görlitz die geltenden Festlegungen zur Angemessenheit; eine kreiseigene Gesellschaft ist mit der Ermittlung der neuen Richtwerte auf der Grundlage eines von der Rechtsprechung geforderten schlüssigen Konzeptes befasst. Die Festlegung der neuen Angemessenheitswerte ist mit der Fertigstellung des Konzeptes für das I. Quartal 2015 geplant. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 tun Anlage zu Drs.-Nr.: 6/528: Landkreis/Kreisfreie Stadt Frage 1 Frage 2 Frage 3 Bautzen Zusammenfassende Antwort: Das schlüssige Konzept samt Erhebungen und Berechnungen wurde durch eine interne Arbeitsgruppe des Landratsamtes Bautzen erarbeitet. Ja Erzgebirgskreis Zusammenfassende Antwort: Um den Anforderungen des Gesetzgebers und der Sozialgerichtsbarkeit gerecht zu werden, hat der Erzgebirgskreis im Jahr 2013 einen externen Berater mit der Ermittlung neuer Ängemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts beauftragt. Die Angemessenheit in der neuen Richtlinie basiert somit auf einer repräsentativen Datenerhebung und einer nach wissenschaftlichen Methoden erfolgten Datenauswertung. Nach erfolgter Ausschreibung die Fa. Rödl & Partner aus Nürnberg. Ja Görlitz Zusammenfassende Antwort: Die geltenden Angemessenheitswerte wurden 2009 festgelegt. Ein Büro wurde seinerzeit nicht beauftragt. Derzeit wird an einem Konzept gearbeitet, welches den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes Rechnung trägt. Leipzig Zusammenfassende Antwort: Der Landkreis Leipzig hat sein schlüssiges Konzept selbst erstellt und dazu sowohl auf eine eigene Datenerhebung der Bestandsmieten als auch auf eine von einem externen Dienstleister erstellten Datenauswertung für Angebotsmietpreise (Neuvermietungen) zurückgegriffen. Die Datenauswertung der Angebotsmieten {Neuvermietungen) erfolgte durch die empirica ag. Ja Meißen Zusammenfassende Antwort: Die Mietwerterhebungen und -auswertungen im Landkreis Meißen wurden durch ein beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die Firma Analyse & Konzepte GmbH, Gasstraße 10 in 22761 Hamburg Ja Dennoch gab es zwischenzeitlich zwei negative Entscheidungen des Sozialgerichts Dresden, gegen die der Landkreis in Berufung gegangen ist. 1 Anlage zu Drs.-Nr.: 6/528: Mittelsachsen Zusammenfassende Antwort: Die KdU-RL des Landkreises Mittelsachsen beruht auf einer Mietpreiserhebung aus dem Jahr 2012 und wurde über Index im Jahr 2014 fortgeschrieben. Die neue RL gilt von 01/2015 bis 12/2016. Im Jahr 2016 wird es eine Mietpreiserhebung erfolgen. In Mittelsachsen hat die Erhebung und auch die Indexfortschreibung „Analyse und Konzepte" aus Hamburg durchgeführt. Ja Nordsachsen Zusammenfassende Antwort: Im LK Nordsachsen beruhen die KdU-Richtwerte auf Mietwerterhebungen und -auswertungen durch ein beauftragtes Büro. Die Firma Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH hat nach einer erfolgten Ausschreibung sowohl das schlüssige Konzept als auch die Indexfortschreibung erstellt. Ja Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Zusammenfassende Antwort: Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwickiung mbH Gasstraße 10 22761 Hamburg Ja Vogtlandkreis Zusammenfassende Antwort: Die geltenden KdU-Angemessenheitswerte (KdU-Richtwerte) basieren auf den Mietwerterhebungen und -auswertungen der Firma Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwickiung mbH, Gasstraße 10, 22761 Hamburg Ja Zwickau Zusammenfassende Antwort: Der Landkreis Zwickau hat die Mietwerterhebung selbst durchgeführt und mit der Auswertung einen Sachverständigen beauftragt. Für den Landkreis Zwickau ist Herr Prof. Dr. Christian PihI, Westsächsische Hochschule Zwickau, als Sachverständiger für die Erstellung des schlüssigen Konzepts einschließlich Datenauswertung tätig geworden. Ja Anlage zu Drs.-Nr.: 6/528: Dresden Zusammenfassende Antwort: Die Landeshauptstadt (LH) Dresden hat diese Leistung an Dritte vergeben. Die LH Dresden hat mit der Erstellung des schlüssigen Konzeptes zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft das Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) Darmstadt beauftragt. Die Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen erfolgte in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Statistikstellen der LH Dresden Ja Chemnitz Zusammenfassende Antwort: In der Stadt Chemnitz beruhen die KdU-Richtwerte auf Mietwerterhebungen und -auswertungen durch ein beauftragtes Büro. Die Stadt Chemnitz hat zur Ermittlung der KdU-Richtwerte die Fa. Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Ja Es wurde eine teilräumliche Differenzierung des Chemnitzer Wohnungsmarktes geprüft, jedoch nicht weiter verfolgt, so dass für das gesamte Gebiet der Stadt Chemnitz einheitliche Angemessenheitsgrenzen gelten. Leipzig Zusammenfassende Antwort: in Leipzig wurde kein Dritter beauftragt. Ja Teilwohnungsmärkte wurden nicht gebildet. 3