STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 | 01097 Dresd€n Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.:6/5283 Thema: Nachfrage zu Drs 6/5088: Stand der Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der rassistischen Ansammlung am 18.2.2016 in GlausniE Sehr geehrter Herr Präsident, der Frage sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut Antwort auf die Kleine Anfrage Drs 6/ 5088 wurden im Zusammenhang mit den Geschehnissen in GlausniE am 18. Februar 2016, als eine Gruppe von etwa 100 Personen den Bezug eines Gebäudeblocks durch Geflüchtete zu verhindern versuchte, sechs Ermittlungsverfahren eingeleitet , wovon in einem Fall Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: lw FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-1 51 0/1 6 Dresden, l!. Juni 20to Ët r Hl[NË WANDEL HINTER GITTERN 30O Jåhre 6eR n9n¡r Woldhrlm 300 Jahr. såchs¡sch€ Vollzugsqeschichtr Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost r.jber Deutsche Post 01095 Dresden ,zugang fûr elektronisch signierte sow¡e für vsrschlússeltô olsktronische Dokumonte nur tibar das EleKron¡sche G€richts- und V€rwaltungspostfachl näharo lnfoÍmationsn unler wW.€gvp.de Frage I : www,justiz.sachsen.de/smj Wegen welcher Straftatbestände werden die Ermittlungsverfahren geführt l;i;l'i¿",'iiìt""n' und aufgrund welches straftatbestandes wurde der Strafbefehl erlassen? s:iïl:ii"''" (bitte nach Beschuldigten ie Ermittlungsverfahren aufschlüsseln) 5:å:;;:i:¿"J:i"*ï Einfahrt Hospitalstraße 7 Seite I von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Wegen des Gegenstands der in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5088 vom 31. Mai 2016 benannten Ermittlungsverfahren verweise ich auf die nachfolgende tabellarische Auflistung. Der in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5088 vom 31. Mai 2016 benannte Strafbefehl wurde in dem in der o. g. Tabelle unter Ziller 5 aufgeführten Strafverfahren erlassen. Der Vollständigkeit halber teile ich mit, dass das Amtsgericht Freiberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz zwischenzeitlich Strafbefehle wegen Nötigung in dem in der o. g. Tabelle unter Ziffer 3 aufgeführten Strafverfahren erlassen hat. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 Ermittlungsverfahren Beschuldigter Tatvonrurf 1 1 Beschuldigter Aussetzung 2 1 Beschuldigter Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 3. 3 Beschuldigte a) b) c) a) Nötigung (Strafbefehl erlassen) b) Nötigung (Strafbefehl erlassen) c) Nötigung (Strafbefehl erlassen) 4 1 Beschuldigter Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 5. 1 Beschuldigter Beleidigung (Strafbefehl erlassen) 6 2 Beschuldigte a) b) a) Körperverletzung im Amt b) Körperverletzung im Amt 2016-06-27T15:20:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes