STÀATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von- Li nde na u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage de.s Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 615284 Thema: Buhnenbau an der Elbe arischen Belgern und Wittenberg (Landkreis Nordsachsen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Zwischen Belgern(Gemeinde Belgern-Schildau) und Lutherstadt Wittenberg werden aktuell an sensiblen Erosionsstrecken der Elbe die Buhnen ausgebaut , um die Schiffbarkeit zu erleichtern. Es ist zu befürchten, dass die über die Presse (Torgauer Zeitung vom 26.05.2016) bekannt gewordenen Veränderungen der Buhnen-Bauwerke und Fahrrinnentiefen (Gewässersohle) zu beschleunigten Entwässerung der angrenzenden Elbaue führen. Darüber hinaus sind beim Bau direkte und erhebliche Beeinträchtigungen von lokalen Populationen streng geschützter europäischer Tierarten zu erwarten. Da die Maßnahmenflächen regelmäßig als nationaler Schwerpunkt (2. B. der Art Grüne Keiljungfer) dienen, besteht ein nationales bzw. europäisches lnteresse an der ordnungsgemäßen Abarbeitung des artensch utzrechtl ichen Plan ungsauft rages. Dies würde auch im Falle von Unterhaltungsmaßnahmen gelten. Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die wasserbaulichen Maßnahmen auf sächsischem Hoheitsgebiet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 3. Juni 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5208 Dresden, )l'oO.2olt Tag der I I D.utschcnEinhe¡tIl¡ rl¡rl*III FreistaetSachsen r I or,-o3.ro.zo16 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Ftir Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden * Ke¡n Zugang für slektronisch signierte sow¡e für verschlússelte elektronische Dokumentê tro o)ôtc!(o o c\¡ - - - - - Welche Buhnenbaumaßnahmen fanden im genannten Bereich statt oder sollen zukünftig stattfinden? (Bitte um eine Übersicht mit Flusskilometern und Maßnahmenbeschreibung ) Seite 1 von2 STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 2= Welche Abmessungen sollen an den Buhnen nach Abschluss der Arbeiten hergestellt werden? (Bitte Kubatur einzeln nach Maßnahme auflisten .) Frage 3: Wie ist der behördlich zugelassene Zustand der Buhnen ursprünglich vor den Hochwasserereignissen gewesen? (Bitte entsprechende Nachweise mit Planzeichnungen beifügen.) Frage 4: Wie ist die behördlich zugelassene Fahrrinnentiefe für die Schifffahrt an den einzelnen Orten der Baumaßnahmen? (Bitte entsprechende Nachweise beifügen.) Frage 5: Wie werden die Anforderungen des europäischen Artenschutzes ($ 44 Abs. I BNatSchG), des nationalen Artenschutzes und des Gebietsschutzes nach der FFH-Richtlinie bei den Baumaßnahmen eingehalten ? (Bitte Zusammenfassungen der Artenschutzgutachten und FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen zu den einzelnen Maßnahmen - insbesondere Libellen, Mollusken und kieslaichenden Fischarten beifügen .) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5 Zuständig für den Betrieb, die Unterhaltung sowie Neu- und Ausbaumaßnahmen an der Bundeswasserstraße Elbe ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsvenrvaltung des Bundes. Sie ist dem Ressort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale lnfrastruktur zugeordnet. Der Elbabschnitt zwischen der Staatsgrenze zur Tschechischen Republik und der Saalemündung einschließlich der dazugehörigen Anlagen wird durch das Wasserstraßen- und Schiftfahrtsamt Dresden veruvaltet. Der Freistaat Sachsen führt keine Übersicht zu durchgeführten beziehungsweise geplanten Buhnenbaumaßnahmen. Es können daher keine Angaben zur Verortung solcher Maßnahmen, zur ihrer baulichen Ausführung und zur Beachtung des Artenund Gebietsschutzes gemacht werden. Gleiches gilt für lnformationen bezüglich zugelassener Buhnenzustände und zugelassener Fahrrinnentiefen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2016-06-22T10:32:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes