STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsminisferium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5297 Thema: Förderung der Vorgründungsberatung im Freistaat Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/4/52 Dresden, 2 9. JUNI 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit Mitteln in welcher Höhe ist die Gründungsberatung nach der Mittelstandsrichtlinie im Freistaat Sachsen ausgestattet (gegliedert nach Jahren) und wie gestaltet sich der Mittelabruf seit Januar 2015 (Bitte Gliederung nach Monaten)? Für die Gründungsberatung der Mittelstandsrichtlinie stehen die in der Anla¬ ge aufgeführten ESF-Mittel zur Verfügung. Die Anlage enthält zudem eine Übersicht zum Mittelabruf. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Die Angaben sind der zentralen Fördermittel-Datenbank Sachsen (FÖMI- SAX) entnommen. Frage 2: Wie viele Anträge auf Förderung der Gründungsberatung wurden seit Wiederaufnahme der Förderung im Januar 2015 gestellt, wie viele wurden bisher bewilligt, wie viele abgelehnt und wie viele Vorhaben wurden bisher abgeschlossen? (Bitte Gliederung nach Monaten) Eine tabellarische Darstellung der seit Januar 2015 bewilligten und abge¬ lehnten Anträge sowie der abgeschlossenen Vorhaben ist in der Anlage ent¬ halten. Die Angaben sind der zentralen Fördermittel-Datenbank Sachsen (FÖMI- SAX) entnommen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsminisferium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haitestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Frage 3: Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Förderfalls von Antragseinreichung bis zur Bewilligung seit Januar 2015 entwi¬ ckelt? (Bitte Gliederung nach Monaten) Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt im Zeitraum Januar 2015 bis April 2016 70 Tage. Eine Übersicht zur Entwicklung der Bearbeitungsdauer ist ebenfalls in der Anlage enthalten. Frage 4: Aus welchen Gründen und in welchem Umfang (Anzahl der Fälle im Verhältnis zur Gesamtzahl der Antragsbewilligungen) wird bei der Be¬ willigung der Gründungsförderung von dem beantragten Förderumfang abgewichen? Die Staatsregierung geht davon aus, dass mit „Gründungsförderung" der Förderbau¬ stein „Gründungsberatung" der Mittelstandsrichtlinie gemeint ist, und bezieht sich in der Antwort auf dieses Programm. Das Beratungsangebot soll den Gründern eine Entscheidungshilfe für die Ausgestal¬ tung ihres Vorhabens geben und den Start in die Selbstständigkeit erleichtern, um die Erfolgsaussichten und die Nachhaltigkeit der Existenzgründung zu erhöhen. Ziel ist eine für die jeweilige Existenzgründung und die Person des Existenzgründers passge¬ naue Förderung. In der Zusammenschau mit der Empfehlung der fachkundigen Stelle beurteilt die SAB den jeweiligen Einzelfall unter Beachtung des Gleichbehandlungs¬ grundsatzes individuell. Dabei ist jede Förderung eine Ermessensentscheidung. Die Förderpraxis zeigt, dass es bei ca. 50 % der bewilligten Projekte der Gründungsbe¬ ratung zu Abweichungen zwischen beantragtem und bewilligtem Förderumfang kommt. Die Gründe hierfür können in - Art und Umfang der beantragten Beratungsförderung (z. B. für das Gründungsvor¬ haben ungeeignetes Beratungsthema oder Beratungsschwerpunkt), - der bereits vorhandenen persönlichen Eignung (z. B. kaufmännische Vorkenntnisse, Management- und Führungsaufgaben) und - den bereits vorhandenen Vorkenntnissen (z. B. bestehender Nebenerwerb, Bran¬ chenerfahrung, bereits erhaltene Beratungen) Frage 5: Inwiefern können die unter 4. aufgeführten Gründe für die Abweichung vom beantragten Förderumfang qualifizierte und/oder technologieorien¬ tierte Gründungsvorhaben benachteiligen? (Bitte Diskussion der ein¬ zelnen Gründe) Aus Sicht der Staatsregierung benachteiligen Abweichungen zwischen beantragtem und bewilligtem Förderumfang kein Gründungsvorhaben. Jede Förderung, unabhängig vom Förderumfang, stellt einen Vorteil für den Zuwendungsempfänger dar. liegen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIIIM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die geförderte Gründungsberatung unterscheidet weder zwischen qualifizierten und nicht qualifizierten noch zwischen technologieorientierten und nicht technologieorien¬ tierten Gründungsvorhaben. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Anlage zur Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/5297 Antwort zu Frage 1: Übersicht der für die Gründungsberatung zur Verfügung stehenden ESF-Mittel (Angaben gem. FÖMISAX) Jahr ESF-Mittel in EUR 2014 975.165,00 2015 2.105.700,00 2016 2.276.000,00 Übersicht zum Mittelabruf, Stand: 31. Mai 2016 (Angaben gem. FÖMISAX) Jahr Monat Mittelabruf in EUR Januar - Juni - Juli 59.200,00 August 92.450,00 2015 September 146.600,00 Oktober 171.100,00 November 259.080,00 Dezember 116.400,00 Januar 74.700,00 Februar 192.100,00 2016 März 126.400,00 April 57.100,00 Mai 118.000,00 Antwort zu Frage 2: Übersicht zu beantragten und bewilligten Anträgen sowie zu abgeschlossenen Vorhaben der Gründungsberatung (Angaben gem. FÖMISAX) Jahr Monat Anträge Vorhaben beantragt bewilligt abgelehnt VN-geprüft abgeschlossen März 62 5 April 76 14 2 Mai 69 55 1 Juni 74 77 8 2015 Juli 65 57 2 18 August 59 33 18 25 September 48 46 8 45 Oktober 45 65 15 49 November 37 54 3 68 Dezember 74 24 4 32 Januar 47 21 5 21 Februar 63 71 2 58 85 2016 März 74 58 2 30 59 April 68 71 8 18 95 Mai 44 48 4 35 99 Seite 1 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage, Drs.-Nr. 6/5297 Antwort zu Frage 3: Übersicht zur Entwicklung der Bearbeitungsdauer im Zeitraum Januar 2015 bis April 2016 (Angaben SAB) Zeitpunkt Antragseingang Bearbeitungszeiten Jahr Monat in Tagen Januar 104 Februar 75 März 74 April 64 Mai 50 2015 Juni 55Juli 83 August 82 September 54 Oktober 62 November 83 Dezember 81 Januar 70 2016 Februar 68 März 68 April 52 durchschnittliche Bearbeitungszeit 70 Seite 2 von 2 2016-06-30T10:20:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes