STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5307 Thema: Gesundheitskosten von Flüchtlingen und Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Krankenscheine bzw. Behandlungsscheine, die den Zugang zur Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern ermöglichen, wurden 2014, 2015 und bis dato 2016 ausgestellt? (Bitte differenzieren Sie nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten.) Frage 2: Wie viele Überweisungen wurden von den zuständigen Behörden jeweils 2014, 2015 und bis dato 2016 genehmigt? (Bitte differenzieren Sie nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie falls möglich, nach den Fachdisziplinen, in die überwiesen wurde.) Frage 3: Wie viele Begutachtungen zur Genehmigung von Durchführungen medizinischer Leistungen wurden 2014, 2015 und bis dato 2016 vorgenommen ? (Bitte differenzieren Sie nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie falls möglich, nach den Leistungen, die genehmigt werden sollten.) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141.51-16/522 Dresden, 4. Juli 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions - und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Exekutive gefährdet, weil mangels Vorliegens flächendeckender Angaben bzw. statistischer Aufzeichnungen sämtliche Leistungsakten bzw. Behandlungsscheine ausgewertet werden müssten. Für den Zeitraum von 2014 - 2016 existieren für den gesamten Freistaat ca. 50.000 Leistungsakten für Asylbewerber (Gesundheitskosten ). Um die Fragen 1 - 3 beantworten zu können müssten sämtliche Vorgänge einzeln durchgesehen werden. Es wird ein Zeitaufwand von mindestens 10 Minuten pro Vorgang eingeschätzt, um die Beantwortung der Einzelfragen zu prüfen. Umgerechnet bedeutet dies pro Sachbearbeiter max. 50 Vorgänge pro Tag, das heißt in der Arbeitswoche 250 Vorgänge. Hochgerechnet auf die Anzahl der Gesamtvorgänge wäre ein Sachbearbeiter somit 200 Wochen mit der Analyse beschäftigt. Frage 4: Welche Leistungen in der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen trägt der Freistaat Sachsen - neben den Erstuntersuchungen? Der Freistaat trägt neben den Kosten für die gesundheitlichen Erstuntersuchungen die Kosten der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern nach dem AsylbLG, solange er für die Unterbringung (in den Erstaufnahmeeinrichtungen) zuständig ist. Frage 5: Wie hoch waren die Kosten der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen 2014, 2015 und bis dato 2016, die dem Freistaat zu Lasten gingen (inkl. Erstuntersuchungen)? Für den Freistaat beliefen sich die (direkten) Kosten für die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern gern.§ 4 AsylbLG im Jahre 2014 auf 4.552 und im Jahre 2015 auf 12.416 Mio.€. Bis zum 20.06.2016 fielen Kosten in Höhe von 9.876 Mio.€ an. Das beinhaltet die Gesundheitsversorgung während der Unterbringung in den staatlichen Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Erstuntersuchungen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Gern. § 10 Abs. 1 Satz 2 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) erstattet der Freistaat den unteren Unterbringungsbehörden mit der Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 SächsFtüAG grundsätzlich auch alle diesen entstandenen Kosten der Gesundheitsversorgung, zu deren Höhe für die Jahre 2014 und 2015 auf die anliegende Tabelle des Statistischen Landesamts verwiesen wird. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage zur Drs. 6/5307 Anlage Bruttoauszahlungen 1l für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) 2014 und 2015 nach dem zuständigen Träger in Sachsen (Euro) Quelle: Statistik der Auszahlungen und Einzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2014 und 2015 Gebietsstand: 01 .01 .2016 Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtland kreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Träger (Kreisfreie Städte, Landkreise, überörtlicher Träger) Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Erstaufnahmeeinrichtung Insgesamt 2014 1.221.939 1.028.333 1.124.488 1.285.743 936.361 2.072.415 1.365.285 893.694 792.126 826.490 2.196.953 1.026.637 678.071 4.552.354 20.000.889 1) Alle Träger wenden ab dem Jahr 2013 das doppische Rechnungswesen an. 2015 2.586.761 1.979.853 2.438.004 1.541.275 1.824.926 2.429.808 1.896.464 1.734.986 1.688.507 1.551 .104 3.218.132 1.659.447 1.504.328 12.416.333 38.469.928 2016-07-05T08:31:03+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes