STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/5314 Thema: Tagespflegeeinrichtungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Tagespflegeinrichtungen gab es in Sachsen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 und aktuell 2016? (Bitte schlüsselnSie nach Landkreisen und kreisfreien Städten auf.) Nach der vom Statistischen Landesamt alle zwei Jahre erhobenen Pflegestatistik betrug die Zahl der Tagespflegeeinrichtungen in Sachsen am 15. Dezember 2013 insgesamt 219. Zur AufschlüsselunQ nach Landkreisen und Kreisfreien Städten wird auf die Anlage verwiesen. Die Datenerhebung erfolgt nur für die ungeraden Jahre. Daher liegen keine Angaben für 2014 und 2016 vor. Die Auswertung für 2015 steht noch nicht zur Verfügung. ln der Pflegedatenbank sind unter www.pflegenetz.sachsen.de aktuell 307 Tagespflegeeinrichtungen ausgewiesen. Frage 2: Welche Kenntnis hat die Staatsregierung über die Auslastung und/ oder Wartezeiten bei Zugang zu Tagespflegeinrichtungen? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, wie alle Tagespflegeeinrichtungen in Sachsen ausgelastet sind bzw. welche Wartezeiten vorliegen. Nach Angaben der Landesdirektion Sachsen lag die durchschnittliche jährliche Auslastung der 78 nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz geförderten Tagespflegeeinrichtungen im Freistaat Sachsen im Jahr 2015 bei 89,8 %. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-16/510 Dresden, Jo Juni 2016 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 o 1 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Frage 3: Welchen Bedarf sieht die Staatsregierung zusätzliche Tagespflegeplätze zu schaffen? Die Staatsregierung sieht keine Notwendigkeit, eine Landesbedarfsplanung zu erarbeiten (vgl. Beantwortung der Großen Anfrage 6/2167, S. 4). Der Bedarf für zusätzliche Tagespflegeplätze wird nicht zentral für Sachsen geplant. Die Gegebenheiten vor Ort können durch die Landkreise und Kreisfreien Städte besser eingeschätzt werden. Frage 4: Welche Kenntnis hat die Staatsregierung über die Kostenstruktur/ Höhe der Tageskostensätze für Tagespflegeplätze? Die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung zur Tagespflege richten sich nach §§ 41 und 82ff. SGB XI. Die Höhe der jeweiligen Pflegesätze wird im Pflegesatzverfahren gemäß § 85 SGB XI vereinbart und in Pflegesatzvereinbarungen zwischen Leistungserbringer und Kostenträgern geregelt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ist daran nicht beteiligt. Nach Auskunft des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen setzt sich die Kostenstruktur von Tagespflegeeinrichtung aus ca. 15- 20 % Sachkosten, 75- 80 % Personalkosten und 5 - 10 % Investitionskosten zusammen. Das Verhältnis variiert in den drei Pflegestufen. Zur durchschnittlichen Vergütung in Tagespflegeeinrichtungen wird auf die Anlage verwiesen . Mit freundlichen Grüßen \?,~a~U Anlage Übersicht "Anzahl der sächsischen Tagespflegeeinrichtungen am 15.12.2013, Plätze und durchschnittliche Vergütung nach Kreisfreien Städten und Landkreisen" Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zur Anwort Drs. 6/5314 Anzahl der sächsischen Tagespflegeeinrichtungen am 15.12.2013, Plätze und durchschnittliche Vergütung nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Tagespflegeeinrichtungen Kreisfreie Stadt AGS Landkreis r ".h, ~ Vergütung in € Land Plätze Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe 111 14511 Chemnitz, Stadt I 9 142 26,31 35,98 40,95 14521 Erzgebirgskreis 14 201 27,04 35,44 39,41 14522 Mittelsachsen 19 266 27,36 35,77 40,79 14523 Vogtlandkreis 15 176 26,91 35,27 41,69 14524 Zwickauer Land 21 303 27,34 36,68 42,59 14612 Dresden, Stadt 26 397 27,97 34,88 39,71 14625 Bautzen 14 220 28,91 37,32 43,73 14626 Görlitz 18 251 26,83 35,83 41 ,73 14627 Meißen 23 319 26,29 34,47 39,63 14628 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 12 212 25,13 33,25 37,59 14713 Leipzig, Stadt 19 298 27,52 35,89 42,15 14729 Leipzig 12 183 25,98 33,63 39,39 14730 Nordsachsen 17 240 26,20 34,56 39,50 14 Freistaat Sachsen 219 3.208 27,01 35,33 40,72 Datenquelle: Pflegestatistik ©Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2016 2016-07-01T13:03:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes