STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dresden, ^(P . Juni2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5318 Thema: Hochschulentwicklungsplanung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Hochschulen schließen mit dem SMWK Zielvereinbarungen ab. Im Hochschulfreiheitsgesetz heißt es: „Der Grad der Zielerreichung beeinflusst maßgeb lich die Zuweisung staatlicher Mittel nach § 11 Abs. 7 und ist Grundlage für die anschließenden Zielvereinbarungen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Grundlage erarbeitet das SMWK und die einzelnen Hochschulen für die Periode ab 2017 neue Zielvereinbarungen? (Bitte Grundlagenkatalog mit anzeigen.) Gemäß § 4 Abs. 2 der Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung vom 12. Dezember 2013 (SächsGVBI. S. 958) sind für den Abschluss der Zielver einbarungen folgende Grundlagen geregelt: - der Sächsische Hochschulentwicklungsplan, - die Vorgaben nach § 10 Abs. 2 Satz 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) - die Kennzahlen nach § 10 Abs. 6 SächsHSFG . Frage 2: In welchem Grad haben die einzelnen Hochschulen die Ziele der letzten Zielvereinbarungen erreicht? (Bitte den Grad prozentual und nach Zielen einzeln für die jeweiligen Hochschulen tabellarisch auf schlüsseln.) Eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele erfolgt durch das Staatsministe rium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) erst nach Ablauf der Zielvereinba rungsperiode 2014 bis 2016, vgl. § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteu erungsverordnung. Tagder I Deutschen Einheit I Freistaat Sachsen 2016 Zertifikat seit 2007 judit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www smwk Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Mittel werden den Hochschulen in welcher Höhe auf Grund der Zielerreichung zugewiesen? (Bitte tabellarisch nach Hochschulen einzeln auf schlüsseln.) Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird entsprechend der Sächsischen Hochschulsteuerungsverordnung (§ 4 Abs. 4 S. 1) während der Laufzeit der Zielvereinbarungs periode vollständig an die Hochschule ausgezahlt. Der Anlage sind die Zielvereinba rungsbudgets der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 der einzelnen Hochschulen zu entnehmen. Frage 4: Welche Hochschulen haben auf Grund der nicht erreichten Ziele mit Sank tionen zu rechnen? (Bitte tabellarisch nach Hochschulen einzeln aufschlüsseln.) Auf die Beantwortung der Frage 2 wird verwiesen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei einem Nichterreichen vereinbarter Ziele in einer Zielvereinbarungsperiode das Ergebnis dieser Abrechnung bei der Bemessung des Zielvereinbarungsbudgets nach § 2 Abs. 6 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung der Folgeperiode durch Verrech nung berücksichtigt wird. Frage 5: In welcher Art wird die Auswertung der alten Zielvereinbarungen 2015/16 als Grundlage für die neuen Zielvereinbarungen ab 2017 genutzt? Auf die Beantwortung der Frage 2 wird verwiesen. Im Übrigen hat das SMWK mit den Hochschulen Gespräche über den Umsetzungsstand der geltenden Zielvereinbarungen 2014 bis 2016 geführt. Die getroffenen Feststellungen daraus fließen in die Verhandlun gen zu den Zielvereinbarungen ein. idlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stan Seite 2 von 2 Zielvereinbarungsbudget Haushaltsjahr Einrichtung 2014 2015 2016 in€ Universität Leipzig 8.575.200,00 8.760.900,00 8.824.900,00 TU Dresden 11.198.100,00 11.566.000,00 11.773.100,00 TU Chemnitz 4.626.400,00 4.731.800,00 4.762.400,00 TU Bergakademie Freiberg 3.190.400,00 3.260.700,00 3.284.200,00 HTW Dresden (FH) 1.874.100,00 1.936.800,00 1.952.700,00 HTWK Leipzig (FH) 1.669.500,00 1.731.500,00 1.763.700,00 Hochschule Mittweida (FH) 1.291.800,00 1.292.600,00 1.308.000,00 Wests. HS Zwickau (FH) 1.724.200,00 1.737.800,00 1.736.800,00 Hochschule Zittau/Görlitz (FH) 1.322.900,00 1.365.800,00 1.374.100,00 Palucca-Schule Dresden 215.800,00 225.100,00 229.100,00 HfBK Dresden 422.100,00 436.400,00 444.200,00 HfM Dresden 531.700,00 553.900,00 563.900,00 HfMT Leipzig 779.500,00 815.400,00 830.000,00 HGB Leipzig 370.900,00 386.400,00 393.300,00 Summe 37.792.600,00 38.801.100,00 39.240.400,00 Anlage 2016-06-30T13:29:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes