STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5319 Thema: Verwendung der Hochschulpaktmittel von 2010 bis 2023 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Bundesregie rung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland beschlossen auf der Grundlage von Artikel 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes und in Fortsetzung der Verwaltungsvereinbarungen über den Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007 für die erste Pro grammphase und vom 24. Juni 2009, zuletzt geändert durch Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern vom 13. Juni 2013, für die zweite Programmphase, die ergänzende Verwaltungs vereinbarung, die den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2023 umfasst. Für die drei Programmphasen sind jährliche Berichte der Länder über die Durchführung des Programms vorzulegen. Dabei sind die Verausgabeungen und Verwendung der Bundesmittel und der zu sätzlich bereitgestellten eigenen Mittel, die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele sowie die Hochschularten und Fächergruppen darzulegen, auf die sich die Studienanfänger innen verteilen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Berichte hat die Staatsregierung an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) seit 2010 gesendet? (Bitte auflisten nach Jahr und Art des Berichtes.) Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) je einen Bericht zur Umsetzung des Hoch schulpaktes für die Jahre 2007 bis 2010, den Bericht für die 1. Programm phase (2007 bis 2010) und je einen Bericht für die Jahre 2010 bis 2014 übersandt . Die Berichte finden Sie einzeln unter www.gwk-bonn.de: Bericht für 2010: www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-27- Hochschulpakt-Umsetzung-2010.pdf Bericht für 2011: www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-32- Hochschulpakt-Umsetzung-2011 pdf Bericht für 2012: www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-39- Hochschulpakt-Umsetzung-2012.pdf Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/1/109-2016 Dresden, Juli 2016Sf Tagder I Deutschen Einheit I I Freistaat i Sachsen 2016 -ir Zertifikat seit J007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. "Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Bericht für 2013: www.gwk-bonn.de/fileadmin/Papers/GWK-Heft-43-Hochschulpakt- Umsetzung-2013.pdf Frage 2: In welcher Höhe standen Bundesmittel und zusätzlich bereitgestellte Mit tel von 2010 bis 2016 für die Erfüllung der Ziele nach §1 der oben genannten Ver einbarungen zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr.) Die Staatsregierung hat in den o. g. Berichten die Verwendung der Bundesmittel und der zusätzlich bereitgestellten eigenen Landesmittel dargestellt. Die Mitteilung der zusätzlich bereitgestellten eigenen Mittel entfiel für Sachsen nach der Protokollnotiz zu Artikel 1 § 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007 bis zum Jahr 2010. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick zu bereitgestellten Bundes- und Lan desmittel (Angaben in T€): Jahr Bundesmittel Landesmittel 2010 12.044 - 2011 27.279 12.864 2012 52.162 23.571 2013 86.258 34.513 2014 94.307 48.506 2015 90.955 39.832 2016 87.490 40.162 Frage 3: In welcher Höhe wurden seit 2010 Mittel zur Schaffung zusätzlicher Stellen an den sächsischen Hochschulen gemäß § 1 Abs. 4 Verwaltungsvereinbarung (Phase 1), § 1 Abs. 6 Verwaltungsvereinbarung (Phase 2) und § 1 Abs. 3 Verwal tungsvereinbarung vom 11. Dezember 2014 eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Hochschulen, Art der Maßnahme und Höhe der Mittel.) Zusätzliche befristete Stellen wurden nur im Rahmen des Bildungspaketes (vgl. jeweils Haushaltsplan, Kapitel 12 07/TG 55, Stellenplan) ausgebracht. Die Zuweisung dieser Mittel erfolgt entsprechend der Sonderzielvereinbarung zum Bildungspaket (siehe Be antwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 5/10934). Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3365 (Stellenfinanzierung durch den Hochschulpakt 2020) hingewiesen. Eine getrennte Zuweisung nach Sach- und Personalkosten erfolgt hierbei nicht. Frage 4: Wurden seit 2010 Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 nicht in die Verwen dung der Hochschulen übergeben und in welcher Höhe und für was wurden diese Mitteln genutzt? (Bitte nach Jahren und Höhe der Mittel aufschlüsseln) Der in der Hochschulvereinbarung aus dem Jahr 2003 vereinbarte Stellenabbau bis zum Jahr 2010 wurde zum Erhalt der Kapazität der Studienanfänger z. T. auf die Jahre 2013, 2014 und 2015 verschoben. Zur Kompensation der Verschiebung des Stellenabbaus wurden die nachfolgend angegebenen Beträge als Deckungsmittel für den Gesamthaus halt einbehalten (Angaben in T€): 2010 2011 2012 2013 2014 2015 5.543,82 20.307,0 22.822,6 15.680,0 9.240,0 2.240,0 Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung der Maßnahmen einschließlich der Ausfinan zierung wurden beginnend ab dem Jahr 2013 Ausgabereste gebildet und übertragen. DieAusgabereste werden in der nachfolgenden Übersicht dargestellt (Angaben in T€): 2013 2014 2015 43.221,1 81.916,3 75.636,9 Freistaat SACHSEN Der aktuelle Ausgaberest in Höhe von 75.636,9 T€ steht damit für Ausgaben im Rahmen des Hochschulpaktes weiter zur Verfügung. Frage 5: Mit welcher Höhe an Hochschulpaktmitteln rechnet die Staatsregierung planmäßig bis 2023? Die Verwaltungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sieht folgende Zahlungen des Bundes an Sachsen vor (Angaben in T€): Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2017 91.790 2018 64.399 2019 61.748 2020 59.919 2021 44.180 2022 28.380 2023 13.527 2016-07-05T15:25:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes