STAATS[4INISTERIUIVI DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn h ard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN, Drs.-Nr.: 6/5329 Thema: Stand der Ermittlungsverfahren wegen Ausschreitungen und Brandstiftung rund um die Asylbewerberunterkunft Boxberger Straße, D resden-Proh lis Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden jeweils wegen welcher Straftatbestände gegen wie viele Beschuldigte infolge der Ausschreitungen und Angriffe auf die Asylbewerberunterku nft in Dresden-Proh lis, insbesondere im Oktober 2015, eingeleitet? (Bitte auch angeben, inwieweit eine Einordnung der Straftaten zu PMK rechts erfolgte oder aus welchen Gründen nicht). il\ÞrËffiw Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-49/1 6 Dresden,{. Juti 2016 Ël r elrllË WANDEL HINTEB €ITTERN 300 Jehrc Gcf:lngn¡s Wâldhc¡m iJOO J¿hre sächsische Vollzugrgshichtt Hausanschrift: Såchsisches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalslraße 7 01 097 Dresden Briefpost t¡ber Deutsche Post 01095 Dresden www.jusliz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndu ng: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Zugang ftir sleklronisch signierto sowi€ für verschlüssolte elaktronische Dokumônte nur ûber das Elektron¡scha Gêr¡chts- und VeMaltungspostfach; nåhere lnformat¡onen unt€r M.agvp.de Frage 2: ln welchem Stand befinden sich die o.g. Ermittlungs- banv. Strafverfahren Parken und behinderlengegen wie viele Beschuldigte wegen welches Lebenssachverhaltes aus ¿ffi""fjïÍ;;ilì:,ffj, welchen Gründen derzeit? (Bitte jeweils konkreten Tatvonvurf, Tatzeit, Tathandlung, Stand des Verfahrens, Gründe einer evtl. Einstellung des Verfahrens angeben.) Seite '1 von 2 srAArsMlNrsrÏJlÏll I ru iiëilsnrrr Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Auf die als Anlage beigefügte Übersicht nehme ich Bezug Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage: Tabellarische Übersicht zu Drs. 6/5329 Seite 2 von 2 Anlage: Tabellarische Übersicht zu Drs. 6/5329 Seite 1 von 2 Lfd. Nr. Anzahl Beschuldigte Tatvorwurf Tatzeit Sachverhalt Einordnung als PMK-rechts Stand des Verfahrens / Gründe einer evtl. Einstellung 1 1 § 40 SprengG 09.10.2015 Mitführen von vier Feuerwerkskörpern ohne Zulassungskennzeichen ja Einstellung gem. § 153 Abs. 1 StPO 2 1 § 86a StGB 09.10.2015 "Sieg Heil"-Ruf ja Anklage zum Amtsgericht 3 1 § 86a StGB 09.10.2015 Formen eines Hakenkreuzes durch brennende Teelichter ja Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweises 4 1 § 113 StGB 09.10.2015 Widerstand gegen die Feststellung der Identität durch Tritte gegen Polizeibeamte nein gemäß dem Ermittlungsergebnis der sachbearbeitenden Polizeidienststelle ; es liegen Erkenntnisse zu PMKlinks vor Einstellung gem. § 154 Abs. 1 StPO 5 1 § 86a StGB 09.10.2015 Zeigen des Hitlergrußes ja Einstellung gem. § 154 Abs. 1 StPO 6 1 §§ 224, 22 StGB 09.10.2015 Flaschenwürfe auf Polizeibeamte ja Verurteilung zu neun Monaten Freiheitsstrafe 7 1 §§ 224, 22 StGB 09.10.2015 Flaschenwurf auf Polizeibeamte ja Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweises 8 unbekannt § 303 StGB 09.10.2015 Beschädigung eines Einsatzfahrzeuges der Polizei ja Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Ermittlung des Täters Anlage: Tabellarische Übersicht zu Drs. 6/5329 Seite 2 von 2 Lfd. Nr. Anzahl Beschuldigte Tatvorwurf Tatzeit Sachverhalt Einordnung als PMK-rechts Stand des Verfahrens / Gründe einer evtl. Einstellung 9 1 § 86a StGB 09.10.2015 "Sieg Heil"-Ruf ja Anklage zum Amtsgericht 10 1 §§ 224, 22 StGB 09.10.2015 Flaschenwurf auf Polizeibeamte ja Anklage zum Amtsgericht 11 1 §§ 306, 25 Abs. 2 StGB 07.10.2015 Wurf von 7 sog. Molotowcocktails auf das ehemalige Schulgebäude, um den Bezug als Asylbewerber- Erstunterkunft zu verhindern. ja Verurteilung zu zwei Jahren und zehn Monaten Gesamtfreiheitsstrafe sowie einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Monaten unter Einbeziehung anderer, nicht anfragegegenständlicher Sachverhalte bzw. Vorstrafen (nicht rechtskräftig) 12 4 §§ 306, 25 Abs. 2 StGB (drei Beschuldigte ) §§ 306, 27 StGB (ein Beschuldigter ) 07.10.2015 Wurf von 7 sog. Molotowcocktails auf das ehemalige Schulgebäude, um den Bezug als Asylbewerber- Erstunterkunft zu verhindern. ja Anklage zum Landgericht KA6-5329 KA6-5329_Anl 2016-07-07T07:46:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes