STAATSMIIMISTE'RIUIVI FÜR SOZIALES HMD VERRRAIJCHERSCFIUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/533 Thema: Verbändeversammlung/Verbandsausschuss Asyl in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 24. November 2014 fand in Dresden auf Einladung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich eine Asyl-Konferenz statt. Ein Ergebnis der Konferenz ist nach Angaben des MDR die Einrichtung einer/s Verbändeversamm-lung/Verbandsausschusses Asyl in Sachsen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Mitgliedern setzt sich die sogenannte Verbändeversammlung Asyl zusammen? Die Staatsregierung hat als ein Ergebnis des Gespräches am 24. November 2014 die Verbändegespräche Asyl initiiert, deren Federführung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration obliegt. Seitens der Staatsregierung werden die Staatsministerien des Innern, für Kultus, der Finanzen, für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Wissenschaft und Kunst sowie Soziales und Verbraucherschutz Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre entsenden. Zudem werden die Landesdirektion Sachsen, die Landeszentrale für politische Bildung, der Landessportbund, Kammern und Kirchen Vertreterinnen und Vertreter entsenden. Die Gebietsköperschaften werden durch den Sächsischen Städte- und Gemeindebund und den Sächsischen Landkreistages vertreten. Darüber hinaus werden der Sächsische Ausländerbeauftragte sowie Mitglieder der Ausschüsse des Sächsischen Landtages zu den Gesprächen eingeladen. Zudem werden Vertreterinnen und Vertreter weiterer gesellschaftlicher Gruppen, der Wohlfahrtspflege, von Migrantenselbstorganisationen und der Praxis der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten und Flüchtlingen sowie aus der antirassistischen Bildungs- und BeratungsS SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-5701 Telefax +49 351 564-5799 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-15/6 Dresden, 14. Januar 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www. $ms. Sachsen, de STAATSMITSIISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ 1 SACHSEN Freistaat arbeit hinzugezogen. Da hierzu die Planungen jedoch noch nicht abgeschlossen sind, können die einzelnen Organisationen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Frage 2: Auf Basis welcher konkreten Ermächtigungsgrundlage und mit welchen wesentlichen inhaltlichen Zielstellungen arbeitet die Verbändeversammlung Asyl? Die Einrichtung der Verbändegespräche erfolgt aufgrund der Festlegungen im Gespräch am 24. November 2014. Ziel der Verbändegespräche ist es, den Informationsund Fachaustausch zwischen gesellschaftlich relevanten Akteuren und der Staatsregierung zu organisieren. Damit soll ein breiter gesellschaftlicher Konsens für einen humanen, zugewandten Umgang mit hinzukommenden Asylsuchenden und Flüchtlingen gebildet und die Breite der Bevölkerung hinter diesem Konsens vereint werden. Frage 3: Über welche konkreten Kompetenzen verfügt die Verbändeversammlung Asyl? Es ist beabsichtigt, dass Entscheidungen oder Festlegungen in den Verbändegesprächen einvernehmlich getroffen werden. Für die Umsetzung sich daraus ergebender Maßnahmen sind die Ressorts gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Sächsischen Verfassung sowie die weiteren Mitglieder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verantwortlich. Frage 4: In welcher Form wird der Sächsische Landtag in die Arbeit der Verbändeversammlung Asyl einbezogen und über die Ergebnisse der Zusammenkünfte informiert? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Mitglieder der Ausschüsse des Sächsischen Landtages zu den Verbändegesprächen eingeladen. Außerdem erfolgt die Information des Sächsischen Landtages im Rahmen der laufenden Regierung sgeschäfte. Frage 5: Wie können sich interessierte Verbände, Vereine und Initiativen aus dem Bereich der Flüchtlingsarbeit um eine Mitarbeit in diesem Gremium bewerben? Ein Bewerbungsverfahren zur Mitarbeit ist nicht vorgesehen. Es ist aber beabsichtigt, Verbände, Vereine und Initiativen aus dem Bereich der Flüchtlingsarbeit für die Zusammensetzung der Verbändegespräche zu berücksichtigen. Der Entscheidungsprozess dazu ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2