STAATSM]NISTERIUIVI DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN, Drs.-Nr.:6/5334 Thema: Stand der Ermittlungsverfahren wegen der Ausschreitungen in Leipzig am 11. Januar 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden jeweils wegen welcher Straftatbestände gegen wie viele Beschuldigte infolge der Ausschreitungen am 11. Januar 2016 in Leipzig GonnewiE eingeleitet? Frage 2: ln welchem Stand befinden sich die o.g. Ermittlungs- bal. Strafoerfahren gegen wie viele Beschuldigte wegen welches Lebenssachverhaltes aus welchen Grtinden derzeit? (Bitte jeweils konkreten Tatvorwurf , TaEeit, Tathandlung, Stand des Verfahrens, Gri,inde einer evtl. Einstellung des Verfahrens angeben.) FÍ!ÜMffiw Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-1 81 3/1 6 Dresden,i, Juli2O16 Ëll WANDEL HINTER GITTERN 300 Jahrc Gcfllngnis Weldheím SorJ Jahrc sächs¡sche Vollzugrgc.schichtc Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Jusllz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www. justiz. sachsen. de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlin¡en 3,6,7, 8, 11 Parkên und behindertengerechter Zugang f¡ber Einfahrt Hospitalstraße 7 'zugang für el€klron¡sch s¡gnierte sowie fúr verschlüssellê elektronischg Dokumente nur über das EleKronische Ger¡chts- und V€rwaltungspostfach; nåh6rs lnformalion€n unter ww.egvp.do Hlll tË Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FEII\HJ w Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Auf die als Anlage beigefügte Übersicht nehme ich Bezug. Die gegen (bekannte) Beschuldigte geführten Verfahren sind unterden lfd. Nr. 1 bis 14 aufgeführt. Die lfd. Nr. 15 bis 25 enthalten die Verfahren gegen unbekannt. Dabei sind entsprechend der Fragestellung der Kleinen Anfrage lediglich solche Sachverhalte aufgeführt, die zeitlich und sachlich unmittelbar mit den gewalttätigen Ausschreitungen und den Reaktionen hierauf am Abend des 11. Januar 2016 in der Zeit zwischen 19:30 Uhr und 23:30 Uhr in Verbindung gebracht werden können. Ereignisse, die sich im Vorfeld oder im Nachgang hiezu ereignet haben, sind nicht mit in die Übersicht aufgenommen worden. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage: Tabellarische Übersicht zu Drs. 6/5334 Seite 2 von 2 Anlage: Tabellarische Übersicht zu Drs. 6/5334 Seite 1 von 3 Lfd. Nr. Anzahl Beschuldigte Tatvorwurf Sachverhalt Einordnung als PMKrechts oder PMK-links Stand des Verfahrens / Gründe einer evtl. Einstellung 1 1 § 223 StGB Treten des Geschädigten links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da kein hinreichender Tatverdacht 2 1 WaffG OWi Mitführen eines Einhandmessers links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Straftat , Abgabe als Ordnungswidrigkeit an Bußgeldbehörde 3 1 WaffG Mitführen von Pfefferspray links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da kein hinreichender Tatverdacht 4 1 § 224 StGB Werfen einer Flasche in Richtung handelnder Polizeibeamter einer Einsatzgruppe. Flasche verfehlt ihr Ziel, keine Verletzten. links Anklage erhoben 5 20 § 125 StGB Eine Gruppe von ca. 50 Personen kam Polizeibeamten entgegen gerannt und versuchte, auf diese einzuwirken links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da kein hinreichender Tatverdacht 6 1 § 224 StGB Steinwurf auf Polizeibeamte links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da kein hinreichender Tatverdacht 7 2 § 125 StGB Aufenthalt in einer Gruppe, welche Steine, Flaschen und Pyrotechnik auf Polizeibeamte warfen. Dabei wurden drei Polizeibeamte verletzt. Weiterhin wurde ein abgestellter Pkw durch unbekannte Täter beschädigt. links Ermittlungen dauern an 8 1 WaffG OWi Vermummung und Mitführen eines Schlagstocks links Ermittlungen dauern an Anlage: Tabellarische Übersicht zu Drs. 6/5334 Seite 2 von 3 9 § 249 StGB Feststellung einer ca. 20 Personen großen Gruppe, die zwei Personen körperlich attackierten. Verletzung eines Geschädigten in Form eines blauen Fleckes. Gewaltsame Entwendung einer Kameratasche, die später im angrenzenden Park aufgefunden wurde. links Ermittlungen dauern an (Zuordnung durch Polizei zu lfd. Nr. 7) 10 1 SprengG Auffinden eines Pyrotechnikerzeugnisses ohne BAM/CE- Kennzeichnung bei Identitätsfeststellung mehrerer Personen links Ermittlungen dauern an 11 13 § 303 StGB Ausgraben und Aufnehmen von Pflastersteinen aus dem Fußweg durch eine Gruppe von ca. 15-20 Personen links Ermittlungen dauern an 12 1 VersG Mitführen einer Sturmmaske links Ermittlungen dauern an 13 1 § 185 StGB Beleidigung eines Polizeibeamten links Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 14 1 WaffG Mitführen von Tierabwehrspray und Schutzhandschuhen links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da kein hinreichender Tatverdacht 15 § 303 StGB Werfen mehrerer Steine, wodurch an einem Haus Putzschäden entstanden links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 16 § 303 StGB Inbrandsetzung von Mülltonnen links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 17 § 224 StGB Einschlagen und Eintreten mit beschuhtem Fuß auf den Geschädigten, der dadurch verletzt wurde, durch mehrere unbekannte Täter links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 18 § 305a StGB Einwerfen der Heckscheibe eines Funkstreifenwagens sowie Beschädigung der Tür eines weiteren Funkstreifenwagens links Ermittlungen dauern an 19 215 § 125a StGB Randale durch eine Personengruppe rechts Ermittlungen dauern an Anlage: Tabellarische Übersicht zu Drs. 6/5334 Seite 3 von 3 20 § 305a StGB Bewerfen und Beschädigen zweier Einsatzfahrzeuge mit Steinen links Ermittlungen dauern an 21 §§ 240, 303 StGB Verdacht der Beschädigung des Busses für den Abtransport in den Polizeigewahrsam durch Bewurf sowie Nötigung des Fahrers; eine Beschädigung des Busses war nicht feststellbar links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte 22 § 306 StGB Beschießen eines Hauses mit Pyrotechnik, wodurch der Dachstuhl Feuer fing links Ermittlungen dauern an 23 §§ 303, 306 StGB Beschädigung von insgesamt 16 Pkw. Davon wurde ein Pkw in Brand gesetzt und brannte aus. Bei den anderen Pkw wurden teilweise Scheiben zerschlagen oder Anbauteile abgetreten. links Ermittlungen dauern an 24 § 303 StGB Beschädigung des Fensterrahmens im 3. OG eines Wohnhauses durch Pyrotechnik links Ermittlungen dauern an 25 § 224 StGB Werfen von Glasflaschen und anderen Gegenständen aus einer Gruppe von ca. 300 Personen in Richtung der eingesetzten Beamten. Eine Glasflasche traf einen Geschädigten und zerbrach beim Auftreffen an dessen Körper ; Verletzungen erlitt er nicht. links Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden konnte KA6-5334 KA6-5334_Anl 2016-07-06T12:45:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes