STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-ISE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9964 Dresden.. ?(? Juni 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5339 Thema: Straftaten zwischen dem 3. und 6. Juni 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung zu den Fragen 1 bis 3: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminal- Statistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) mit Datenbestand vom 9. Juni 2016. Die nachfolgenden Angaben können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen "Ermittlungsergebnissen insofern noch verändern. Frage 1: Wie viele Diebstähle unter erschwerenden Umständen, Körperverletzungsdelikte , Sexualdelikte und Tötungsdelikte wurden zwischen dem 3. und 6. Juni 2016 in Sachsen begangen? Bitte aufschlüsseln nach Gemeinde und Delikt. tm PASS wurden zwischen dem 3. und 6. Juni 2016 537 Diebstähle unter erschwerenden Umständen, 238 Körperverletzungsdelikte, 14 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zwei Straftaten gegen das Leben erfasst. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1MISTÜR1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Frage 2: Welchen Aufenthaltsstatus hatten die Tatverdächtigen und welchen die Geschädigten bzw. Opfer? Bitte aufschlüsseln nach Fällen aus Frage 1. Zu den zwischen dem 3. und 6. Juni 2016 begangenen 791 Straftaten i. S. der Frage 1 konnten bisher 128 Tatverdächtige mit deutscher Staatsbürgerschaft und 62 nichtdeutsehe Tatverdächtige ermittelt werden. Letztere sind im PASS mit folgenden Angaben zum Aufenthaltsstatus erfasst: Aufenthaltsstatus Anzahl Arbeitnehmer 1 Asylbewerber 17 Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens) EU-Bürger 10 International/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote) und Asylberechtigte sonstiger legaler Aufenthalt keine Angaben 24 Bei Opfern und Geschädigten wird der Aufenthaltsstatus im PASS nicht abgebildet. Seit 2016 besteht jedoch die Möglichkeit, im Katalogfeld "Opferspezifik" den Wert "Asylbewerber/Flüchtling" zu erfassen. Für die in Frage 1 genannten Straftaten wurde bei sieben Personen der Katalogwert "Asylbewerber/Flüchtling" erfasst. Frage 3: In welchen Fällen wurden unbekannte Tat/erdächtige als "nicht deutsch", mit "Akzent sprechend", "südländisch", "ausländisch" oder unter Nennung von Merkmalen, die auf eine ausländische Staatsbürgerschaft oder einen Migrationshintergrund hindeuten, beschrieben? Bitte aufschlüsseln nach Fällen aus Frage 1. In keinem Fall im Sinne der Frage 1 wurden unbekannte Tatverdächtige als "nicht deutsch", mit "Akzent sprechend", "südländisch" oder "ausländisch" beschrieben. Im Weiteren wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Die durch den Abgeordneten verwendete Formulierung "...von Merkmalen, die auf eine ausländische Staatsbürgerschaft oder einen Migrationshintergrund hindeuten..." ist unbestimmt. Für eine Antwort wären nur Deutungen im Sinne einer Bewertung möglich. Die Frage ist insofern auf eine Bewertung gerichtet. Von der Abgabe einer Bewertung wird abgesehen. Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht der Staatsregierung nach Art. 50 SächsVerf entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Das Fragerecht kann jedoch nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Abgejärdne^e für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffet (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03). Mit freur»ülichen Grüßen Seite 3 von 3 Anlage itraftatenobergruppe Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung Körperverletzungsdelikte Diebstahl unter erschwörenden Umständen Gemeinde Adorf/Vogtl. Anzahl Fälle Annaberg-Buchhoh Arnsdorf Aue Auerbach/Vogtl. Bad Düben Bad Gottleuba-Berggießhübel Bad Schlema Bautzen Belgershain Bennewitz Bertsdorf-Hörnitz Borna Borsdorf Boxberg/O.L. Brandis Breitenbrunn/Erzgeb. Chemnitz Colditz 12 39 Coswig Crimmitschau Crostwitz Crottendorf Cunewalde Delitzsch Dippoldiswalde Döbeln Straftatenobergruppe Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung Körperverletzungsdelikte Diebstahl unter erschwörenden Umständen Gemeinde Doberschütz Anzahl Fälle Dohna Dommitzsch Dorfhain Dresden 2 38 103 Ebersbach-Neugersdorf Eilenburg 4 Erlau FalkensteinA/ogtl. Frankenberg/Sa. Freiberg Freital Gelenau/Erzgeb. Glauchau Görlitz 8 20 unmma Großenhain 5 Großhartmannsdorf Großpösna Großröhrsdorf Großschirma Großschönau Großweitzschen Hartenstein Hartha Hartmannsdorf Heidenau Straftatenobergruppe Gemeinde Heinsdorfergrund Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung Körperverletzungsdelikte Anzahl Fälle Diebstahl unter erschwörenden Umständen Hohenstein-Ernstthal Hoyerswerda Johanngeorgenstadt Kamenz Kitzscher Klingenberg Klingenthal Klipphausen Königsbrück Kottmar Langenbernsdorf Leipzig Lengenfeld Lichtenau 40 172 Lichtentanne Limbach-Oberfrohna Löbau Löbnitz Lugau/Erzgeb. Machern Markkleeberg 1 6 1 5 2 Markranstädt Meerane Meißen Mockrehna Moritzburg Straftatenobergruppe Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung Körperverletzungsdelikte Diebstahl unter erschwerenden Umständen Gemeinde Anzahl Fälle Mülsen Naundorf Naunhof Neukieritzsch Neumark Neustadt i. Sa. Niederau Niederfrohna Niederwiesa Niesky Nassen Oelsnitz/Erzgeb. Oelsnitz/Vogtl. Olbersdorf Oschatz Ostrau Ottendorf-Okritla Penig Pirna Flauen Pulsnitz Rackwitz Radeberg Radebeul Radeburg Reichenbach im Vogtland Reichenbach/O.L. Straftatenobergruppe Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung Körperverletzungsdelikte Diebstahl unter erschwerenden Umständen Gemeinde Anzahl Fälle Reinsberg 1 4Riesa Rochlitz Rodewisch Schkeuditz Schneeberg Schönwölkau Schwarzenberg/Erzgeb. Sebnitz Stauchitz Taucha Thalheim/Erzgeb. Tharandt Thermalbad Wiesenbad 1 1 1 7 1 Thiendorf Torgau Wechsel bürg Weinböhla Weißkeißel Weißwasser/O.L. Werda 1 2 Wilkau-Haßlau Wilsdruff Wülknitz Würzen Zeithain Zittau 1 1 1 1 1 2 Straftatenobergruppe Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung Körperverletzungsdelikte Diebstahl unter erschwörenden Umständen Gemeinde Zwenkau Zwickau Anzahl Fälle 3 6 2016-06-21T07:56:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes