STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/99.... Dresden, £o. Juni 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Mütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/5346 Thema: Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung l Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Ami 4. März 2016 erfolgte auf der Internetpräsenz ,netzpolitik.org' die Veröffentlichung des Entwurfs eines Staatsvertrags über die Errichtung eines .Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (GKDZ-StV)' vom 31. August 2015." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Zeitraum kann damit gerechnet werden, dass die Sächsisehe Staatsregierung den Sächsischen Landtag offiziell über den Entwurf des Staatsvertrages informiert? Frage 4: Liegt inzwischen ein Zeitplan für die Einrichtung des GKDZ vor und wenn ja, wann soll der Sächsische Landtag darüber im Einzelnen informiert werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 4: Sobald die Kabinette der beteiligten Länder dem Vorhaben zur Einrichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums zugestimmt haben und damit der Willensbildungs- und Entscheidungsprozess der Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1IIM DES INDERN Freistaat SACHSEN Staatsregierung abgeschlossen werden kann, erfolgt die Vorlage aller Unterlagen, auch des Staatsvertragsentwurfs, an die Landtage. Die Kabinettsbefassungen werden für das vierte Quartal 2016 angestrebt. Der Zeitpunkt der Einrichtung des GKDZ ist abhängig vom zeitlichen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens . Frage 2: Wurde der Sächsische Datenschutzbeauftragte bereits über den Entwurf informiert , wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht? Frage 3: Hat der Sächsische Datenschutzbeauftragte bereits zu dem Entwurf Stellung genommen und wenn ja, mit welchem Inhalt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist seit November 2013 über das Vorhaben informiert. Darüber hinaus wurde den Landesdatenschutzbeauftragten der beteiligten Länder am 14. April 2015 im Rahmen einer zentralen Informationsveranstaltung in Dresden das Projekt vorgestellt. Der durch die Innenstaatssekretäre der beteiligten Länder abgestimmte Staatsvertragsentwurf wurde dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 zur Verfügung gestellt. Parallel dazu erfolgte die Übersendung des Staatsvertragsentwurfs an die Datenschutzbeauftragten der'beteiligten Länder durch die jeweiligen Ländervertreter. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen der Landesdatenschutzbeauftragten wurden geprüft und sind Gegenstand einer voraussichtlich im September 2016 stattfindenden weiteren Besprechung. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren (SächsVerfGH, Urteil vom 23.April 2008, Vf-87-1- 06). ~ ' ' --.,...--, Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil der Inhalt der Stellungnahme Gegenstand des derzeit laufenden Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses der Staatsregierung ist. Frage 5: Gibt es bereits eine aktuellere Version des Entwurfs als diejenige, die Anfang März auf der Internetseite netzpolitik.org veröffentlicht wurde und wenn ja, worin unterscheidet sie sich von der dort veröffentlichten Version? Der Staatsvertragsentwurf unterliegt im Rahmen des Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses der Staatsregierung einer stetigen Fortschreibung. Seite 2 von 3 STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Bei dem im Internet eingestellten Entwurf handelt es sich um eine unautorisierte Veröffentlichung . Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2016-07-04T09:41:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes