Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01 073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5350 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Vorfristige Außerbetriebnahme von durch den Freistaat Sachsen geförderten Reisezugwagen durch die Deutsche Bahn Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Deutsche Bahn AG hat 2006 einen Auftrag über 53 Doppelstockwagen im Wert von rund 70 Mio. Euro ausgelöst. Diese 53 Doppelstockwagen wurden durch den Freistaat Sachsen mit knapp 60 % gefördert (entspricht ca. 40 Mio. Euro). Insgesamt wurden zwischen 1996 und 2007 125 Doppelstockwagen gefördert. Diese Förderung war gekoppelt an spezielle Bindefristen, innerhalb derer diese Wagen vertragsgerecht in Sachsen eingesetzt werden müssen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang wurde in Sachsen die Anschaffung von wie vielen Schienenfahrzeugen im Interesse der Deutschen Bahn zwischen 1990 und 2016 gefördert? (bitte nach Anzahl und Typ der Schienenfahrzeuge, Förderhöhe absolut und relativ zu den Anschaffungskosten, Haushaltstitel und Jahren auflisten)? Die vorgenommene Fahrzeugförderung ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich : Seite 1 von 3 ~SACHsBN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-4081 /18/1 Dresden, f. f. 4~ Zertifltat seit 2006 audll bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente Schienenfahrzeugtyp Anzahl Jahr Doppelstocksteuer- 53 2007 und Mittelwagen Doppelstocksteuer- 12 2004 und Mittelwagen Doppelstocksteuer- 8 2003 und Mittelwagen Doppelstocksteuer- 53 1996/1997 und Mittelwagen VT642 46 1998 VT 612 21 1999 VT642 6 2002 VT 612 6 2001 Haushaltstitel 0704 887 06 0704 887 06 0704 887 06 0704 887 06 0704 887 06 0704 887 06 0704 887 06 0704 887 06 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Förderhöhe Förderhöhe relativ in% absolut in Tausend Euro 55 39.763, 06 50 8.261 ,34 50 6.000,00 50 29.546,88 60 43.267,43 50 27.750, 15 50 5.803,28 50 6.970,72 Frage 2: Welche konkreten vertraglichen Bedingungen für welche Anzahl der wann angeschafften Fahrzeuge wurden verbindlich vereinbart ( zeitliche Fördermittelbindungen, Anzahl der in Sachsen zu fahrenden Kilometer usw.)? Die VT 612, die VT 642 und die Doppelstockfahrzeuge aus den Jahren 1997/1998 und 2003 haben eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren. Die Doppelstockfahrzeuge aus den Jahren 2004 und 2007 haben eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren. Bezüglich der Anzahl von in Sachsen zu fahrenden Kilometern wurden keine Regelungen getroffen. Frage 3: Wie viele der unter 1. aufgelisteten durch den Freistaat Sachsen für den Einsatz in Sachsen geförderten Fahrzeuge sind aktuell noch in Sachsen im Einsatz? Nach Angaben der Deutschen Bahn AG sind in Sachsen aktuell 91 Fahrzeuge im Einsatz . Frage 4: Wo sind die nicht unter 3. aufgeführten Fahrzeuge aktuell im Einsatz? Die nicht unter 3. aufgeführten Fahrzeuge unterliegen entweder nicht mehr der Zweckbindung oder sind entfördert. Die Entscheidung über den Einsatz dieser Fahrzeuge liegt in der unternehmerischen Verantwortung der Deutschen Bahn AG. Frage 5: Wie viel Fahrzeuge sind aktuell in Sachsen nicht mehr im Einsatz obwohl weiterhin eine Vertragsbindung besteht und welche konkreten Maßnahmen wird die Staatsregierung wann ergreifen bzw. hat sie wann ergriffen, um etwaigen Fördermittelmissbrauch zu verhindern bzw. zu sanktionieren? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Einsatz der Fahrzeuge muss innerhalb der Zweckbindungsfrist im Freistaat Sachsen erfolgen. Die Deutsche Bahn AG setzt keine Fahrzeuge, für die noch eine Zweckbindung besteht, außerhalb Sachsens ein. Gemäß den geltenden Förderbedingungen muss der Fördermittelempfänger anzeigen, wenn er die Fördergegenstände nicht oder nicht mehr zweckentsprechend nutzt oder nutzen kann . Für den Fall gelten die Bestimmungen des Haushalts- und speziell des Förderrechtes. Mit freundlichen Grüßen l~kt~ Seite 3 von 3 Freistaa t SACHSEN 2016-07-07T16:13:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes