to ) c\¡N(o o C\¡ STAATSMìNISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHÊS STMTSI\¡INISTERIUI\4 FÙR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/5351 Thema: Zustand der Wandenvege in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) unterhält im Staatswald ein forstliches Abfuhnrvegenetz mit einer Gesamtlänge von über 3.300 Kilometern Länge. Hinzu kommen zahlreiche fußläufig begehbare Maschinenwege. lm Jahr 2015 wurden im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit vom SBS mehr als sechs Millionen Euro in die lnstandhaltung dieses Wegenetzes investiert. Hinzu kamen für Wege 1,4 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln, die insbesondere der Erholungsfunktion dienen. Der hohe Erschließungsgrad des sächsischen Staatswaldes, der primär der gesetzeskonformen Bewirtschaftung dient, hat für die ebenfalls gesetzlich garantierte Erholungsnutzung des Waldes die entsprechende lnfrastruktur geschaffen (S 21 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG): ,,Waldwege sind die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege, die der Erschließung des Waldes zum Zwecke seiner Bewi¡Tschaftung dienen"). Eine Gleichsetzung aller Widschaftswege mit Wanderwegen - mit der Folge einer permanenten ,,störungsfreien Begehbarkeit" - ist nicht möglich. Ebenso muss der SBS im Rahmen seiner Tätigkeiten auch auf beschilderte Wandenruege im Staatswald zurückgreifen, um eine gesetzeskonforme Waldbewirtschaftung - in Kombination mit der besonderen Funktion zur Erholungsnutzung - zu gewährleisten. Es werden folgende Annahmen zur Beantwortung der Fragen getroffen Es wird ausschließlich der Staatswald der Forstbezirke im Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis 17. Juni 2016 betrachtet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 9. Juni 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014't.50t19t5212 Dresden, 0çr07.to/0 Tag der Deutschen Einhe¡t TIr¡tlll FreistaatSachsen r or.-o3.ro.zor6 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße 1 0'1097 Dresden www smul sachsen de Verkehrsverbind u ng: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden * Kein Zugang fúr elektron¡sch signierte sowie fùr verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Als ,,Wanderwege" wurden im Rahmen der Beantwortung Wege definiert, auf denen eine touristische Nutzung angestrebt ist (Beschilderung, Ausweisung als Qualitätswanderweg etc. ). U nbeschilderte Forstwirtschaftswege wurden nicht berücksichtigt. ,,Beschwerde" heißt, der Vorgang ist aktenkundig geworden. - lm Kontext der Fragestellung wurden nur Wanderwege betrachtet, die im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung ,,beschädigt" wurden. Schäden aufgrund Witterungsereignissen etc. wurden nicht berücksichtigt. Frage l: ln welchen Forstbezirken gab es Beschwerden über Schäden an Wanderwegen? Beschwerden über Schäden an Wanderwegen gab es in den Forstbezirken Adorf, Plauen, Marienberg, Bärenfels und Chemnitz. Frage 2= lm Rahmen welcher Arbeiten wurden die Schäden hervorgerufen? ,,Schäden" - meist zeitlich und örtlich begrenzte Beeinträchtigungen der touristischen Nutzbarkeit der Wanderwege - werden in der Regel durch Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen hervorgerufen. Frage 3: Welches Ausmaß haben die Schäden jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, Forstbezirken und Forstrevieren) Das Ausmaß der aktenkundigen ,,Schäden" ist in der Anlage dargestellt. Als ,,Schadausmaß " wurden die entsprechend notwendigen lnstandsetzungskosten veranschlagt, wenn diese über eine vertraglich fixierte lnstandsetzung nach Waldpflegemaßnahmen durch Dritte beziehungsweise durch die turnusmäßige Wegepflege der Forstbezirke in Eigenregie hinausgehen. Frage 4: Frage 5: Thomas Schmidt Anlage: 1 Seite 2 von 2 In welchem Zeitrahmen ist jeweils die Instandsetzung der Wege geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, Forstbezirken und Forstrevieren) ln welchen Fällen wurden die öffentlichkeit bzw. die Bürger oder die Beschwerdeträger über die Gründe und die Wiederherstellung informiert ? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, Forstbezirken und Forstrevieren) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Zeitrahmen für die lnstandsetzung und die lnformation der Öffentlichkeit oder der Beschwerdeträger ist in der Anlage 1 ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen Anlage 1) Art der lnformation über Maßnahme / Wiederherstellung nachlaufend telefonisch beim Beschwerdeführer durch Revierleiter telefonisch beim Beschwerdeführer durch Revierleiter Frü hlingsspaz¡ergang 2016, Presse Schriftliche Antwort durch FoB am 4.3.201.6 Art der lnformation über Maßnahme / w¡ederherstellung vorab telefonisch beim Beschwerdeführer durch Rev¡erleiter 2014 Presse, Mitteilung an Stadtverwaltung Ausustusburs 14.3. Ortschafts rat ; 7.6.76 Begang Ortschaftsrat, MdL Voist Vorabinformation zu Maßnahme erfolste nicht Planung einer künftigen lnstandsetzung bis wann (Zeitrahmen)? Abgearbeitet (Wann?) Wegeinstandsetzu ng absearbeitet, Mai 2016 Wegeinstandsetzung absearbeitet. Mai 2016 Wege¡nstandsetzung ausgeschrieben, geplant fûr Juli 2016 Wege¡nstandsetzung absearbeitet. Aoril 2016 umgestürzte Bäume/ zeitnah abgearbeitet umgestürzte Bäume, zeitnah abgearbeitet Wegeinstandsetzu ng nach Holzabfuhr; teilweise Beseitigung Spurrinnen auf Maschinenwegen durch Auftragnehmer nach Waldpflesema ßna hme abgearbeitet im Rahmen der Waldpflesema ßnah me lnstandsetzungskost en für den spezifischen Schaden [€ inkl. Ust] ca.500 ca.500 ca. 1.000 s1.900 100 100 [andkreis Sächsische Schweiz - Osterzseb¡rAe Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Sächsische Schweiz - Osterzgebirge M¡ttelsachsen Erzeebirgskreis Erzgebirgskreis Vostlandkre¡s Vostlandkreis Revier Karsdorf Karsdorf Karsdorf Kleinolbersdorf Zöblitz Heinzebank Eich Erlbach Forstbezirk (FoB Nr.) Bärenfels (09) Bärenfels (09) Bärenfels (09) Chemnitz (08) Marienberg (11) Marienbers (11) Plauen (12) Adorf (15) Datum der Schadreklam at¡on (Aktennotiz) 01.03.2016 01.03.2016 01.03.2016 24.O3.20t5 24.07.20L5 14.08.2015 16.03.2016 29.02.20L6 2016-07-05T08:28:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes