STAATSM1N1STBR1U1VI DES INNERN Freistaat SÄCtiSEtN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-0141.51/8311 Dresden, ^ , Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5361 Thema: Notruf-SMS (110-112) für gehörlose und hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Eine Umfrage von MDR AKTUELL bei den mitteldeutschen Innenministehen ergab, dass weder in Thüringen, noch in Sachsen oder Sachsen -Anhalt in den Notrufzentralen SMS-Nachrichten oder App-Notrufe empfangen werden können. (httD://www.mdr.de/nachrichten/rataeber/htm-notruf-gehoerlose- IQO.htmn" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde bzw. wird die Notruf-SMS für gehörlose und hörbehinderte Bürger im Freistaat Sachsen eingeführt? Die Notruf-SMS wurde im Freistaat Sachsen bisher nicht eingeführt. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 7 des Grundgesetzes hat in Deutschtand der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz in Fragen der Telekommunikation. In Wahrnehmung dieser Kompetenz hat der Bund mit § 108 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes i. V. m. der Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) die in Artikel 26 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) enthaltenen Vorgaben zum Notruf in deutsches Recht umgesetzt. Für die Einführung einer Notruf-SMS wäre eine Änderung der bundesrechtlichen Regelungen erforderlich. Der Sächsischen Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele SMS-Notrufe sind in welchen Leitstellen eingegangen? (Bitte p. a. aufschlüsseln ). Frage 3: Wie viele SMS-Notrufe führten letztlich zu Einsätzen der Polizei, Feuerwehr oder des Rettungsdienstes? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst .) Frage 4: Ergeben sich beim Einsatz des SMS-Notrufes zeitliche Verzögerungen, wenn ja, warum und in welchem Umfang? Frage 5: Welche Kosten entstehen dem Sender der Notruf-SMS? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 bis 5: Da die Notruf-SMS nicht eingeführt wurde, können zu den Fragen keine Auskünfte erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretur irbara Kle^d Seite 2 von 2 2016-07-07T07:51:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes