STAATS1VI1TSI1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Anhwort angeben) 41-0141.51/8312 Dresden, 3» Juni 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Lauterbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5364 Thema: EEG-Reform 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Auswirkungen auf Sachsen und die Planungsverbände hat die Einigung zwischen Bundesregierung und Bundesländern zur EEG- Reform 2016? Die Einigung hat Auswirkungen auf den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Erlass des Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien. Das Gesetzgebungsverfahren zum Erlass dieses Bundesgesetzes wird weder vom Freistaat Sachsen noch von den Regionalen Planungsverbänden geführt. Frage 2: Welche Auswirkungen hat das auf die Raumordnungspläne? Entsprechend dem zu Frage 1 Gesagten ergeben sich allein durch die Einigung keine Auswirkung auf die Raumordnungspläne. Frage 3: Gibt es eine aktuelle Windpotentialstudie, um Vorrätig- und Eignungsgebiete zu benennen? Es gibt derzeit keine aktuelle Windpotentialstudie im Freistaat Sachsen, um Vorrang- und Eignungsgebiete festzulegen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1TJ1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche dieser Gebiete liegen im Landkreis Meißen? Im Landkreis Meißen weist die Fortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal /Osterzgebirge aus dem Jahr 2003 Vorrang- und Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie in Wendischbora, Lommatzsch Nord (Tümmelberg), Wölkisch Südwest , Seeligstadt, Mautitz/Bloßwitz und Streumen aus. Frage 5: Wie wird der Nachbar Brandenburg in sächsische Planungsstrategien einbezogen ? Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen erfolgt die Beteiligung benachbarter Länder gemäß §§ 7, 9, 10 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 6 des Landesplanungsgesetzes . "Planungsstrategien" sind grundsätzlich kein Gegenstand von Beteiligungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2016-07-04T09:39:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes