2014/42587 STAATSM1N1STER1UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs. Nr.: 6/537 Thema: Holzfeuerungsanlagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Wie sind „mittelgroße“ Holzfeuerungsanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz definiert? Eine Definition von „mittelgroßen“ Feuerungsanlagen gibt es im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht. Unter Großfeuerungsanlagen versteht der Gesetzgeber Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung größer gleich 50 Megawatt (MW). Im Umkehrschluss könnte man dann diejenigen Anlagen, die eine Feuerungswärmeleistung kleiner 50 MW haben, als „mittelgroße“ Feuerungsanlagen bezeichnen. Die untere Leistungsgrenze dieser „mittelgroßen“ Feuerungsanlagen wäre dann sicher die Genehmigungsschwelle der 4. Verordnung zum BImSchG, die je nach Brennstoffart zwischen 1 MW und 20 MW liegt. Frage 2: Wie ist der Stand der Erarbeitung der EU-Richtlinie bezüglich der Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Holzfeuerungsanlagen? Zur angesprochenen EU-Richtlinie gab es im Jahr 2014 erstmals eine Beteiligung der Länder über den Bundesrat. Der Beschluss des Bundesrats vom 14. März 2014 ist unter http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0818-13 nachzulesen. Die Bundesregierung hat das Votum des Bundesrats gegenüber der Kommission vorgebracht und nach Kenntnis der Staatsregierung erste Änderungen der geplanten Richtlinie bewirkt. Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle© smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 18. Dezember 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4772 Dresden, 1 2. JAN, 2015 Jetzt schalten Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/42587 STAATSM1N1STER1UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEIN Der Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass es noch zu früh ist, zu einem geänderten Richtlinienentwurf Stellung zu nehmen. Frage 3: Welche Position nimmt der Freistaat Sachsen zu den geplanten Grenzwerten ein? Es bleibt abzuwarten, welche Grenzwerte die EU-Kommission nach den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten in einem geänderten Richtlinien-Entwurf vorschlägt. Frage 4: Wie steht der Freistaat Sachsen zur Zukunft von Holzfeuerungsanlagen im Sinne der Nutzung regenerativer Energie? Die Zukunft von Holzfeuerungsanlagen wird nach derzeitigem Kenntnisstand auch im Hinblick auf die geplante neue EU-Richtlinie nicht infrage gestellt. Es kann jedoch sein, dass diese Anlagen zukünftig insbesondere bei den Staubgrenzwerten höhere Anforderungen erfüllen müssen, die in Anbetracht der Feinstaubproblematik im Freistaat Sachsen auch sinnvoll sind. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2