Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5374 Thema: Evaluation der Aufgaben-, Personal- und Sachausstattung im LASuV Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Sächsische Rechnungshof hat am 18.04.2016 eine Beratende Äußerung zur „Erhaltung der staatlichen Straßeninfrastruktur" (Drs 6/4907) dem Sächsischen Landtag vorgelegt. In dieser wird ausgeführt , dass „[ ... ] für die Personalverteilung im LASuV ein Gutachten aus dem Jahr 2014 vorläge[ ... ]" und aktuell „[ ... ] von der Staatskanzlei eine ressortübergreifende Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung durchgeführt [ ... ]" werde. „ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Gegenstand und welchen konkreten Wortlaut hat das in der Vorrede genannte Gutachten zur Personalausstattung im LASuV und welche weiteren Fragestellungen (bitte der Antwort beifügen)? Das in Vorrede genannte Gutachten hat folgenden konkreten Wortlaut: „Gutachten zur Ermittlung einer effizienten Personalverteilung im Landesamt für Straßenbau und Verkehr". Gegenstand des Gutachtens war eine effiziente Personalverteilung im LASuV, differenziert nach Entgelt- und Laufbahngruppen, zu ermitteln. Das Gutachten sollte sich an der vorhandenen Gesamtstellenzahl des LASuV unter Berücksichtigung der Stellenabbauverpflichtungen bis 2020 orientieren . Im Ergebnis sollten Empfehlungen für die personelle Ausstattung der einzelnen Organisationseinheiten der Zentrale und der miteinander vergleichbaren Organisationseinheiten der Niederlassungen des LASuV unter Beachtung der Stellenabbauverpflichtungen gegeben werden. Die empfohlenen Entgeltgruppen sollten im Einzelnen tariflich bewertet werden. Seite 1 von 3 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/13 Dresden, 0~ T• /f /,, Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfam!llc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 o 1099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMJNISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Die vom Sächsischen Rechnungshof in seiner beratenden Äußerung zur „Erhaltung der staatlichen Infrastruktur" empfohlene Organisationsprüfung der Straßenbauverwaltung wegen der unumgänglichen Einführung eines strategisch orientierten Erhaltungsmanagements , verbunden mit dem veränderten Aufgabenspektrum durch den Paradigmenwechsel zum Vorrang der Erhaltung vor dem Neubau, wird durch das in Vorrede genannte Gutachten im Wesentlichen nicht berührt. Frage 2: Inwiefern wurden bzw. werden zu welchem Zeitpunkt in welchem Zeitrahmen welche Hinweise oder Empfehlungen und dgl. aus dem Gutachten umgesetzt oder waren aus welchem Grund verzichtbar? In dem Gutachten wird ein nach Niederlassungen differenzierter Abbau von 100 Stellen bis 2020 empfohlen , wobei sich ohne die Änderung formeller und materieller Gesetze ca. 80 Stellen abbauen lassen würden. Seit der Vorstellung des Gutachtens hat das LASuV die dort ermittelten Vorgaben bei allen (Neu-)Besetzungen der Stellen beachtet und vom 1. Januar 2014 bis zum 1. Januar 2016 insgesamt 46 Stellen abgebaut. Im Gutachten wird empfohlen , der Erhaltung von Straßen gegenüber Neubauausbaumaßnahmen Vorrang zu geben. Bereits 2015 ist eine Projektgruppe aus Mitarbeitern des SMWA und des LASuV für die Erarbeitung einer Ausbau- und Erhaltungsstrategie gebildet worden . Die empfohlene Reduzierung von Streckenlängen durch Umwidmungen wird bisher nur in Einzelfällen umgesetzt. Sie setzt neben der planerischen Zweckbestimmung der Straßen aufgrund einer strategischen Gesamtplanung erhebliche finanzielle Mittel voraus , da der abgebende Straßenbaulastträger gern. § 11 Abs. 2 SächsStrG für einen bestimmten Zustand der Straßen einzustehen hat. Hierzu muss er die erforderlichen Maßnahmen vor der Umstufung selber durchführen oder - wie es die Regel ist - dem neuen Straßenbaulastträger die Mittel zur Verfügung stellen . Gegen flächenhafte Umstufungen sind zudem erhebliche Widerstände zu erwarten. Zahlreiche weitere Vorschläge betreffen die Optimierung des Arbeitsprozesses , z.B. durch klare Zuständigkeiten , verbesserte Kommunikation und der besseren Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Dies wird vom LASuV durch die laufende Anpassung des Geschäftsverteilungsplans, regelmäßige Dienstberatungen und Fortbildungen umgesetzt . Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung seit dem Vorliegen des Gutachtens bei der Organisationsentwicklung des LASuV durchgeführt , welche begonnen und welche sind aktuell geplant? Die Umsetzung der Empfehlungen aus dem in der Vorrede genannten Gutachten befindet sich im Prozess. Im Übrigen wird auf den Abschlussbericht der Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung verwiesen . Im Förderbereich wurde z . B . die Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL KStB) angepasst. Die neue RL KStB ist am 10. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die Anzahl der zu erstellenden baufachlichen Stellungnahmen wurde erheblich reduziert, da diese erst ab einer Zuwendung von über 1,5 Mio. € bei Neubau- und Ausbaumaßnahmen erforderlich sind . Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Des Weiteren wurde mit dem Teil B der RL KStB eine Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale als Fördervereinfachung eingeführt. Frage 4: Welche Ergebnisse liegen der Staatsregierung aus der genannten „ressortübergreifenden Evaluation der Aufgaben-, Personal- und Sachausstattung " bezüglich des SMWA, Abteilung 6 und speziell des LASuV vor oder sollen zu welchem Zeitpunkt vorliegen und werden zumindest dem Landtag in welchem Rahmen zugänglich gemacht? (Evaluationsergebnisse bitte im Wortlaut beifügen) Das Kabinett hat den Abschlussbericht der „Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben-, Personal- und Sachausstattung" (Personalkommission) am 13. Juni 2016 zur Kenntnis genommen. Mit Schreiben vom 15. Juni 2016 wurde der Abschlussbericht nebst Anlagen dem Sächsischen Landtag zur Befassung zugeleitet. Die Kommission hat den Personalkörper des Öffentlichen Dienstes des Freistaates Sachsen hinsichtlich seiner Struktur, seines Aufbaus und seiner Aufgaben detailliert untersucht. So wurde u. a. die Altersstruktur der Bediensteten jedes Ressorts und jeder nachgeordneten Einrichtung erarbeitet. Die Altersstruktur des LASuV stellt sich wie folgt dar: Von den 789 Bediensteten des LASuV absolut (Stand 1. Januar 2015) sind: 17 Prozent (132) 60 bis 65 Jahre, 43 Prozent (338) 50 bis 59 Jahre, 26 Prozent (204) 40 bis 49 Jahre, 11 Prozent (89) 30 bis 39 Jahre, 3 Prozent (26) 20 bis 29 Jahre. Ausführungen explizit zur Abteilung Verkehr des SMWA enthält der Abschlussbericht nicht. Mit freundlichen Grüßen J~e~~ Seite 3 von 3 2016-07-08T12:39:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes