STAATSTVIIIMISTERIUTVI des mmm Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7464 Dresden, ^.Januar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolf-Dietrich Rost, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/538 Thema: Asylanträge im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Über Asylanträge entscheidet gemäß § 5 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Im Rahmen dieser Zuständigkeit erhebt das Bundesamt bundesweit sowie jeweils für den Bereich der einzelnen Bundesländer eine monatliche Antrags-, Entscheidungsund Bestandsstatistik. Die Erkenntnisse der Staatsregierung zu den Asylverfahren im Freistaat Sachsen basieren auf dieser Bundesamtsstatistik. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten ist daher nicht möglich. Frage 1: Wie viele Anträge auf Asyl lagen im Zeitraum 2013 bis Dezember 2014 vor? (Bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten auflisten und Herkunftsland benennen.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 2: Wie hoch war die Bewilligungsquote für diese Asylanträge? (Bitte ebenfalls nach Landkreisen und Kreisfreien Städten auflisten.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet für den Bereich des Freistaates Sachsen Asylanträge von Personen aus über 40 Herkunftsländern. Im Rahmen der für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeit beschränkt sich daher die Beantwortung auf die zehn Hauptherkunftsländer. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Auf die Anlage wird verwiesen. STÄATSTVniMISTERIUlVl des mmm Freistaat SACHSEN Frage 3: Was waren die Gründe für die Ablehnung der Asylanträge? Die jeweiligen Ablehnungsgründe sind der Staatsregierung nicht bekannt, da diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht statistisch erhoben werden. Mit fijeurpichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs. 6/538 Zahl der Antragsteller (Erst- u. Folgeanträge) Zahl der im Zeitraum getroffenen Entscheidungen (für Erst- und Folgeanträge) Anerkennungsquote* Zeitraum 01.01.2013 bis 30.11.2013 5.150 3.281 13,2% davon: Russische Föderation 1.657 1.153 0,6 % Serbien 513 355 0,0 % Tunesien 503 208 0,5 % Syrien 335 225 95,1 % Mazedonien 274 221 0,0 % Libyen 263 97 13,4% Georgien 257 63 0,0 % Indien 202 178 0,0 % Pakistan 197 231 41,1 % Afghanistan 155 103 51,4% Zeitraum 01.01.2014 bis 30.11.2014 6.396 5.570 24,8 % davon: Syrien 1.166 1.071 92,1 % Tunesien 648 793 0,1 % Serbien 529 516 0,0 % Russische Föderation 505 870 3,3 % Libyen 431 255 23,1 % Eritrea 390 5 0,0 % Georgien 332 332 0,3 % Indien 293 126 1,6% Marokko 275 216 0,0 % Mazedonien 214 222 0,0 % * Anerkennungen als Asyl berechtigte gern. Art. 16a GG und als Flüchtling gern. § 3 AsylVfG; Gewährung von subsidiärem Schutz gern. § 4 AsylVfG; Feststellung von Abschiebungsverboten gern. § 60 AufenthG Seite 1 von 1