STAATSI\4ìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÚR UMWELT UND L.ANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drosdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunther W¡ld, Fraktion der AfD Drs.-Nr.:6/5381 Thema: Kontrolltätigkeiten bei Wasserkraftanlagen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragen 1 und 2 wurden auf der Grundlage der web-basieñen WKA- Erfassungsliste ,,SMULCARDO" beantwortet, in welcher unter anderem die Übenruachungstätigkeiten von den unteren Wasserbehörden aufgeführt sind. Frage 1: Wie viele Kontrollen und welche Arten (angekündigt, unangekündigt ) wurden im Jahr 2015 zu¡ Überprüfung sächsischer wasserkraftanlagen d u rchgefü hrt? lm Jahr 2015 wurden im Freistaat Sachsen 301 Übenruachungen an Wasserkraftanlagen durch die zuständigen unteren Wasserbehörden durchgeführt. Darüber hinaus wurden zahlreiche Kontrollen - über die keine Statistik geführt wird - durch die staatliche Fischereiaufsicht (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) und die ehrenamtlichen Fischereiaufseher durchgeführt. Die Übenryachung wasserrechtlich festgesetzter Auflagen einer Gestattung zum Betrieb einer Wasserkraftanlage (zum Beispiel Einhaltung Betriebsstauziel am Wehr, Einhaltung Mindestwasserabfluss, Funktionsgewährleistung der Fischaufstiegsanlage/Fischabstiegsanlage etc.) werden grundsätzlich durch nicht angekündigte Begehungen der Wasserbehörden durchgeführt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 14. Juni 2016 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-o't4't.50t19t5220 Dresden, 0f. O? .2ol( Tag der I I Dculsch.nE¡nhclt¡t¡¡¡I¡lr r I or.-o3.ro.zo16 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmin¡ster¡um für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden * Kein Zugang fûr elêktron¡sch signierte sow¡ê für verschlüsselte elektron¡sche Dokumente (o r¡)t*sf(\ (o oN - - - - - - - Seite 1 von 3 STAATSMìNISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele und welche Arten von Verstößen wurden dabei festgestellt? (2.B. Unterschreitung der Mindestwasserabflussmenge, etc.) Laut Kleiner Anfrage Drs. 6/4894 wurde im Zeitraum 2001 bis 2005 ein Projekt zur,,Kontinuierlichen Wasserstandsmessung zur Kontrolle des ökologischen Mindestwasserabflusses an Wasserkraftanlagen" durchgefühÉ. Dabei wurden die ,,Kontrollhöhen von den beteiligten Betreibern häufiger als zunächst en rartet unterschritten". Als Verstoß wird die Nichteinhaltung der wasserrechtlichen Erlaubnis, der Anlagengenehmigung bzw. der gesetzlichen Voraussetzungen (Wasserhaushaltsgesetz, Sächsisches Wassergesetz, Sächsisches Fischereigesetz, Kreislaufiruirtschaftsgesetz) gewertet. Für das Jahr 2015 wurden folgende Verstöße festgestellt Art des Verstoßes Anzahl Mindestwasserabfluss nicht einqehalten 43 Fischaufstiegsanlagen (FAA) nicht funktionsfähig 124 Fischabstiegsanlagen (FAbA) nicht funktionsfähig 138 Ablaqerunqen im Gewässerrandstreifen/USG 7 Anlagenbetrieb entspricht zum Teil nicht der Genehmiqunq o Auflaqen aus Bescheiden noch nicht erfüllt 12 bewe g I icher Weh ra ufsatz n icht fu nktionsfä h i g 8 erhebliche Schäden am Wehr I erhebliche Schäden an den Wehrwanqen 4 Feinrechen entspricht nicht SächsFischVO 3 Gewässerverunreinig ung I illeqal errichtete Anlaoen 13 illeqale Gewässerbenutzunq 2 keine einqemessene Staumarke 41 Recheng utentsorq unq/Treibq utabweiser 6 Stauziel nicht eingehalten 15 Treiboutversatz in FAA/FAbA 12 unqenehmigte Bauarbeiten an der Anlage 2 Unterschreitu nq Betriebstau höhe 5 Wehr- und Wehrwangen stark baufällig I wesentliche Schäden am Obergraben 1 Der Begritf ,,Kontrollhöhe" wurde im Rahmen des o. g. Projektes von der damaligen Umweltbetriebsgesellschaft (UBG) eingeführt. Die Kontrollhöhe kann sich sowohl nach der festgelegten Stauhöhe oder auch dem aus einer Wasserstand-Durchfluss- Beziehung abgeleiteten Wasserstand ergeben. Seite 2 von 3 STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHÀFT Freïstaat SACHSEN5 Frage 3: Wie viele Verstöße wurden bei dem genannten Projekt konkret festgestellt ? Frage 4: Welche Konsequenzen wurden aus den Feststellungen der häufigen Unterschreitung der Kontrollhöhen bzw. eventueller Verstöße entsprechend 3. gezogen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Gegenstand des oben genannten Projektes war die lnstallation und Erprobung von Messtechnik zur kontinuierlichen Messung des Wasserstandes an ausgewählten Wasserkraftanlagen sowie die Auswertung der gewonnenen Daten. Eine konkrete Anlagenübenruachung (Feststellung von Verstößen) war nicht Gegenstand des Projektes. Die UBG hatte zudem keine Zuständigkeit für die Anlagenübenruachung. Mit freundlichen Grüßen L-û Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2016-07-05T12:55:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes