STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat ^gp SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8462 Dresden,/^. Januar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Drs.-Nr.: 6/539 Thema: Jugendliche PEGIDA-Teilnehmer angegriffen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Durch einen Vater wurde bekannt, dass sein 15jähriger Sohn in Dresden, Postplatz, am 15.12.2014 gegen 21:30 Uhr mit weiteren zwei Jugendlichen von etwa 15 gewaltbereiten Linksextremisten umstellt wurde. Sie waren dabei, Antifa-Aufkleber von Laternenpfählen zu kratzen. Der Sohn wurde zu Boden getreten. Die Gruppe rief ,Nazi-Schweine“. Sie trat auf den Sohn auch noch ein, während er am Boden lag. Als eine Polizeistreife sich näherte, unterließen die Täter weitere Angriffe. Die Polizei konnte zwei der Täter festnehmen. Sie waren aus Hal-le/Saale angereist und hatten an der Gegendemonstration zur Pegida teilgenommen. Der Staatsschutz ermittelt unter dem Aktenzeichen 15898/14/128110. Aufgrund dieses Geschehnisses stelle ich folgende Fragen an die Staatsregierung:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Straftaten gegen Pegida-Teilnehmer (während der Veranstaltung sowie bei der An- und Abreise) anlässlich der Pegida-Demonstration vom 15.12.2014 sind der Staatsregierung bekannt? Frage 3: Welche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind aufgrund der Fragestellung zu 1) gegen wie viele Personen aufgrund welchen Straftatbestandes eingeleitet worden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Im Sinne der Fragestellung wurde eine Straftat wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB bekannt (Stand: 12. Januar 2014). Die poliSTAATSTVI 1N1STER1IJ1V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN zeilichen Ermittlungen richten sich bislang gegen zwei bekannte Tatverdächtige und sind noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Welche Straftaten gegen Pegida-Teilnehmer (jeweils während der Veranstaltung sowie bei der An- und Abreise) anlässlich der vorangegangenen neun Pegida-Demonstrationen sind der Staatsregierung bekannt? Frage 4: Welche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind aufgrund der Fragestellung zu 2) gegen wie viele Personen aufgrund welchen Straftatbestandes eingeleitet worden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4: Der Versammlung am 15. Dezember 2014 gingen acht Versammlungen voran. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Die polizeilichen Ermittlungen zu den dort aufgeführten Straftaten sind noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Sind bereits verfahrensbeendende Entscheidungen der Ermittlungsbehörden aufgrund der Fragestellung zu Ziffer 1) und 2) bekannt? /I Verfahrefisbeendende Entscheidungen sind bisher noch nicht ergangen. Mit freundlichen Grüßen Anlage \ Seite 2 von 2 Anlage Tatzeit Strafnorm Tatort Tatverdächtige 22.10.2014 Bedrohung gern. § 241 StGB Dresden Altbriesnitz - 03.11.2014 Gefährliche Körperverletzung gern. § 224 StGB Dresden Neustädter Markt / Augustusbrücke 1 10.11.2014 Sachbeschädigung gern. § 303 StGB Dresden Neumarkt 1 11.11.2014 Bedrohung gern. § 241 StGB Dresden Leutewitzer Ring 1 17.11.2014 Gefährliche Körperverletzung gern. § 224 StGB Dresden Waisenhausstraße - 17.11.2014 Bedrohung gern. § 241 StGB Moritzburg Amselgrund 1 17.11.2014 Sachbeschädigung gern. § 303 StGB Dresden Wiener Platz - 01.12.2014 Beleidigung gern. § 185 StGB Dresden Terrassenufer - 01.12.2014 Landfriedensbruch gern. § 125 StGB Dresden - Leipzig Regionalexpress 8 01.12.2014 Beleidigung gern. § 185 StGB Dresden Stadtgebiet Dresden 1 01.12.2014 Nötigung gern. § 240 StGB Dresden Terrassenufer / Münzgasse - 01.12.2014 Sachbeschädigung gern. § 303 StGB Dresden St. Petersburger Straße - 01.12.2014 Gefährliche Körperverletzung gern. § 224 StGB Dresden Steinstraße 08.12.2014 Gefährliche Körperverletzung gern. § 224 StGB Dresden Ringstraße - 09.12.2014 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gern. § 111 StGB Dresden Rudolf-Leonhard-Straße - 12.12.2014 Körperverletzung gern. § 223 StGB Dresden Postplatz -