SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/5396 Thema: Kleinunternehmerlnnen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Selbständige gelten in Sachsen im Sinne § 19 Umsatzsteuergesetz insgesamt nicht als Kleinunternehmerlnnen ? In Sachsen sind derzeit (Stand: 1. Juni 2016) 255.592 Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfasst, die nicht als Kleinunternehmer nach § 19 UStG steuerlich geführt werden. Darin enthalten sind Personengesellschaften und juristische Personen. Frage 2: Wie viele Selbständige fallen in Sachsen nach § 19 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung ? In Sachsen fallen derzeit (Stand: 1. Juni 2016) 106.676 Unternehmer unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Darin enthalten sind Personengesellschaften und juristische Personen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-57360/6/4-2016-30316 Dresden, C . . Juli 2016 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SRCHsEN Nicht berücksichtigt sind dabei Kleinunternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 Buchstabe a UStG erbringen und kleinunternehmerisch tätige Vereine, die nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz steuerbegünstigt sind, da diese in Sachsen nicht umsatzsteuerlich erfasst werden. Frage 3: Wie haben sich in Sachsen die Umsätze von Kleinunternehmerlnnen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Aufschlüsselung nach Gesamtumsatz, Jahren und im Vergleich zur Entwicklung in Sachsen insgesamt) Die Kleinunternehmer in Sachsen müssen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich nur alle drei Jahre eine Umsatzsteuererklärung mit Angaben zu Ihren Umsätzen abgeben. Darüber hinaus sind sie nicht verpflichtet, ihre Einnahmeüberschussrechnung auf elektronischem Weg einzureichen. Da die angeforderten Angaben elektronisch nicht vollständig vorliegen, ist es nicht möglich, die Umsätze der Kleinunternehmer mithilfe einer maschinellen Auswertung belastbar zu ermitteln. Auch eine personelle Auswertung ist faktisch nicht realisierbar. Um personell jahresweise festzustellen, wie sich die Umsätze von Kleinunternehmern in den letzten zehn Jahren entwickelt haben, müssten für die derzeit 106.676 umsatzsteuerlich erfassten Kleinunternehmer zunächst maschinelle Steuernummer-Listen gesondert für jedes Finanzamt generiert werden. Diese enthielten zum einen jedoch nicht alle tatsächlichen Kleinunternehmer (vgl. Antwort zu Frage 2), zum anderen würden hiermit nicht in den letzten zehn Jahren gelöschte Kleinunternehmer ausgewertet werden. Die Listen hätten die Finanzämter dann personell anhand der (teils bereits archivierten) Steuerakten (Einnahmeüberschussrechnungen) darauf zu prüfen, wie hoch der jeweilige Umsatz für die zurückliegenden zehn Jahre war. Das Ergebnis wäre personell zu dokumentieren. Grob geschätzt ergäbe sich mindestens ein Zeitaufwand i. H. v. 15 Minuten pro Kleinunternehmer. Im Ergebnis würde der Zeitaufwand einer personellen Recherche für die 106.676 Fälle mindestens 26.669 Arbeitsstunden bzw. 3.333 Arbeitstage (bei einem Arbeitstag von acht Stunden) betragen. Demzufolge wäre entweder ein Bearbeiter 3.333 Arbeitstage oder 3.333 Bearbeiter jeweils einen Arbeitstag mit der Auswertung beschäftigt. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Eine Beantwortung der Frage würde aus diesen Gründen die Arbeits- und Funktionsweise des Finanzamtes gefährden, weil ein solcher Aufwand nicht zumutbar wäre. Auch unter Berücksichtigung des hohen Ranges des parlamentarischen Fragerechts führt die vorzunehmende Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Finanzämter andererseits - im Hinblick auf den dargestellten erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand - daher zu dem Ergebnis, dass von einer Beantwortung der Frage abgesehen wird. Frage 4: Wie hat sich der Anteil von Frauen an Kleinunternehmerlnnen in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Auflistung nach Jahren und Anteil an allen Kleinunternehmerlnnen) In Sachsen erfolgt keine gesonderte geschlechterspezifische umsatzsteuerliche Erfassung von Einzelunternehmen; eine maschinelle Auswertung ist daher nicht möglich. Das Gleiche gilt für eine Auswertung des Anteils von Frauen an Kleinunternehmern mittels Anrede, denn Einzelunternehmen werden teilweise nicht mit den Anredeschlüsseln für „Frau" und „Herr'' gespeichert, sondern mit der geschlechterneutralen Bezeichnung „Firma". Auch eine Auswertung nach Vornamen wäre nicht aussagekräftig, da nicht jeder Name einem Geschlecht zugeordnet werden kann. Der Anteil von Frauen an Kleinunternehmern lässt sich folglich nicht maschinell verifizieren. Aufgrund dessen wäre die Frage nur durch personelle Auswertung in den Finanzämtern möglich. Bei einer geschätzten Auswertungsdauer von einer Minute pro Kleinunternehmer und durchschnittlich 100.000 Kleinunternehmern würde die personelle Auswertung 100.000 Minuten dauern. Dies entspricht 1.667 Stunden bzw. 208 Arbeitstage (bei einem Arbeitstag von acht Stunden). Folglich wäre entweder ein Bearbeiter 208 Arbeitstage oder 208 Bearbeiter jeweils einen Arbeitstag mit der Auswertung beschäftigt. Eine Beantwortung der Frage würde aus diesen Gründen die Arbeits- und Funktionsweise des Finanzamtes gefährden, weil ein solcher Aufwand nicht zumutbar wäre. Auch unter Berücksichtigung des hohen Ranges des parlamentarischen Fragerechts führt die vorzunehmende Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Finanzämter andererseits - im Hinblick auf den dargestellten erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand - daher zu dem Ergebnis, dass von einer Beantwortung der Frage abgesehen wird. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN Frage 5: STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Wie hoch ist die Zahl von Kleinunternehmerlnnen, die neben ihrer gewerblichen Tätigkeit einer festen Anstellung nachgehen? Welchen Anteil macht dies an der Gesamtzahl der Kleinunternehmerlnnen aus? Wie hat sich dies in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Zahl der Kleinunternehmer, die neben Ihrer gewerblichen Tätigkeit einer festen Anstellung nachgehen, ist maschinell nicht ermittelbar, da Einzelunternehmer umsatzsteuerlich und ertragsteuerlich teilweise mit verschiedenen Steuernummern erfasst werden und somit eine entsprechende Verknüpfung nicht herstellbar ist. Hinsichtlich der Möglichkeit einer personellen Ermittlung gilt grundsätzlich das zu Frage 4 Gesagte. Da die Feststellung nichtselbständiger Einkünfte weitere Prüfschritte erfordert, würde sich die geschätzte Auswertungsdauer pro Kleinunternehmer auf fünf Minuten erhöhen. Bezogen auf die Gesamtzahl zu prüfender Fälle entspricht dies einer Arbeitszeit von 8.333 Stunden bzw. 1.041 Arbeitstagen. Auch unter Berücksichtigung des hohen Ranges des parlamentarischen Fragerechts führt die vorzunehmende Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Finanzämter andererseits - im Hinblick auf den dargestellten erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand - daher zu dem Ergebnis, dass von einer Beantwortung der Frage abgesehen wird. Mit freundlichen Grüßen ;,rtret7 Barbara ~h Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2016-07-11T12:28:26+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes