STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACMSE1N DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9998 Dresden, /^f . Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5397 Thema: Teilnahme gewaltbereiter sächsischer Hooligans an der Europameisterschaft 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Internet tauchte am 12.06.2016 ein Foto von Hooligans/Fußballfans vor dem Bahnhof in Lilie auf. Dieses zeigt über 30 Personen vor einer Reichskriegsflagge. Eine Person hält einen Schal mit der Aufschrift , Dresden-Ost', eine weitere Person zeigt den Hitlergruß, mindestens eine Person ist vermummt. Zudem sei eine Gruppe von 18 Hooligans bei Trier von Bundespolizei gestoppt worden, bei denen es sich auch um bekannte Gewalttäter aus Dresden gehandelt haben soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit hat die Staatsregierung Kenntnis von der Teilnahme wie vieler gewaltbereiter sächsischer Hooligans/Fußballfans aus dem Umfeld welches Vereins an den Fußballspielen der Europameisterschaft 2016 in Frankreich? Frage 2: Inwieweit hat die Staatsregierung Kenntnis von der Teilnahme wie vieler gewaltbereiter sächsischer Hooligans/Fußballfans aus dem Umfeld welches Vereins an welchen gewalttätigen Ausschreitungen während der Europameisterschaft? Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Teilnahme von (angeklagten und nicht-angeklagten) Mitgliedern der Hooligangruppe "Faust des Ostens"? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: STAATSM1N1STTUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Erkenntnisse zum Verlauf der Einsatzmaßnahmen aus Anlass der Fußball- Europameisterschaft 2016 in Frankreich werden im Rahmen des anlassbezogenen Informationsaustausches Sporteinsätze durch die Zentrale Informationsstelle Sportein- Sätze (ZIS) beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen übermittelt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Feststellungen der in Frankreich eingesetzten deutschen Polizeidelegation, die zum Teil nur eine ungefähre Bewertung des an den Spielorten und in den Spietstätten anwesenden Störerpotentials und dessen Zuordnung zu deutschen gewaltbereiten Szenen darstellen. Nicht in jedem Fall liegen konkrete personenbezogene Erkenntnisse hierzu vor. Zudem werden Erkenntnisse der französischen Polizei im Zusammenhang mit getroffen Maßnahmen übermittelt . Insoweit liegen bisher (Stand 29. Juni 2016) lediglich entsprechende Bewertungen vor, dass sich unter den in den Stadien festgestellten Personen auch einzelne Angehörige der gewaltbereiten Szenen aus dem Umfeld sächsischer Vereine befunden haben, ohne dass eine konkrete Anzahl angegeben werden kann oder abschließende personenbezogene Erkenntnisse vorliegen. Benannt wurden die Vereine SG Dynamo Dresden, Chemnitzer FC, 1. FC Lokomotive Leipzig und FSVZwickau. Hinsichtlich der Beteiligung von Personen aus dem Umfeld sächsischer Vereine an Störungen im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft liegt bisher lediglich die Information zu einer Person vor, die wegen eines Flaschenwurfes nach der Begegnung Deutschland - Polen am 21. Juni 2016 in Paris festgenommen wurde. Diese ist in der "Datei Gewalttäter Sport" erfasst und wird dem 1. FC Lokomotive Leipzig zugerechnet . Weitere Informationen hierzu liegen zurzeit nicht vor. Frage 4: Welche Maßnahmen (Gefährderansprachen, Meldeauflagen, Unterbindungsgewahrsam , Ubermittlung von Daten an welche inländische/ausländische Behörden , Fanbetreuung etc.) hat die Staatsregierung getroffen, um die Teilnahme gewaltbereiter sächsischer Hooligans/Fußballfans an gewalttätigen Ausschreitungen zu verhindern bzw. welche Ermittlungsmaßnahmen wegen welches Sachverhaltes und Tatbestandes wurden wann gegen wie viele Personen aufgenommen? Mit Stand 27. Juni 2016 wurden insgesamt 73 Gefährderansprachen durchgeführt und drei Meldeauflagen erlassen. Ermittlungen gegen unbekannte deutsche Tatverdächtige bei Straftaten im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft werden durch das Bundeskriminalamt koordiniert, so auch wegen der in Lilie festgestellten Ausschreitungen. Ermittlungsverfahren deutscher Behörden gegen Personen, die der gewaltbereiten Szene im Umfeld sächsischer Vereine zugerechnet werden, sind nicht bekannt. Es liegen keine Erkenntnisse zu Ermittlungsverfahren französischer Behörden, gegen Personen, die sächsisehen Fußballvereinen zugerechnet werden, vor Seite 2 von 3 STAATSIVHM1STBR1UM DES 1NNERM Freistaat SACHSE1N Frage 5: Inwieweit erfolgten zu welchem Zeitpunkt Absprachen zwischen welchen sächsisehen Behörden, Behörden des Bundes und den französischen Behörden in Bezug auf Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr in Zusammenhang mit Maßnahmen nach Frage Nr. 4? Im Zusammenhang mit der Feststellung von 18 Personen aus dem Umfeld der SG Dynamo Dresden an der deutsch-französischen Grenze am 12. Juni 2016 und der gegen diese durch die Bundespolizei getroffenen Maßnahmen wurden Erkenntnisse zwischen der zuständigen Dienststelle und der Polizeidirektion Dresden ausgetauscht. Mit freundlichen Grüßen In Vertretuni Seite 3 von 3 2016-07-12T13:36:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes