SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Chef der Staatskanzlei SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/54 Thema: Stand der Behandlung des am 13. Juni 2014 auf Antrag des Landes Brandenburg durch den Bundesrat beschlossenen "Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes" und das weitere Agieren der Staatsregierung des Freistaates Sachsen. Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) SK.31- Dresden, Ci . November 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 auch mit den Stimmen der Vertreter des Freistaates Sachsen den "Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungs* gesetzes" beschlossen, welcher im Kern darauf gerichtet ist, zum Schutz des Vertrauens der Nutzerin und Nutzer von zu DDR-Zeiten auf „fremdem Grund und Boden" errichteten Baulichkeiten in den Fortbestand der bei der Eingehung des Nutzungsvertrages geltenden Rechtslage und der Amortisation ihrer auf das Grundstück getätigten Investitionen (Wochenendhaus etc.) den Ablauf der besonderen Kündigungsschutzfrist nach§ 23 Abs. 4 Schuldrechts* anpassungsgesetz (SchuldRAnpG) vom 3. Oktober 2015 auf den 3. Oktober 2018 hinauszuschieben. Zugleich soll die Kostentragungspflicht zu den Abbruchskosten neu geregelt werden.“ «HM #r »iMtf, 25 JAHRE FRIEDLICHE REVOLUTION UND DEUTSCHE EINHEIT Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnis hat die Staatsregierung zum Stand der Einbringung und Behandlung des vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag respektive wie stellt sich dieser dar? Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Bundesrates (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/2231) dem Deutschen Bundestag am 30. Juli Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 3 www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLE] Freistaat SACHSEN 2014 zugeleitet. Der Deutsche Bundestag entscheidet über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Eine 1. Lesung des Gesetzentwurfs hat bisher nicht stattgefunden. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Frage 2: Ist es zutreffend, dass sich der Sächsische Städte- und Gemeindetag im Schreiben vom 12.06.2014 an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen nachdrücklich gegen die Zustimmung des Freistaates Sachsen zum besagten Gesetzentwurf aussprach, mit der wesentlichen Begründung, dass die Umsetzung des Gesetzesantrages eine „erhebliche finanzielle Belastung" für die Grundstückseigentümer, die „regelmäßig sächsische Kommunen sind" mit sich brächte und dass schon nach der geltenden Rechtslage die Garageninhaber und sonstigen Grundstücksnutzer deutlich "überprivilegiert" seien? Frage 3: Trifft es weiter zu, dass der Sächsische Städte- und Gemeindetag e. V. zugleich kritisierte, dass bis zum Zeitpunkt der Annahme des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat weder die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, noch die Landesverbände, namentlich hier der Sächsische Städte- und Gemeindetag, auch nur ansatzweise in das Verfahren eingebunden worden wären, dies verbunden mit dem Ersuchen an den Ministerpräsidenten, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Entscheidung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag solange zurückzustellen, bis eine angemessene Beteiligung und Beratung an den kommunalen Spitzenverbänden erfolgt sei. Ja. Frage 4: Wie haben der Ministerpräsident bzw. die Staatsregierung auf dieses Ersuchen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e. V. reagiert? Die Staatsregierung wird insbesondere das Anliegen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e. V. unterstützen, die angesprochene Anhörung der von einer Gesetzesänderung betroffenen Interessenverbände im späteren Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. Frage 5: Setzt sich die Staatsregierung gegenüber dem Bundestag oder gegenüber der Bundesregierung weiterhin dafür ein, dass der im Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechtsstellung der Nutzerinnen und Nutzern von sogenannten „Datschen"-Grundstücken im Sinne des in der entsprechenden Gesetzesentwurfsfassung (BR-Drs. 208/14) zügig beraten und entsprechend beschlossen wird? Seite 2 von 3 SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates eine Prüfung angekündigt, inwieweit dem Begehren des Gesetzentwurfs Rechnung getragen werden könne. Dabei seien die Interessen der Nutzer am Fortbestand der Nutzungsverhältnisse und die schutzwürdige Rechtsposition der Grundstückseigentümer gegeneinander abzuwägen. Die Staatsregierung wird die weitere Unterstützung des Gesetzentwurfs von dem Ergebnis dieser Prüfung und deren konkfeten Umsetzung abhängig machen. dlichen Grüßen Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3