STAATSM11M1STERIUM DES 1NNER1M Freistaat SACMSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9999 Dresden, ^ 3. Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/5403 Thema: Präventive Maßnahmen gegen Hooligans Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gefährderansprachen, Meldeauf lagen, Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder welche weiteren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder sonstige Maßnahmen wurden durch welche sächsischen Behörden seit Anfang 2016 gegen wie viele Hooligans der Kategorien B und C aus welchen konkreten Gründen verfügt? Frage 2: Auf welche Tatsachen stützte sich jeweils die Gefahrenprognose zur Rechtfertigung der jeweiligen Maßnahme? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Eine Beantwortung der Fragen ist nicht möglich. Einerseits fehlt es an einer polizeilichen Definition für den Begriff des Hooligans. Andererseits handelt es sich bei der Zuordnung von Personen in die Kategorie B (gewaltgeneigt) und C (gewaltsuchend) um eine ungefähre Bewertung/Schätzung der Polizeidienststellen des im Umfeld eines Fußball- Vereins vorhandenen Gewaltpotentials. Eine vollständige Erfassung dieses Personenkreises im polizeilichen Informations- und Auskunftssystem, einschließlich der Datei "Gewalttäter Sport" erfolgt nicht. Eine Erfassung als "Gewalttäter Sport" erfolgt nur, sofern Ermittlungsverfahren wegen Straftaten aus Anlass von Fußballspielen eingeleitet wurden oder von Personen, die Betroffene polizeilicher Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen waren. Eine vollständige Zuordnung der aus diesen Gründen erfassten Personen zu den genannten Kategorien ist nicht möglich bzw. erfolgt nicht. Zudem liegen keine konkreten, abschließend Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACtiSETN geltenden Kriterien zur Zuordnung der Personen zu den o. g. Kategorien vor. Darüber hinaus stehen entsprechende personenbezogene Daten, wegen einer aufgrund der rechtlichen Bestimmungen erfolgten Löschung, ggf. nicht zur Verfügung. Aus den genannten Gründen liegen auch entsprechende vollständige personenbezogene Daten, die eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ermöglichen würden, nicht vor. Ungeachtet dessen werden Maßnahmen im Sinne der Fragestellung weder statistisch erfasst noch anderweitig zentral dokumentiert. Darüber hinaus wird eine mögliche Zuordnung eines von behördlichen Maßnahmen Betroffenen zur gewaltbereiten Szene im Umfeld von Fußballvereinen, insbesondere bei Maßnahmen, die nicht unmittelbar im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung polizeilicher Einsatzmaßnahmen aus Anlass von Fußballspielen getroffen werden, regelmäßig nicht vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen In Vertrete Barbar Seite 2 von 2 2016-07-14T08:56:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes